Beschluss:

a)         Der Gemeinderat ordnet gemäß § 46 Abs. 1 BauGB für den Bereich des Bebauungsplans „Hinterfeldweg“ in Bühl, Gemarkung Bühl, die Umlegung von Grundstücken nach dem vierten Teil des BauGB (§§ 45-79) an. Die Baulandumlegung trägt die Bezeichnung „Hinterfeldweg“.

 

b)         Als beratende Sachverständige werden gemäß § 5 der Verordnung der Landesregierung und des Innenministeriums zur Durchführung des BauGB bestellt:

 

a)        Vermessungstechnischer Sachverständiger

Herr Vermessungsdirektor Wolf-Dieter Simmank,

(Herr Vermessungsassessor Jörg Adam, als Stellvertreter),

Landratsamt Rastatt, Amt für Flurneuordnung, Geoinformation und Vermessung, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt,

 

b)        Bautechnischer Sachverständiger

         Herr Oberbürgermeister Hubert Schnurr

         sowie

Frau Barbara Thévenot, Fachbereich Stadtentwicklung-Bauen-Immobilien, Abteilung Stadtentwicklung.

 

 


Stadträtin Dr. Wendenburg nimmt aufgrund Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Oberbürgermeister Schnurr erklärt, dass es hier um eine Erweiterungsfläche geht. Auch hier wurde Grunderwerb getätigt. 90 Prozent der Flächen sind erworben. Es gibt Eigentümer, die zunächst nicht bereit sind, dem Bebauungsplan zuzustimmen. Die Grundstücke liegen jedoch nicht im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes, sondern im Bereich einer Straße, die noch hergestellt werden muss. Auch hier geht es um den Anordnungsbeschluss einer Umlegung und Bestellung der Sachverständigen, wenn es im Bebauungsplanverfahren notwendig wird, um bodenordnende Maßnahmen ergreifen zu können.

 

Stadtrat Schultheiß erklärt für die FW-Fraktion, dass dem Beschlussvorschlag zugestimmt wird. In der Presse wurde zu diesem Thema bereits einiges veröffentlicht. Die Bevölkerung und der Gemeinderat sollten hier frühzeitig mit eingebunden werden, damit man eine Vorstellung davon bekommt, wie die Gestaltung letztlich aussehen soll.

 

Oberbürgermeister Schnurr sagt zu, sobald das Konzept eines Vorentwurfs des Bebauungsplans vorliegt, eine entsprechende Informationsveranstaltung anzubieten. Dies hat er auch den betroffenen Bürgern bereits zugesagt.

 

Stadtrat Feuerer schließt sich Stadtrat Schultheiß an. Er spricht den Unmut der Anwohnerschaft an. Er äußert die Bitte die Anwohner mehr mitzunehmen und Informationen und Darstellungen frühzeitig weiterzugeben.

 

Oberbürgermeister Schnurr erläutert, dass es hier um den Aufstellungsbeschluss geht, der den Auftrag des Gemeinderats an die Verwaltung darstellt, planerisch tätig zu werden. Er hat bereits Gespräche mit Bürgern geführt.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Jäckel bezweifelt Oberbürgermeister Schnurr, dass eine Darstellung der rechtlichen Grundlagen der Erschließungsbeiträge für die Bürger, beispielsweise auf der Homepage der Stadt, der Sache dienlich ist, da es ein komplexes Rechtsgebiet ist.

 

Herr Bauer, Finanzen – Beteiligungen – Liegenschaften, ergänzt, dass die Eigentümer in erster Linie daran interessiert sind, ob sie Beiträge zahlen müssen oder nicht und wenn ja wie viel. Der Vorschlag ist zwar zu begrüßen, trägt aber erfahrungsgemäß nicht zur Klärung der Fragen und eher zur Verwirrung bei. Die Prüfung historischer Straßen ist sehr komplex, mit einer Vielzahl von Plänen mit Stand von 1867, die nicht veröffentlicht werden können und die die Anwohner nicht interpretieren können. Die Verwaltung lädt bei einem solchen Vorhaben jedoch jeden Anwohner zu Gesprächen ein und steht jederzeit für Fragen zur Verfügung.

 

Stadtrat Schmidt regt ebenfalls an, bei solchen kritischen Themen im Vorfeld mit den betroffenen Personen zu reden und nicht erst, wenn ein Beschluss ansteht.

 

Oberbürgermeister Schnurr teilt mit, dass es jetzt noch nichts zu entscheiden gibt. Es muss jetzt eine Planung erarbeitet werden und dann wird man auch mit den betroffenen Personen ins Gespräch gehen.

 


Abstimmungs-/Wahlergebnis: Einstimmiger Beschluss (25 Ja-Stimmen)