Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 14 ff. BauGB eine Veränderungssperre für das Grundstück Flst.Nr. 8 mit einer Teilfläche der Erschließungsstraße Flst.Nr. 9, Teilbereich des Bebauungsplanes „Bühler Seite-Rohrhirschmühle“ in Bühl-Altschweier.

 

 


Oberbürgermeister Schnurr geht auf die Vorlage ein und betont, dass der Ortschaftsrat Altschweier einstimmig zugestimmt hat.


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (24 Ja-Stimmen)