Beschluss:

 

weiteres Vorgehen im Baugebiet „Hofmatten“ in Bühl-Moos

Die Vergabe der restlichen Bauplätze im Baugebiet „Hofmatten“ in Bühl-Moos wird weiterhin im Bewerberverfahren nach den vom Gemeinderat im Juli 2021 beschlossenen Kriterien vorgenommen.

 

 

 


Oberbürgermeister Schnurr geht auf die Entwicklung in dieser Angelegenheit ein.

 

Stadtrat Feuerer stimmt dem in der Vorlage aufgeführten Vorgehen zu und erläutert nochmals die Gründe für den Antrag der CDU-Fraktion. Der Wunsch nach einem Eigenheim ist weiterhin sehr groß, jedoch gibt es mehr Interessenten als man Bauplätze zur Verfügung hat. Für die gerechte Vergabe hat man die entsprechenden Kriterien aufgestellt. Ziel ist es nicht, diese städtischen Vergabekriterien in Zweifel zu ziehen, sondern zu prüfen, ob es mit dem Bieterverfahren möglich ist, Bewerbern aus dem eigenen Ort einen Bauplatz zu ermöglichen, die ansonsten aufgrund der Kriterien nicht zum Zuge kämen. Dies wäre nicht erforderlich, wenn es neben dem städtischen Angebot noch genügend Bauplätze auf dem freien Markt gäbe, was jedoch nicht der Fall ist. Man begrüßt jedoch über das Bieterverfahren hinaus alle anderen Möglichkeiten, die geeignet sind, um bauwillige junge Menschen am Ort halten zu können. Dazu gehören z.B. Erschließung von Baulücken, Abrundungen am Ortsrand und Nutzung von Leerständen, wo sich die Stadt durchaus aktiver engagieren könnte. Abschließend sichert er die Zustimmung der CDU-Fraktion zum gesamten Beschlussvorschlag zu.

 

Oberbürgermeister Schnurr erwidert, dass es zwar sehr viele Leerstände in Bühl gibt, dass diese jedoch privat sind und man nicht drankommt. Trotz entsprechender Aktivitäten geben die Leute in der Regel nichts her.

 

Stadtrat Prof. Dr. Ehinger spricht im Zusammenhang mit den Vergabekriterien von einem rechtssicheren und ausgewogenen System. Er geht auf einzelne Kriterien ein, insbesondere die sozialen Kriterien. Beim Bieterverfahren besteht dagegen die Gefahr, dass die Stadt als Preistreiber auftritt. Er bittet um getrennte Abstimmung über die Punkte a) und b) des Beschlussvorschlages, da es in seiner Fraktion keine einheitliche Meinung zu Punkt a) gibt.

 

Stadtrat Hirn schließt sich den Ausführungen von Stadtrat Prof. Dr. Ehinger an und betont, dass er die Klientel des Bieterverfahrens nicht bei den jungen Leuten sieht.

 

Stadtrat Seifermann ist ebenfalls der Meinung, dass ein Bieterverfahren für bereits bestehende Bauplätze nicht in Frage kommt. Insoweit könnte sich Punkt a) des Beschlussvorschlages erst auf Baugebiete beziehen, die nach 2025 geplant werden.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Prof. Dr. Moosheimer antwortet Herr Bauer, Finanzen-Beteiligungen-Liegenschaften, dass man über das Bieterverfahren hinaus auch noch andere Möglichleiten prüfen wird, betont aber, dass man an EU-Recht gebunden ist.

 

Stadtrat Jäckel schließt sich auch den Ausführungen seiner Vorredner an und betont, dass man im Baugebiet „Hofmatten“ so weitermachen sollte, wie bisher gedacht, dass man aber für zukünftige Einzelfälle ein mögliches Bieterverfahren prüfen kann.

 

Stadtrat Nagel erklärt, dass die Verwaltung für ihn nicht die Arbeit auf sich nehmen müsste, Kriterien für ein Bieterverfahren zu suchen. Man hat ausgewogene Vergabekriterien, bei denen EU-rechtskonform die sozialen Gesichtspunkte überwiegen. Er geht nochmals darauf ein, warum ein Bieterverfahren EU-Recht widerspricht. Um der Wohnungsnot zu entgegnen, sollte man in den Geschosswohnungsbau gehen, hier kann die Stadt sehr wohl aktiv werden. Aus seiner Erfahrung heraus verkaufen viele ältere Bürger ihr Haus mit Garten, weil sie ihn z.B. nicht mehr bewirtschaften können, und würden gerne eine Wohnung in Bühl kaufen, woran es aber mangelt. Die Stadt muss also mehr solches Bauland schaffen, anstatt durch ein Bieterverfahren zum Preistreiber zu werden.

 

Oberbürgermeister Schnurr stellt klar, dass in Bühl aufgrund privater Initiative in den letzten Jahren über 400 Wohnungen, auch im Geschosswohnungsbau, entstanden sind. Eine Konversion, wie Achern sie jetzt erlebt, hatte man seinerseits in der Weststadt.

Anschließend lässt er über Teil a) des Beschlussvorschlages abstimmen.

 

 a)  Anwendung des Bieterverfahrens und andere Alternativen 

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob in den nächsten anstehenden Baugebieten oder bei Bauplätzen nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) die – evtl. auch nur teilweise – Vergabe im Bieterverfahren oder mit anderen Alternativen erfolgen kann. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, Kriterien für ein Bieterverfahren und für andere Alternativen zu erarbeiten und dem Gemeinderat rechtzeitig vor der Vermarktung des nächsten Baugebietes oder von Bauplätzen nach § 34 BauGB zur Entscheidung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen,

                                                   4 Stimmenthaltungen

 

     Teil a) des Beschlussvorschlages, also der Antrag der CDU-Fraktion,

      ist damit abgelehnt. Danach wird über Teil b) des Beschlussvorschlages    

      abgestimmt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (24 Ja-Stimmen)