Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Bühl und der Gemeinde Bühlertal über die Übertragung der Entsorgung der Abwässer der auf der Gemarkung Bühl gelegenen Grundstücke Flst.Nr. 2749 bis 2753 auf die Gemeinde Bühlertal als erfüllende Gemeinde zu. Gleichzeitig wird die Abgabenhoheit auf die erfüllende Gemeinde Bühlertal übertragen.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (25 Ja-Stimmen)