Sitzung: 16.09.2020 Gemeinderat
Vorlage: VO/483/2020
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dass
das Mehrgenerationenhaus „Bürger- und Kommunikationszentrum Weitenung und
Kinder- und Familienzentrum Bühl“ für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum
31.12.2028 in die kommunalen Planungen zur Schaffung guter Entwicklungschancen
und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger sowie in die
kommunalen Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur
Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses eingebunden
wird. Für den Förderzeitraum wird eine Komplementärförderung i. H. v. 10.000
€/Jahr bereitgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Folgeantrag für die Förderung des Bürger- und Kommunikationszentrums Weitenung sowie des Kinder- und Familienzentrums Bühl im Rahmen des Bundesprogramms „Mehrgenerationenhaus“ zu stellen.
Bürgermeister Jokerst hebt heraus, dass hier eine Förderung über einen signifikanten Zeitraum erfolgt, nicht wie in anderen Fällen, bei welchen Projekte nur durch Förderung angestoßen werden. Darüber hinaus ist auch sehr erfreulich, dass die Förderung erhöht wird.
Aus dem Gemeinderat kommt ausschließlich Zustimmung zum Ausdruck.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmiger Beschluss (24 Ja-Stimmen)