Beschluss:

 

Gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Haushaltsrechts i.V.m.
§ 95 b Abs. 1 GemO BW und § 16 Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2020 fest.

 

1. Für den Eigenbetrieb Breitbandnetz wird dem Oberbürgermeister Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2020 erteilt.

 

2. Die örtliche Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (Fachbereich Revision) gemäß § 111 GemO ist erfolgt.

 

3. Der Jahresabschluss 2020 wird gem. § 16 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) ortsüblich bekannt gemacht und an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.

 

4. Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (24 Ja-Stimmen)