Beschluss:

1. Die Stadt Bühl fördert die Nutzung eines Fahrrads, Pedelecs oder E-Bikes für einfache Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch einen Arbeitgeberzuschuss. Hierfür werden für das Jahr 2021 rd. 3.700 € und für 2022 der volle Betrag der bisherigen PKW-Stellplatz-Vergünstigungen, rd. 6.900 €, bereitgestellt. 

 

2. Die Förderung erfolgt im Einzelfall durch einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe der steuerlich als Werbungskosten berücksichtigungsfähigen Entfernungspauschale (§ 9 Abs.1 S. 3 Nr. 4 EStG). Diese beträgt derzeit pro Tag 0,30 € für jeden vollen Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Der Rad-Fahrtkostenzuschuss wird grundsätzlich tageweise gewährt und jeweils für den Zeitraum 1. Oktober bis 30. September nachträglich abgerechnet.

 

3. Der höchstmögliche Zuschussbetrag wird auf max. 70 € pro Monat begrenzt.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt ein betriebliches Mobilitätsmanagement (3 Pfeiler) aufzubauen.

 

 


Auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Prof. Dr. Moosheimer antwortet Oberbürgermeister Schnurr, dass sich die bisherige Bezuschussung von PKW-Stellplätzen und die zukünftigen Förderungen aufheben, d.h. es kommt zu keinen Mehrkosten.

 

Auch Stadtrat Seifermann unterstützt ausdrücklich diese Vorlage.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Jäckel sagt Oberbürgermeister Schnurr zu, dass man in einem Jahr einen Bericht erstatten wird. 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (23 Ja-Stimmen)