Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Auftragsvergabe an das Institut für Landschaftsökologie und Naturschutz in Bühl (ILN) Sandbachstr. 2, 77815 Bühl über eine Gesamthonorarsumme von 46.706,31 € zu.

Der Zuschuss erfolgt nach Abschluss der Biotopverbundplanung. Der anfallende Rechnungsbetrag wird anteilig nach dem Schlüssel von der Verwaltungsgemeinschaft getragen.

 


Oberbürgermeister Schnurr begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Malte Wolff vom Landschaftserhaltungsverband e. V. des Landkreises Rastatt. Es geht um das landesweite Biotopprogramm, welches im Rahmen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft mit Ottersweier und des Landschaftsplanes umgesetzt werden soll. Die Gemeinde Ottersweier trägt diese Vorgehensweise mit.

 

Herr Wolff stellt das Programm vor. Er geht insbesondere auf die rechtlichen und fachlichen Hintergründe des Programms ein, den Ablauf der Biotopverbundplanung, mögliche Maßnahmen und die Vorteile für Kommunen. Die Idee des Biotopverbunds gründet sich auf der Erkenntnis, dass der isolierte Schutz der Lebensräume nicht mehr ausreicht, um den Artenschutz zu gewährleisten.

 

Oberbürgermeister Schnurr teilt in diesem Zusammenhang mit, dass eine neue Rangerin für den Waldhägenich eingestellt werden wird, die sich auch mit diesem Thema beschäftigen wird.

 

Stadtrat Prof. Dr. Ehinger greift das Artensterben auf. Er hält es für wichtig, Tieren und Pflanzen einen zusammenhängenden Lebensraum zu bieten, um dem Sterben entgegenzuwirken. Auf entsprechende Nachfrage erklärt Herr Wolff, dass die prozentualen Anteile, die an offenen Flächen zur Biotopvernetzung herangezogen werden, gesetzlich verankert sind. Die Biotopvernetzungskonzeption im Landkreis ist abhängig von den Kommunen. Die meisten Kommunen im Landkreis Rastatt verfügen über Konzeptionen. Deren Umsetzung ist jedoch unterschiedlich. Die Kernflächen sind vorhanden und werden der Landwirtschaft nicht entzogen.

 

Oberbürgermeister Schnurr ergänzt, dass die Stadt Bühl über eine Biotopvernetzungskonzeption verfügt.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Feuerer erläutert Herr Wolff, dass grundsätzlich, sobald die Planung steht, auch mit der Umsetzung von Maßnahmen begonnen werden kann. Während der Planung können bereits zwei Maßnahmen als Leuchtturmprojekt angegangen werden. Die Prozentangabe auf kommunaler Ebene ist nahezu hinfällig.

 

Oberbürgermeister Schnurr berichtet, dass in Bühl 66 Prozent der Gemarkung unter Natur- und Landschaftsschutz stehen.

 

Aufgrund entsprechender Nachfrage von Stadtrat Wäldele erläutert Oberbürgermeister Schnurr, dass Verwaltungstätigkeiten im Hinblick auf ordnungsrechtliche Aufgaben nicht zum Tätigkeitsfeld der Rangerin gehören. Der Flächenerwerb wird mit der Liegenschaftsabteilung angegangen.

 

Frau Thévenot, Stadtentwicklung – Bauen – Immobilien, berichtet, dass der Scoping-Termin im Frühsommer geplant ist und die Biotopverbundsplanung dann einfließt. Der Landschaftsplan soll in die Siedlung hineinwachsen. Sobald das Büro die ersten Grundlagenschritte erarbeitet hat, müssen die beiden Büros Hand in Hand arbeiten.

 

Stadtrat Jäckel signalisiert die Zustimmung der FDP-Fraktion. Der Verbund ist ein gutes Beispiel für die interkommunale Zusammenarbeit mit Ottersweier. Für die Zukunft ist es denkbar, auch Vereine bei verschiedenen Maßnahmen einzubinden. Er bittet um Beispiele, in welcher Form sich Vereine engagieren können.

 

Stadtrat Hirn lobt die Vorlage und sagt die Zustimmung der SPD-Fraktion zu.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Fallert erklärt Herr Wolff, dass die Landwirte dann in der Regel auch die Pflege der unterschiedlichen Flächen übernehmen.

 

Herr Wolff erklärt auf Nachfrage von Stadtrat Nagel, dass bis auf zwei Kreise jeder Landkreis in Baden-Württemberg über einen Landschaftserhaltungsverband verfügt. Jeder Verband hat nochmals eine Personalstelle als Biotopverbundbotschafter erhalten. Die Rolle des Verbands ist, dass er als Vermittler zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und den Fachbehörden auftritt und für die Umsetzung der Pflegemaßnahmen koordinatorische Aufgaben übernimmt. Beratungsaufgaben in diesen Bereichen gehören auch dazu. Die Mitglieder des Landschaftserhaltungsverband e. V. sind Kommunen des Landkreises, Verbände und Vertreter der Landwirtschaft und auch der Landkreis selbst. Der Landrat ist der Vorsitzende.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Prof. Dr. Moosheimer bestätigt Herr Wolff, dass die Kulisse für ganz Baden-Württemberg entsprechend aktualisiert und auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden muss. Die Kernräume und Suchräume entfalten keine Rechtswirksamkeit. Gerade bei brachliegenden Flächen beispielsweise im Weinberg ist es gut möglich, dass die Flächen angepasst werden.

 

Im Hinblick auf laufende Flurneuordnungsverfahren bestätigt Herr Wolff auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Schultheiß, dass die Fachbehörden bei diesen Terminen beteiligt werden. Gerade die Flurneuordnung kann für den Verbund Flächen verfügbar machen.

 

Oberbürgermeister Schnurr erinnert an die Flurneuordnung in Kappelwindeck, hier kann man durchaus den Verband mit einbeziehen.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Feuerer erklärt Oberbürgermeister Schnurr, dass sich von Seiten der Verwaltung der Fachbereich Stadtentwicklung – Bauen – Immobilien zusammen mit dem Fachbereich Bürgerservice – Sicherheit – Recht um die ordnungsrechtliche Seite kümmert. Verfügungen gibt es derzeit noch keine.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (21 Ja-Stimmen)