Sitzung: 17.12.2014 Gemeinderat
Vorlage: TEST VO/030/2014
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt, das
gebührenrechtliche Ergebnis des Jahres 2010 (-194.797,40 €) durch anteilige
Einstellung des Verlustes i.H.v.
167.797,40 € in die Gebührenkalkulation 2015 nunmehr vollständig auszugleichen
2. Der Gemeinderat
beschließt, das gebührenrechtliche Ergebnis des Jahres 2011 (-197.651,66 €) durch anteilige Einstellung des Verlustes i.H.v. 15.000
€ in die Gebührenkalkulation 2015 teilweise auszugleichen
3. Der Gemeinderat beschließt, das
gebührenrechtliche Ergebnis des Jahres 2012 (+ 2.311,80 €) durch anteilige
Einstellung des niederschlagswassergebührenrechtlichen Gewinns i.H.v. 39.210,04
€ in die Gebührenkalkulation 2015 teilweise auszugleichen
4. Der Gemeinderat beschließt für die zentrale
Schmutzwasserbeseitigung eine Gebühr in
Höhe von 2,20 €/m³
5. Der Gemeinderat beschließt für die
Niederschlagswasserbeseitigung eine
Gebühr in Höhe von 0,26 €/m²
Herr Burkart, Steuern und Beiträge, erläutert die Gebührenkalkulation und geht auf Fragen der Gemeinderatsmitglieder ein.
Stadträtin Zink-Ohnemus verlässt vorübergehend die Sitzung und nimmt an der Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt nicht teil.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmiger Beschluss (25 Ja-Stimmen)