Sitzung: 27.10.2021 Gemeinderat
Vorlage: 2021/213
Beschluss:
Zur Durchführung des geplanten noch anzuordnenden
Flurbereinigungsverfahrens in Bühl – Kappelwindeck werden folgende Zustimmungen
erklärt:
1.
Die Stadt Bühl
stimmt hiermit nach § 42 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) zu, dass
ihr die später im Flurbereinigungsplan auf dem Gemeindegebiet ausgewiesenen
gemeinschaftlichen Anlagen (insbesondere Wassergräben, Rohrleitungen,
Entwässerungseinrichtungen und Anlagen, die dem Boden, Klima und Naturschutz
sowie der Landschaftspflege dienen) zu Eigentum zugeteilt werden.
Dies gilt auch für die
öffentlichen Feld- und Waldwege, soweit im Plan nach § 41 FlurbG eine Einigung
zwischen der Stadt Bühl und der Flurbereinigungsbehörde über die Linienführung
und den Ausbaustandard zustande kommt.
2.
Die Stadt Bühl
stimmt zu, dass ihr mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung (§ 149
FlurbG) erforderlichenfalls die Vertretung der Teilnehmergemeinschaft und die
Verwaltung ihrer Angelegenheiten übertragen werden (§ 151 FlurbG).
Oberbürgermeister Schnurr geht auf den Hintergrund der Vorlage ein.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmiger Beschluss (24 Ja-Stimmen)