Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vom 28.01.2015 und beauftragt die Verwaltung ein Grabfeld für Leintuchbestattungen mit Ausrichtung nach Mekka auf dem Stadtfriedhof Bühl einzurichten.

 

 


Oberbürgermeister Schnurr geht auf die Vorlage ein. Er weist darauf hin, dass sich die Änderung auf die Fälle bezieht, in denen die Religionszugehörigkeit eine Bestattung ohne Sarg vorsieht. Verstorbene können dann in Tüchern bestattet werden, sofern keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

 

Stadträtin Dr. Burget-Behm signalisiert im Namen der CDU-Fraktion die Zustimmung zum Beschlussvorschlag. Die muslimischen Mitbürger sollten auch die gleichen Rechte haben in Bezug auf die Bestattung der Angehörigen. Sie schlägt vor, die Satzung hinsichtlich der Bestattung in Leintücher um die Formulierung zu ergänzen, „wenn keine gesundheitlichen Bedenken bestehen“.

 

Stadtrat Hirn erinnert an die Religionsfreiheit in Deutschland. Die Freizügigkeit hier ist vorbildlich beispielsweise für die Türkei. Die SPD-Fraktion stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

 

Stadtrat Prof. Dr. Moosheimer signalisiert die Zustimmung der FW-Fraktion. Es ist ein Zeichen, dass die Mitbürger muslimischen Glaubens integriert werden können. Mehr als 90 Prozent der verstorbenen Moslems werden in den ehemaligen Heimatgemeinden beigesetzt, die Grabfelder werden dort immer größer. Er bittet darum, dass den Hinterbliebenen eindringlich mitgeteilt wird, dass die Grabstätte nach 25 bzw. 50 Jahren nachgekauft werden muss und der Platz nicht auf ewig reserviert ist. Die Toten werden nicht auf dem Rücken, sondern auf der rechten Seite mit Blickrichtung auf Mekka bestattet. Er bittet darum auch zu überprüfen, dass Orientierung der Gräber auch richtig ausgerichtet ist.

 

Herr Eller berichtet, dass jedes Gradfeld und auch die Friedhöfe dahingehend überprüft wurden.

 

Stadtrat Jäckel sieht den Bestattungstourismus in die Türkei als kritisch an. Mittlerweile lebt die zweite und dritte Generation der Familien hier und die Menschen wollen hier beerdigt werden. Dem ist Rechnung zu tragen.  Er begrüßt die Möglichkeit, dass im Land Baden-Württemberg nach islamischen Glaubensregeln beerdigt werden kann und dass dies jetzt auch in Bühl möglich ist. Er signalisiert die Zustimmung der FDP-Fraktion.

 

Stadtrat Schmidt hält Religionsfreiheit für richtig und wichtig. Es signalisiert seine Zustimmung dazu, dass den Muslimen eine ihrer Glaubensansicht entsprechende Bestattungsmöglichkeit geboten wird. Er hat allerdings Probleme damit, Christen die Entbindung der Sargpflicht zu untersagen, dies soll allen Religion erlaubt werden. So lange diese Gesetzesänderung nicht erfolgt, stimmt er gegen die Beschlussvorlage. Da die anderen Stadtratskollegen das anderes sehen und ihre Zustimmung zur Beschlussvorlage ankündigen, schlägt er drei Änderungen der Beschlussvorlage vor und stellt folgenden Antrag:

 

„1. Es scheint im Islam wichtig, dass die Angehörigen selbst Hand anlegen und von A bis Z mithelfen. Wenn wir das Verschließen des Grabes aus der Hand in die der Angehörigen geben, dann soll das nicht nur unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften erfolgen, sondern unter Kontrolle. Bei Nichtbeachtung von Vorgaben soll das Recht auf Verschließen aus eigener Hand vor Ort entzogen werden können.

 

2. Wir haben einen Nothaushalt. Der Haushalt wird in der Corona-Zeit nicht besser. Es dürfen der Gemeinde keine Kosten durch die muslimischen Grabstätten entstehen. Die 15.000 Euro oder mehr könnten durch Spenden der muslimischen Vereine beglichen werden oder auf die Kosten der Gräber umgelegt werden.

 

3. Zum Thema des „ewigen Ruherechts“ fordere ich eine Beschlussfassung, dass es zwar die Möglichkeit gibt, den in Deutschland üblichen Pachtzeitraum für Gräber von 20 bis 25 Jahren zu verlängern, dies aber nur ein Entgegenkommen unsererseits ist, aus dem kein Recht der Pächter auf ewige Pacht entsteht. Die Pacht soll zur Bestattung auf einen üblichen Zeitraum abgeschlossen werden. Wir müssen, wenn es mit dem Platz eng wird, auch die muslimischen Gräber, nach Ablauf der Pacht, für neue Bestattungen nutzen können.“

 

 

Oberbürgermeister Schnurr sagt Stadtrat Schmidt zu, über seinen Änderungsantrag vor der Beschlussfassung abstimmen zu lassen.

 

Stadtrat Seifermann betont, dass die Menschen hier leben und arbeiten und auch ein Recht darauf haben sollen, hier bestattet werden zu können. Die GAL-Fraktion stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

 

Stadtrat Hirn erinnert daran, dass der Beschlussvorschlag vorberaten wurde und weist darauf hin, dass man sich an die Tagesordnung halten sollte.

 

Stadtrat Jäckel erinnert an das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, dass die Religionszugehörigkeit eines Verstorbenen aber nur dann eine sarglose Erdbestattung in Leintücher vorsieht, wenn die Religionsgemeinschaft, der der Verstorbene angehört, eine Glaubensregel kennt, die eine sarglose Bestattung gebietet.

 

Oberbürgermeister greift den Wunsch von Stadträtin Dr. Burget-Behm auf und weist darauf hin, dass dies bereits im Gesetz steht und darum nicht in die Satzung aufgenommen werden muss.

 

Stadtrat Schmidt ist auf entsprechende Nachfrage von Oberbürgermeister Schnurr mit einer Abstimmung „en bloc“ einverstanden.

 

Oberbürgermeister Schnurr lässt über den Antrag von Stadtrat Schmidt abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimme, 24 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.




Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme,

                                         keine Stimmenthaltungen