Sitzung: 25.11.2020 Gemeinderat
Vorlage: VO/534/2020
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt die 1. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung vom 28.01.2015 und
beauftragt die Verwaltung ein Grabfeld für Leintuchbestattungen mit Ausrichtung
nach Mekka auf dem Stadtfriedhof Bühl einzurichten.
Oberbürgermeister Schnurr geht
auf die Vorlage ein. Er weist darauf hin, dass sich die Änderung auf die Fälle
bezieht, in denen die Religionszugehörigkeit eine Bestattung ohne Sarg
vorsieht. Verstorbene können dann in Tüchern bestattet werden, sofern keine
gesundheitlichen Bedenken bestehen.
Stadträtin Dr. Burget-Behm
signalisiert im Namen der CDU-Fraktion die Zustimmung zum Beschlussvorschlag.
Die muslimischen Mitbürger sollten auch die gleichen Rechte haben in Bezug auf
die Bestattung der Angehörigen. Sie schlägt vor, die Satzung hinsichtlich der
Bestattung in Leintücher um die Formulierung zu ergänzen, „wenn keine
gesundheitlichen Bedenken bestehen“.
Stadtrat Hirn erinnert an die
Religionsfreiheit in Deutschland. Die Freizügigkeit hier ist vorbildlich
beispielsweise für die Türkei. Die SPD-Fraktion stimmt dem Beschlussvorschlag
zu.
Stadtrat Prof. Dr. Moosheimer
signalisiert die Zustimmung der FW-Fraktion. Es ist ein Zeichen, dass die
Mitbürger muslimischen Glaubens integriert werden können. Mehr als
90 Prozent der verstorbenen Moslems werden in den ehemaligen
Heimatgemeinden beigesetzt, die Grabfelder werden dort immer größer. Er bittet
darum, dass den Hinterbliebenen eindringlich mitgeteilt wird, dass die
Grabstätte nach 25 bzw. 50 Jahren nachgekauft werden muss und der Platz nicht
auf ewig reserviert ist. Die Toten werden nicht auf dem Rücken, sondern auf der
rechten Seite mit Blickrichtung auf Mekka bestattet. Er bittet darum auch zu
überprüfen, dass Orientierung der Gräber auch richtig ausgerichtet ist.
Herr Eller berichtet, dass jedes
Gradfeld und auch die Friedhöfe dahingehend überprüft wurden.
Stadtrat Jäckel sieht den
Bestattungstourismus in die Türkei als kritisch an. Mittlerweile lebt die
zweite und dritte Generation der Familien hier und die Menschen wollen hier
beerdigt werden. Dem ist Rechnung zu tragen.
Er begrüßt die Möglichkeit, dass im Land Baden-Württemberg nach
islamischen Glaubensregeln beerdigt werden kann und dass dies jetzt auch in
Bühl möglich ist. Er signalisiert die Zustimmung der FDP-Fraktion.
Stadtrat Schmidt hält
Religionsfreiheit für richtig und wichtig. Es signalisiert seine Zustimmung
dazu, dass den Muslimen eine ihrer Glaubensansicht entsprechende
Bestattungsmöglichkeit geboten wird. Er hat allerdings Probleme damit, Christen
die Entbindung der Sargpflicht zu untersagen, dies soll allen Religion erlaubt
werden. So lange diese Gesetzesänderung nicht erfolgt, stimmt er gegen die
Beschlussvorlage. Da die anderen Stadtratskollegen das anderes sehen und ihre
Zustimmung zur Beschlussvorlage ankündigen, schlägt er drei Änderungen der
Beschlussvorlage vor und stellt folgenden Antrag:
„1. Es scheint im
Islam wichtig, dass die Angehörigen selbst Hand anlegen und von A bis Z
mithelfen. Wenn wir das Verschließen des Grabes aus der Hand in die der
Angehörigen geben, dann soll das nicht nur unter Beachtung der
Unfallverhütungsvorschriften erfolgen, sondern unter Kontrolle. Bei
Nichtbeachtung von Vorgaben soll das Recht auf Verschließen aus eigener Hand
vor Ort entzogen werden können.
2. Wir haben einen
Nothaushalt. Der Haushalt wird in der Corona-Zeit nicht besser. Es dürfen der
Gemeinde keine Kosten durch die muslimischen Grabstätten entstehen. Die 15.000
Euro oder mehr könnten durch Spenden der muslimischen Vereine beglichen werden
oder auf die Kosten der Gräber umgelegt werden.
3. Zum Thema des
„ewigen Ruherechts“ fordere ich eine Beschlussfassung, dass es zwar die
Möglichkeit gibt, den in Deutschland üblichen Pachtzeitraum für Gräber von 20
bis 25 Jahren zu verlängern, dies aber nur ein Entgegenkommen unsererseits ist,
aus dem kein Recht der Pächter auf ewige Pacht entsteht. Die Pacht soll zur
Bestattung auf einen üblichen Zeitraum abgeschlossen werden. Wir müssen, wenn
es mit dem Platz eng wird, auch die muslimischen Gräber, nach Ablauf der Pacht,
für neue Bestattungen nutzen können.“
Oberbürgermeister Schnurr sagt
Stadtrat Schmidt zu, über seinen Änderungsantrag vor der Beschlussfassung
abstimmen zu lassen.
Stadtrat Seifermann betont, dass
die Menschen hier leben und arbeiten und auch ein Recht darauf haben sollen,
hier bestattet werden zu können. Die GAL-Fraktion stimmt dem Beschlussvorschlag
zu.
Stadtrat Hirn erinnert daran,
dass der Beschlussvorschlag vorberaten wurde und weist darauf hin, dass man
sich an die Tagesordnung halten sollte.
Stadtrat Jäckel erinnert an das
Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, dass die Religionszugehörigkeit eines
Verstorbenen aber nur dann eine sarglose Erdbestattung in Leintücher vorsieht,
wenn die Religionsgemeinschaft, der der Verstorbene angehört, eine
Glaubensregel kennt, die eine sarglose Bestattung gebietet.
Oberbürgermeister greift den
Wunsch von Stadträtin Dr. Burget-Behm auf und weist darauf hin, dass dies
bereits im Gesetz steht und darum nicht in die Satzung aufgenommen werden muss.
Stadtrat Schmidt ist auf
entsprechende Nachfrage von Oberbürgermeister Schnurr mit einer Abstimmung „en
bloc“ einverstanden.
Oberbürgermeister Schnurr lässt über den Antrag von Stadtrat Schmidt abstimmen:
Abstimmungsergebnis: 1 Ja-Stimme, 24 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung
Der Antrag ist damit abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
25 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme,
keine
Stimmenthaltungen