Sitzung: 16.09.2020 Gemeinderat
Vorlage: VO/481/2020
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 14
ff. BauGB eine
Veränderungssperre für das Grundstück
Flst.Nr. 8 mit einer Teilfläche der Erschließungsstraße Flst.Nr. 9, Teilbereich
des Bebauungsplanes „Bühler Seite-Rohrhirschmühle“ in Bühl-Altschweier.
Oberbürgermeister Schnurr geht auf die Vorlage ein und betont, dass der Ortschaftsrat Altschweier einstimmig zugestimmt hat.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmiger Beschluss (24 Ja-Stimmen)