Oberbürgermeister Schnurr lässt über den Antrag der CDU-Fraktion, die Grundsteuer B um 15 anstatt 20 Prozentpunkte zu erhöhen, abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Danach lässt Oberbürgermeister Schnurr über die vorgesehenen Erhöhungen der Hebesätze der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer abstimmen:

 

Erhöhung Hebesatz Grundsteuer B um 20 Prozentpunkte:

 

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen

 

 

Erhöhung Hebesatz Gewerbesteuer um 15 Prozentpunkte:

 

Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltungen

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung der Stadt Bühl über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (23 Ja-Stimmen)

 


Oberbürgermeister Schnurr erinnert an die letzte Erhöhung der Hebesätze im Jahr 2016.

 

Stadtrat Prof Dr. Ehinger hält die Erhöhung für moderat. Er erinnert an die umfangreichen Aufgaben der Kommune und vergleicht die Hebesätze der umliegenden Kommunen. Er geht auf die Unterschiede zwischen der krisenfesten Grundsteuer und der unterschiedlichen Schwankungen unterworfenen Gewerbesteuer ein. Die Stadt benötigt die Mehreinnahmen für die Finanzierung der Infrastruktur insbesondere der Kinderhäuser und Schulen und weiterer Einrichtungen. Er signalisiert die Zustimmung der FW-Fraktion.

 

Stadtrat Feuerer tut sich schwer in schwierigen Zeiten einer Steuererhöhung zuzustimmen. Eine moderate Erhöhung wird aufgrund der momentanen Haushaltslage grundsätzlich nicht abgelehnt. Allerdings stellt sich der CDU-Fraktion die Frage, wann in welcher Höhe man Steuern erhöht. Der Erhöhung der Gewerbesteuer stimmt die Fraktion mehrheitlich zu, jedoch soll in den nächsten vier bis sechs Jahren keine weitere Erhöhung mehr erfolgen. Bei der Grundsteuer gibt es nur geringe finanzielle Auswirkungen, die jedoch alle treffen. Die CDU-Fraktion stellt den Antrag, bei der Grundsteuer B einen Hebesatz 390 v. H. anzusetzen. Es soll vermieden werden, dass Bevölkerung und Wirtschaft ungleich behandelt wird, was die Prozentpunkte betrifft. Er bittet um getrennte Abstimmungen. Unter den gesagten Voraussetzungen signalisiert er eine mehrheitliche Zustimmung der Fraktion. 

 

Stadtrat Hirn sieht eine Notwendigkeit der Erhöhung der Steuern und teilt die Bedenken seiner Vorredner nicht. Er erinnert an die Vereinbarung, die Hebesätze in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Er signalisiert die Zustimmung der SPD-Fraktion zum Beschlussvorschlag. 

 

Für die FDP-Fraktion erklärt Stadtrat Jäckel, dass der Erhöhung der Grundsteuer B solange nicht zugestimmt werden kann, bis geklärt ist, wie sich die zukünftige Neuveranlagung tatsächlich auswirkt. Steuerberater und der Bund der Steuerzahler befürchten ein Verwaltungschaos und bezweifeln, dass das nur in Baden-Württemberg beschlossene modifizierte Bodenrichtwertmodell der richtige Weg ist. Man befürchtet vor allem, dass ältere Ehepaare oder Familien mit Kindern, die in älteren kleinen Häusern mit Garten leben, benachteiligt werden. Des Weiteren wurden verfassungsrechtliche Bedenken für diesen Sonderweg in Baden-Württemberg angemeldet. Ebenfalls ablehnen wird die Fraktion die Erhöhung der Gewerbesteuer auf 390 Punkte. Man sieht zwar mittelfristig die Notwendigkeit einer Gewerbesteuererhöhung, um die Finanzausstattung der Kommune zu verbessern, dies aber zum jetzigen Zeitpunkt umzusetzen, ist nach Auffassung der

FDP - Fraktion das falsche Signal. Viele Betriebe leiden nach wie vor an den Folgen der Pandemie, es ist nach wie vor kritisch, wie die Rückzahlung der Corona - Hilfen aussehen. Ansteigende Energie- und Rohstoffpreise und Lieferengpässe sind Probleme in den Betrieben und der Wirtschaft. Die FDP - Fraktion lehnt aus diesen Gründen die Steuererhöhung ab.

 

Stadtrat Seifermann erinnert an die letzte Erhöhung der Hebesätze in 2016. Die Stadt Bühl hat ein strukturelles Defizit, es wird seit Jahren mehr Geld ausgegeben wie eingenommen wird. Es muss etwas gegen dieses Defizit getan werden. Er erinnert an den geplanten Bau der Mensa und die Generalsanierung des Windeck-Gymnasiums und die Finanzierung über Kredite. Es gibt auch ein strukturelles Defizit im Bereich der Gebäude, die auch saniert werden müssen und einen Investitionsstau haben. Auch das Straßennetz muss saniert werden. Die Erhöhung der Hebesätze ist zwingend erforderlich, um den Haushalt in Ordnung zu bringen. Die Einsparbemühungen müssen weitergehen, das Tempo diesbezüglich muss angezogen werden. Allzu große Summen sind bisher noch nicht zusammengekommen. Die Grundsteuer trifft jeden, daher ist es auch gerecht, wenn man den Normalbürger mit der Grundsteuererhöhung belastet und auch den Unternehmer, der Gewinn macht, mit der Gewerbesteuererhöhung belastet. Im Namen der GAL-Fraktion signalisiert er die Zustimmung zum Beschlussvorschlag.


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (23 Ja-Stimmen)