Beschluss:

 

Die Firma Kistler Instrument GmbH, Sindelfingen, erhält den Auftrag, das Messgerät ES8.0 zum Preis von 138.892,09 € zu liefern und in das Fahrzeug einzubauen.

 

Die Firma Autohaus Gerstenmaier Baden GmbH, Rastatt, erhält den Auftrag, das Fahrzeug VW T6 zum Preis von 41.307,48 € zu liefern.

 


Stadtrat Feuerer signalisiert die Zustimmung zum Beschlussvorschlag. Auf seine entsprechende Nachfrage erläutert Herr Bohnert, Ordnungsamt, dass die Installation fester Geschwindigkeitsmessanlagen eine politische Grundsatzentscheidung darstellen. Aus Erfahrungen von Nachbarkommunen kann er berichten, dass drei Stelen zur Geschwindigkeitsmessung zuzüglich einer Kamera rund 130.000 Euro kosten. Hinzu kommen noch die Tiefbaukosten und die Kosten im laufenden Betrieb.

 

Oberbürgermeister Schnurr nimmt die Anregung auf, dies in der Klausur zum Thema Mobilität anzusprechen.

 

Stadtrat Hirn stellt fest, dass es Sanktionen geben muss für diejenigen, die gegen Vorschriften verstoßen. Deshalb muss man auch diese Beschaffung tätigen. Er hebt die voraussichtliche Amortisierung der Anschaffung in zwei bis zweieinhalb Jahren hervor. Als wichtigen Aspekt erwähnt er auch die Erziehung der Verkehrsteilnehmer und die Verkehrssicherheit.  

 

Herr Bohnert berichtet von der bisherigen Anlage, die im Jahr 2021 in zwei Monaten 20.000 Euro eingespielt hat. Der Trailer hat in zehn Wochen 88.000 Euro eingespielt. Mitbedenken muss man immer auch noch die Personalkosten. Es gibt verschiedene Anbieter, aber auch verschiedene Systeme. Das System eso ist ein Lichtschrankensystem, welches technisch nicht angreifbar ist.

 

Stadtrat Seifermann findet eine Kontrolle des Straßenverkehrs wichtig. Die mobile Anlage hat den Vorteil, dass man den Standort oft wechseln kann. Auf entsprechende Nachfrage antwortet Herr Renner, Gremien und Kommunales, dass ein E-Fahrzeug geprüft wurde. Aufgrund der Batteriefunktion konnte hier ein solches Fahrzeug nicht eingesetzt werden.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Broß antwortet Herr Bohnert, dass ein Lichtschrankensystem nicht angreifbar ist. Das Regierungspräsidium Tübingen hat empfohlen, dass die bisherige Anlage, eine Radaranlage, nicht mehr eingesetzt wird. Bei einem Rechtsstreit würde man Gefahr laufen, dass hier die Korrektheit der Messung angezweifelt wird.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Fritz antwortet Oberbürgermeister Schnurr, dass die Anschaffung eines Trailers auch aufgearbeitet und nochmal zum Thema gemacht wird.

 

Stadtrat Zeller schließt sich den Ausführungen von Stadtrat Fritz an. Auf seine entsprechende Nachfrage bezüglich der Angebotsübersicht erläutert Herr Renner, dass eine Firma versehentlich ein falsches Angebot abgegeben hat, welches nicht gewertet werden konnte.

 

Stadtrat Prof. Dr. Ehinger stellt fest, dass ein solches, normgerechtes Gerät, zur Verkehrserziehung benötigt wird, um Sanktionen rechtssicher durchführen zu können. 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (22 Ja-Stimmen)