Sitzung: 17.12.2014 Gemeinderat
Beschluss:
Bekanntgaben des Oberbürgermeisters
Nationalpark
Das
Zonierungskonzept sieht vor, dass 33 % Kernzone, 46 % Entwicklungszone und 21 %
Managementzone nach dem vorliegenden Entwurf sind. Ziel des
Nationalparkgesetzes ist es, dass nach 30 Jahren 75 % der Flächen Kernzone sein
sollen. Auch die Stadt Bühl ist mit einem kleinen Teil Kernzone dabei.
Anfrage der
CDU-Fraktion in der Gemeinderatssitzung 12. November 2014
Die Anfrage enthält Wünsche, Anregungen und Diskussionsbeiträge, die in
den vergangenen Jahren mehrfach erörtert wurden. Die folgende Stellungnahme
beinhaltet nur die wesentlichen Argumente.
1.
Fußgängerüberwege im verkehrsberuhigten
Geschäftsbereich Hauptstraße („Zebrastreifen“) und Tempoerhöhung von 20 auf 30
km/h.
Die Intention des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs geht
davon aus, dass die Fußgänger im gesamten Bereich queren können. Der Großteil
der Fahrzeugführer nimmt hierauf auch Rücksicht, wenn die Fußgänger die
Überquerungsabsicht deutlich zu erkennen geben.
Die Anlage eines Fußgängerüberweges verlangt im Gegensatz
dazu eine Konzentration der Fußgänger auf eine bestimmte Querungsstelle.
Fußgängerüberwege dürfen auch nur in größeren Abständen angelegt werden und nur
an Stellen an denen eine bestimmte Anzahl von Fußgängern die Fahrbahn quert.
Eine solche Konzentration konnte bisher nur im Bereich des Minikreisels beim
Rathaus beobachtet werden. Sollte dort ein „Zebrastreifen“ angelegt werden,
würde die Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrs enorm sinken.
In Tempo-30-Zonen sind Fußgängerüberwege in der Regel entbehrlich, d.h. sie
dürfen nur bei besonderen Gefahrensituationen angelegt werden. Solche
Gefahrenstellen sind bislang nicht bekannt. Insofern würde auch eine Erhöhung
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auf 30 km/h keine wesentliche
Änderung der rechtlichen Situation bringen.
Grundsätzlich möglich, aber sehr aufwändig, wäre die Einrichtung einer
Querungshilfe zwischen Rathaus I und II im Rahmen der Umgestaltung des Markt-
und Kirchplatzes.
2.
Parkplätze in der Innenstadt
Die Stadt Bühl und
die BinA werben mit einem Angebot von rund 2000 Stellplätzen in der Bühler
Innenstadt. Die Forderung nach Steigerung der Attraktivität der Tiefgaragen in
der Innenstadt ist nicht nachvollziehbar. Die Bühler Tiefgaragen sind im
Vergleich zu vielen anderen Parkgaragen hell, übersichtlich und bieten
ausreichend große Stellplätze.
Die Verwaltung ist wie die CDU-Fraktion der Meinung, dass es in Bühl genügend
und bezahlbare Stellplätze im Vergleich mit anderen Städten gibt.
3. Barrierefreiheit
A. Am
Eingang von Ladengeschäften
Um eine ungefähre Aussage hinsichtlich des barrierefreien Zugangs,
insbesondere zu den Ladengeschäften zu erhalten, wurde eine Begehung
durchgeführt. In Augenschein wurden die Haupt-, Rhein- und Friedrichsstraße
sowie die Johannespassage genommen.
Dabei waren von ca. 110 Geschäften 50 Läden nicht barrierefrei. Diese
liegen überwiegend nicht im Bereich der Hauptstraße.
Die baurechtlichen Vorschriften hinsichtlich Barrierefreiheit beziehen
sich auf den Neubau und sonstige bauliche Veränderungen. Für bestehende
Gebäude, die weder umgebaut werden oder bei denen eine Nutzungsänderung
durchgeführt wird, greifen die Regelungen nicht. D. h. baurechtlich kann für
Bestandsgebäude keine Nachrüstung auf Barrierefreiheit gefordert werden.
Größenteils sind jedoch die Eigentümer oder Betreiber von nicht
barrierefrei errichteten Bestandsgebäude bestrebt, zumindest einen stufenfreien
Zugang zu den Ladengeschäften herzustellen, da es in ihrem Interesse liegt,
auch Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, einen ungehinderten Zugang
zu ermöglichen.
Oftmals kann aufgrund der örtlichen Gegebenheiten die Barrierefreiheit
nicht hergestellt werden. So z. B., wenn für das Errichten einer Rampe der
erforderlich Platzbedarf nicht vorhanden ist.
B.
Barrierefreiheit an Bordsteinen
Im öffentlichen Bereich wird immer wieder
die komplette Absenkung der Bordsteine gefordert. Dies widerspricht aber den
Bedürfnissen einer anderen Gruppe von Behinderten, nämlich der Sehbehinderten.
Von städtischer Seite wird daher bei Neuanlagen die Absenkung so hergestellt,
dass ein Anschlag von rund 3 cm bleibt. Diese sollte durch Rollstuhl und
Rollator noch gut überwindbar sein und reicht als Orientierung für die
Sehbehinderten.
4.
Fehlende Sitzbänke
an den Haltestellen im Froschbächle
In
der Regel sind nur die Wartehallen mit Bänken ausgestattet:
Ausnahmen: Ottenhofener Straße; Richtung Bühl:
Abbau wg. Beschwerde und Neusatz bei den neuen Wartehallen Am Bach).
Ansonsten gibt es bei den einfach ausgerüsteten Haltestellen keine Sitzbänke.
Ausnahmen: Rathaus III, Richtung Klostergarten in Richtung Baden-Baden und
Kloster Neusatz.
Im Froschbächle haben wir keine Wartehallen.
Die Kosten je Bank liegen zwischen 700 und 1000 Euro.
5.
Radwegeausbau nördliche Hauptstraße
Der Zuschussantrag für Schutzstreifen und zwei Querungshilfen in der
nördlichen Hauptstraße ist gestellt. Wir rechnen im Frühjahr 2015 mit einem
Bescheid und können danach mit der Umsetzung beginnen.
6.
Kreisverkehr Erlenstraße
Der Kreisverkehr wird bereits seit vielen
Jahren gefordert und wurde auch schon häufig diskutiert. Er ist nach wie vor in
der mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Ein entscheidender Nachteil dieser
Lösung ist allerdings, dass die Schüler, Kindergartenkinder sowie Besucher des dortigen Abenteuerspielplatzes,
die in großer Zahl die Rheinstraße queren, bei einem Kreisverkehr nicht mehr
den Schutz hätten, wie er jetzt durch die Ampel besteht.
7.
Mehr Sauberkeit in den Straßen und bei
Großveranstaltungen in der Neuen Sporthalle
A. In den Straßen
Die aktuelle personelle und finanzielle
Ausstattung lässt eine Intensivierung der Reinigungsintervalle oder zusätzliche
Müllbehälter nicht zu.
Gegen eine Aktion mit Schulen oder Bürgern, wie sie im Rahmen von
Umweltaktionen auch schon in Bühl immer wieder stattfinden, spricht allerdings
nichts.
B. Großveranstaltungen in der Neuen Sporthall
Diese Beschwerde überrascht, weil wir selbst das so nicht sehen und auch noch
nie eine Beschwerde dieser Art bei uns eingegangen ist. Im Gegenteil wird immer
wieder die Sauberkeit gelobt. Bei Großveranstaltungen ist vorrangig der
Veranstalter gefordert und nicht wir als Betreiber. Wir kümmern uns in der
Regel nur um die Toilettenanlagen, was wir aber eigentlich auch nicht müssten.
Allerdings ist es nicht auszuschließen, dass bei 1.500 Besuchern auch einmal
was liegen bleibt, es dann nicht so schön aussieht und das subjektive Empfinden
von Einzelnen betroffen sein könnte.
8.
Disco für Jugendliche
Im Rahmen des Projektes „Bühl – der Zukunft einen Standort geben“ mit
Studenten der FH Kehl wird dieses Thema bearbeitet. Es gibt auch schon konkrete
Ideen für kurzfristig realisierbare „Events“.
9.
Wunsch nach Sportgeschäft
Die Stadtverwaltung suchte bereits den
Kontakt zu potentiellen Investoren. Diese zeigen aber wegen der derzeitigen
Marktlage (Decathlon, Internet) kein Interesse an einem Standort in Bühl.
10.
Baulückenverzeichnis
Die Gemeinde kann auf der Grundlage des §
200 Abs. 2 BauGB bebaubare Flächen ausweisen. Diese Absicht zur
Veröffentlichung ist ein Monat vorher bekanntzugeben. Eigentümer haben in
dieser Zeit ein Widerspruchsrecht. Sofern die Eigentümer nicht widersprochen
haben, steht einer Veröffentlichung nichts im Weg.
Im Rahmen der
Flächennutzungsplanfortschreibung wurden bereits im Wesentlichen die Baulücken
ermittelt.
Auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Hirn betont Herr Bürkle,
Bürgerservice-Recht-Zentrale Dienste, dass sich der Verwaltungsaufwand für die
Beantwortung dieser Anfrage in überschaubaren Grenzen gehalten hat.
Abstimmungsergebnis: