Beschluss:

 

Gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Haushaltsrechts in Verbindung mit § 95 b Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW) und § 16 Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung fest.

 

1.    Für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung wird dem Oberbürgermeister Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2017 erteilt.

 

2.    Die örtliche Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (Fachbereich Revision) gemäß § 111 GemO ist erfolgt.

 

3.    Der Jahresabschluss 2017 wird gemäß § 16 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) ortsüblich bekannt gemacht und an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.

 

4.    Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt.

 


Stadtrat Feuerer bittet darum, zukünftig im Hinblick auf die Gebührenausgleichsrückstellungen die Jahresentwicklung im Bericht mit darzustellen.


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (23 Ja-Stimmen)