Beschluss:

 

 


Bekanntgaben des Oberbürgermeisters

 

Nationalpark

Das Zonierungskonzept sieht vor, dass 33 % Kernzone, 46 % Entwicklungszone und 21 % Managementzone nach dem vorliegenden Entwurf sind. Ziel des Nationalparkgesetzes ist es, dass nach 30 Jahren 75 % der Flächen Kernzone sein sollen. Auch die Stadt Bühl ist mit einem kleinen Teil Kernzone dabei.

 

Anfrage der CDU-Fraktion in der Gemeinderatssitzung 12. November 2014

 

Die Anfrage enthält Wünsche, Anregungen und Diskussionsbeiträge, die in den vergangenen Jahren mehrfach erörtert wurden. Die folgende Stellungnahme beinhaltet nur die wesentlichen Argumente.

 

 

1.    Fußgängerüberwege im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich Hauptstraße („Zebrastreifen“) und Tempoerhöhung von 20 auf 30 km/h.

 

Die Intention des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs geht davon aus, dass die Fußgänger im gesamten Bereich queren können. Der Großteil der Fahrzeugführer nimmt hierauf auch Rücksicht, wenn die Fußgänger die Überquerungsabsicht deutlich zu erkennen geben.

 

Die Anlage eines Fußgängerüberweges verlangt im Gegensatz dazu eine Konzentration der Fußgänger auf eine bestimmte Querungsstelle. Fußgängerüberwege dürfen auch nur in größeren Abständen angelegt werden und nur an Stellen an denen eine bestimmte Anzahl von Fußgängern die Fahrbahn quert.
Eine solche Konzentration konnte bisher nur im Bereich des Minikreisels beim Rathaus beobachtet werden. Sollte dort ein „Zebrastreifen“ angelegt werden, würde die Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrs enorm sinken.


In Tempo-30-Zonen sind Fußgängerüberwege in der Regel entbehrlich, d.h. sie dürfen nur bei besonderen Gefahrensituationen angelegt werden. Solche Gefahrenstellen sind bislang nicht bekannt. Insofern würde auch eine Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auf 30 km/h keine wesentliche Änderung der rechtlichen Situation bringen.
Grundsätzlich möglich, aber sehr aufwändig, wäre die Einrichtung einer Querungshilfe zwischen Rathaus I und II im Rahmen der Umgestaltung des Markt- und Kirchplatzes.

 

2.    Parkplätze in der Innenstadt

 

Die Stadt Bühl und die BinA werben mit einem Angebot von rund 2000 Stellplätzen in der Bühler Innenstadt. Die Forderung nach Steigerung der Attraktivität der Tiefgaragen in der Innenstadt ist nicht nachvollziehbar. Die Bühler Tiefgaragen sind im Vergleich zu vielen anderen Parkgaragen hell, übersichtlich und bieten ausreichend große Stellplätze.

Die Verwaltung ist wie die CDU-Fraktion der Meinung, dass es in Bühl genügend und bezahlbare Stellplätze im Vergleich mit anderen Städten gibt.

 

3.    Barrierefreiheit

 

A.  Am Eingang von Ladengeschäften

 

Um eine ungefähre Aussage hinsichtlich des barrierefreien Zugangs, insbesondere zu den Ladengeschäften zu erhalten, wurde eine Begehung durchgeführt. In Augenschein wurden die Haupt-, Rhein- und Friedrichsstraße sowie die Johannespassage genommen.

Dabei waren von ca. 110 Geschäften 50 Läden nicht barrierefrei. Diese liegen überwiegend nicht im Bereich der Hauptstraße.

 

Die baurechtlichen Vorschriften hinsichtlich Barrierefreiheit beziehen sich auf den Neubau und sonstige bauliche Veränderungen. Für bestehende Gebäude, die weder umgebaut werden oder bei denen eine Nutzungsänderung durchgeführt wird, greifen die Regelungen nicht. D. h. baurechtlich kann für Bestandsgebäude keine Nachrüstung auf Barrierefreiheit gefordert werden.

 

Größenteils sind jedoch die Eigentümer oder Betreiber von nicht barrierefrei errichteten Bestandsgebäude bestrebt, zumindest einen stufenfreien Zugang zu den Ladengeschäften herzustellen, da es in ihrem Interesse liegt, auch Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, einen ungehinderten Zugang zu ermöglichen.

 

Oftmals kann aufgrund der örtlichen Gegebenheiten die Barrierefreiheit nicht hergestellt werden. So z. B., wenn für das Errichten einer Rampe der erforderlich Platzbedarf nicht vorhanden ist.

 

 

       B. Barrierefreiheit an Bordsteinen

 

Im öffentlichen Bereich wird immer wieder die komplette Absenkung der Bordsteine gefordert. Dies widerspricht aber den Bedürfnissen einer anderen Gruppe von Behinderten, nämlich der Sehbehinderten.

Von städtischer Seite wird daher bei Neuanlagen die Absenkung so hergestellt, dass ein Anschlag von rund 3 cm bleibt. Diese sollte durch Rollstuhl und Rollator noch gut überwindbar sein und reicht als Orientierung für die Sehbehinderten.

4.      Fehlende Sitzbänke  an den Haltestellen im Froschbächle
In der Regel sind nur die Wartehallen mit Bänken ausgestattet:
Ausnahmen: Ottenhofener Straße; Richtung Bühl:  Abbau wg. Beschwerde und Neusatz bei den neuen Wartehallen Am Bach).

Ansonsten gibt es bei den einfach ausgerüsteten Haltestellen keine Sitzbänke.
Ausnahmen: Rathaus III, Richtung Klostergarten in Richtung Baden-Baden und Kloster Neusatz.
Im Froschbächle haben wir keine Wartehallen.

Die Kosten je Bank liegen zwischen 700 und 1000 Euro.

 

5.      Radwegeausbau nördliche Hauptstraße
Der Zuschussantrag für Schutzstreifen und zwei Querungshilfen in der nördlichen Hauptstraße ist gestellt. Wir rechnen im Frühjahr 2015 mit einem Bescheid und können danach mit der Umsetzung beginnen.

 

6.      Kreisverkehr Erlenstraße

 

Der Kreisverkehr wird bereits seit vielen Jahren gefordert und wurde auch schon häufig diskutiert. Er ist nach wie vor in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Ein entscheidender Nachteil dieser Lösung ist allerdings, dass die Schüler, Kindergartenkinder  sowie Besucher des dortigen Abenteuerspielplatzes, die in großer Zahl die Rheinstraße queren, bei einem Kreisverkehr nicht mehr den Schutz hätten, wie er jetzt durch die Ampel besteht.

 

7.      Mehr Sauberkeit in den Straßen und bei Großveranstaltungen in der Neuen Sporthalle

      

A. In den Straßen

Die aktuelle personelle und finanzielle Ausstattung lässt eine Intensivierung der Reinigungsintervalle oder zusätzliche Müllbehälter nicht zu.
Gegen eine Aktion mit Schulen oder Bürgern, wie sie im Rahmen von Umweltaktionen auch schon in Bühl immer wieder stattfinden, spricht allerdings nichts.

B. Großveranstaltungen in der Neuen Sporthall
Diese Beschwerde überrascht, weil wir selbst das so nicht sehen und auch noch nie eine Beschwerde dieser Art bei uns eingegangen ist. Im Gegenteil wird immer wieder die Sauberkeit gelobt. Bei Großveranstaltungen ist vorrangig der Veranstalter gefordert und nicht wir als Betreiber. Wir kümmern uns in der Regel nur um die Toilettenanlagen, was wir aber eigentlich auch nicht müssten. Allerdings ist es nicht auszuschließen, dass bei 1.500 Besuchern auch einmal was liegen bleibt, es dann nicht so schön aussieht und das subjektive Empfinden von Einzelnen betroffen sein könnte.

 

8.      Disco für Jugendliche

 

Im Rahmen des Projektes „Bühl – der Zukunft einen Standort geben“ mit Studenten der FH Kehl wird dieses Thema bearbeitet. Es gibt auch schon konkrete Ideen für kurzfristig realisierbare „Events“.

 

9.      Wunsch nach Sportgeschäft

      

Die Stadtverwaltung suchte bereits den Kontakt zu potentiellen Investoren. Diese zeigen aber wegen der derzeitigen Marktlage (Decathlon, Internet) kein Interesse an einem Standort in Bühl.

 

10.   Baulückenverzeichnis

 

Die Gemeinde kann auf der Grundlage des § 200 Abs. 2 BauGB bebaubare Flächen ausweisen. Diese Absicht zur Veröffentlichung ist ein Monat vorher bekanntzugeben. Eigentümer haben in dieser Zeit ein Widerspruchsrecht. Sofern die Eigentümer nicht widersprochen haben, steht einer Veröffentlichung nichts im Weg.

 

Im Rahmen der Flächennutzungsplanfortschreibung wurden bereits im Wesentlichen die Baulücken ermittelt.

 

 

Auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Hirn betont Herr Bürkle, Bürgerservice-Recht-Zentrale Dienste, dass sich der Verwaltungsaufwand für die Beantwortung dieser Anfrage in überschaubaren Grenzen gehalten hat.

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: