Beschluss:

 

a)    Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kirchgassgraben“ in Bühl gemäß dem Abgrenzungsplan vom 23. September 2020.

 

b)    Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung der Verwaltung mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanvorentwurfes.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (26 Ja-Stimmen)