Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, für die sporttreibenden Vereine und Nutzer der Bühler Sporthallen für das Kalenderjahr 2021 Hallenentgelte in Höhe von 50 % (= 5 Monate) zu erheben. Den Nutzern der Schwarzwaldhalle werden Hallenentgelte in Höhe von 25 % (= 2,5 Monate) erhoben.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (25 Ja-Stimmen)