Beschluss:

 

a)        Der Gemeinderat beschließt den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Zwischen Berliner Straße und Hägenichstraße“ nach § 13 BauGB gemäß dem Abgrenzungsplan vom 17. Februar 2021 mit einer Größe von ca. 3,34 ha.

 

b)        Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes.

 

 


Stadtrat Schultheiß geht anhand dieser Vorlage auf ähnliche Beispiele an anderen Stellen in der Stadt ein, wo man dann nicht in die Richtung eines solchen Bebauungsplanes gegangen ist, sondern es bei der Beurteilung des Vorhabens nach § 34 BauGB belassen hat. Er wundert sich deshalb, warum gerade hier ein solcher Quartiersschutz gemacht werden soll.

 

Oberbürgermeister Schnurr erwidert, dass es sich hier um ein besonderes Viertel handelt und man diesen städtebaulichen Charakter erhalten möchte. Er geht weiter auf die Hintergründe in dieser Angelegenheit ein und betont, dass auch die Bauherrin zu gewissen Zugeständnissen bereit ist. Er betont, dass in anderen Kommunen solche Gebiete zum Teil auch unter Denkmalschutz gestellt werden.

 

Stadtrat Gretz hält diesen Bebauungsplan für absolut richtig und notwendig, womit auch ein Lückenschluss hinsichtlich des Bestehens von Bebauungsplänen in diesem Bereich vollzogen wird.

 

Stadtrat Hirn betont, dass dieser Bebauungsplan nicht alles festzurrt, sondern auch einiges im Sinne der Bauherren offenlässt.

 

Stadtrat Jäckel spricht von typischen Siedlungshäusern, weshalb der Charakter dieser Siedlungsform unbedingt erhalten werden muss.

 

Stadtrat Prof. Dr. Ehinger geht auf die Äußerungen seiner Vorredner ein und betont, dass hier rund 20.000 Euro für einen Bebauungsplan wegen eines einzigen Bauvorhabens ausgegeben werden. Er bemängelt das Fehlen einer einheitlichen Linie.

 

Oberbürgermeister Schnurr betont, dass es hier nicht um ein Einzelvorhaben geht, sondern um den Erhalt dieses in der Stadt einzigartigen Siedlungscharakters.

 

Auch Stadtrat Seifermann findet es richtig, hier einen Bebauungsplan zu machen.

Er spricht sich für eine sinnvolle Nachverdichtung aus, betont jedoch, dass bei Vorliegen großer Grundstücke in der Stadt oft ein Investor die Fläche optimal ausnutzt, was zwar viele Wohnungen bringt, jedoch nicht zur Freude der Nachbarn beiträgt. Er denkt, dass noch in vielen Bereichen der Stadt solche Bebauungspläne notwendig sein werden, um eine geordnete Bebauung hinzubekommen. Das Baurecht allein nach § 34 BauGB wird hierzu nicht ausreichen.

 

Auch Stadträtin Becker betont nochmals, dass es hier um ein Wohngebiet, um ein Ensemble geht, dass in gewisser Form erhalten werden soll.

 

Stadtrat Gretz ergänzt, dass es gerade nicht möglich ist, über die gesamte Stadt die gleichen Kriterien anzulegen, sondern man muss immer wieder den Einzelfall betrachten. Deshalb muss immer wieder entschieden werden, was im Sinne der Stadtentwicklung richtig ist.

 

Stadtrat Schultheiß erklärt, dass er sich nach dieser Diskussion für den Beschlussvorschlag ausspricht.

 

Stadtrat Prof. Dr. Moosheimer betont, dass man auch im Sinne der doppelten Innenentwicklung eine gewisse Nachverdichtung auch bei Bebauungsplänen zulassen muss.

 

Auf seine Äußerungen gibt Oberbürgermeister Schnurr einige baurechtliche Erläuterungen zum § 34 BauGB, und zwar hinsichtlich des Einfügens der Maßnahme in die Umgebung nach Art und Maß. Er betont, dass nach der Rechtsprechung nicht mehr die Traufhöhe, sondern die Firsthöhe maßgeblich ist. Dies führt immer wieder zu Problemen in der Praxis, z.B. hinsichtlich von Flachdächern und Satteldächern. Er schlägt vor, die GRZ auf 0,4 festzulegen. Diese Details sind jedoch im Laufe des weiteren Verfahrens im Technischen Ausschuss und im Gemeinderat zu diskutieren.

 

Stadtrat Prof. Dr. Ehinger betont nochmals die uneinheitliche Vorgehensweise und wünscht sich, dass auch in anderen Fällen zunächst mit den Bauwilligen geredet und deren Kompromissbereitschaft erkundet wird.

 

Oberbürgermeister Schnurr betont nochmals, dass sich jede Situation anders darstellt. Man ist jedoch immer bestrebt, mit den jeweiligen Bauherren ins Gespräch zu kommen.

 

Stadtrat Feuerer betont, dass es hier der Wunsch seitens der Verwaltung ist, dieses Gebiet entsprechend zu schützen, weshalb der Gemeinderat jetzt über diese Vorlage zu befinden hat.

 

Stadtrat Broß erläutert seine Unterstützung für diesen Bebauungsplan und schließt sich den befürwortenden Äußerungen der Vorredner an.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (24 Ja-Stimmen)