Sitzung: 16.12.2020 Gemeinderat
Vorlage: VO/571/2020
Beschluss:
Gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Haushaltsrechts i.V.m.
§ 95 b Abs. 1 GemO BW und § 16 Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg stellt der
Gemeinderat den Jahresabschluss 2019 fest.
1.
Für den Eigenbetrieb
Breitbandnetz wird dem Oberbürgermeister Entlastung für das Wirtschaftsjahr
2019 erteilt.
2.
Die örtliche Prüfung durch
das Rechnungsprüfungsamt (Fachbereich Revision) gemäß § 111 GemO ist erfolgt.
3.
Der Jahresabschluss 2019
wird gem. § 16 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden
(Eigenbetriebsgesetz – EigBG) ortsüblich bekannt gemacht und an sieben Tagen
öffentlich ausgelegt.
4.
Dem Regierungspräsidium
Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des
Jahresabschlusses mitgeteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmiger Beschluss (25 Ja-Stimmen)