Sitzung: 30.03.2022 Gemeinderat
Vorlage: 2022/056
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Auftragsvergabe an das Institut für Landschaftsökologie und
Naturschutz in Bühl (ILN) Sandbachstr. 2, 77815 Bühl über eine
Gesamthonorarsumme von 46.706,31 € zu.
Der Zuschuss erfolgt nach Abschluss der
Biotopverbundplanung. Der anfallende Rechnungsbetrag wird anteilig nach dem
Schlüssel von der Verwaltungsgemeinschaft getragen.
Oberbürgermeister Schnurr
begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Malte Wolff vom
Landschaftserhaltungsverband e. V. des Landkreises Rastatt. Es geht um das
landesweite Biotopprogramm, welches im Rahmen der Vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft mit Ottersweier und des Landschaftsplanes umgesetzt
werden soll. Die Gemeinde Ottersweier trägt diese Vorgehensweise mit.
Herr Wolff stellt das Programm
vor. Er geht insbesondere auf die rechtlichen und fachlichen Hintergründe des
Programms ein, den Ablauf der Biotopverbundplanung, mögliche Maßnahmen und die
Vorteile für Kommunen. Die Idee des Biotopverbunds gründet sich auf der
Erkenntnis, dass der isolierte Schutz der Lebensräume nicht mehr ausreicht, um
den Artenschutz zu gewährleisten.
Oberbürgermeister Schnurr teilt
in diesem Zusammenhang mit, dass eine neue Rangerin für den Waldhägenich
eingestellt werden wird, die sich auch mit diesem Thema beschäftigen wird.
Stadtrat Prof. Dr. Ehinger
greift das Artensterben auf. Er hält es für wichtig, Tieren und Pflanzen einen
zusammenhängenden Lebensraum zu bieten, um dem Sterben entgegenzuwirken. Auf
entsprechende Nachfrage erklärt Herr Wolff, dass die prozentualen Anteile, die
an offenen Flächen zur Biotopvernetzung herangezogen werden, gesetzlich
verankert sind. Die Biotopvernetzungskonzeption im Landkreis ist abhängig von
den Kommunen. Die meisten Kommunen im Landkreis Rastatt verfügen über
Konzeptionen. Deren Umsetzung ist jedoch unterschiedlich. Die Kernflächen sind
vorhanden und werden der Landwirtschaft nicht entzogen.
Oberbürgermeister Schnurr
ergänzt, dass die Stadt Bühl über eine Biotopvernetzungskonzeption verfügt.
Auf entsprechende Nachfrage von
Stadtrat Feuerer erläutert Herr Wolff, dass grundsätzlich, sobald die Planung
steht, auch mit der Umsetzung von Maßnahmen begonnen werden kann. Während der
Planung können bereits zwei Maßnahmen als Leuchtturmprojekt angegangen werden.
Die Prozentangabe auf kommunaler Ebene ist nahezu hinfällig.
Oberbürgermeister Schnurr
berichtet, dass in Bühl 66 Prozent der Gemarkung unter Natur- und
Landschaftsschutz stehen.
Aufgrund entsprechender
Nachfrage von Stadtrat Wäldele erläutert Oberbürgermeister Schnurr, dass
Verwaltungstätigkeiten im Hinblick auf ordnungsrechtliche Aufgaben nicht zum
Tätigkeitsfeld der Rangerin gehören. Der Flächenerwerb wird mit der
Liegenschaftsabteilung angegangen.
Frau Thévenot, Stadtentwicklung
– Bauen – Immobilien, berichtet, dass der Scoping-Termin im Frühsommer geplant
ist und die Biotopverbundsplanung dann einfließt. Der Landschaftsplan soll in
die Siedlung hineinwachsen. Sobald das Büro die ersten Grundlagenschritte
erarbeitet hat, müssen die beiden Büros Hand in Hand arbeiten.
Stadtrat Jäckel signalisiert die
Zustimmung der FDP-Fraktion. Der Verbund ist ein gutes Beispiel für die
interkommunale Zusammenarbeit mit Ottersweier. Für die Zukunft ist es denkbar,
auch Vereine bei verschiedenen Maßnahmen einzubinden. Er bittet um Beispiele,
in welcher Form sich Vereine engagieren können.
Stadtrat Hirn lobt die Vorlage
und sagt die Zustimmung der SPD-Fraktion zu.
Auf entsprechende Nachfrage von
Stadtrat Fallert erklärt Herr Wolff, dass die Landwirte dann in der Regel auch
die Pflege der unterschiedlichen Flächen übernehmen.
Herr Wolff erklärt auf Nachfrage
von Stadtrat Nagel, dass bis auf zwei Kreise jeder Landkreis in
Baden-Württemberg über einen Landschaftserhaltungsverband verfügt. Jeder
Verband hat nochmals eine Personalstelle als Biotopverbundbotschafter erhalten.
Die Rolle des Verbands ist, dass er als Vermittler zwischen Landwirtschaft,
Naturschutz und den Fachbehörden auftritt und für die Umsetzung der
Pflegemaßnahmen koordinatorische Aufgaben übernimmt. Beratungsaufgaben in
diesen Bereichen gehören auch dazu. Die Mitglieder des
Landschaftserhaltungsverband e. V. sind Kommunen des Landkreises, Verbände und
Vertreter der Landwirtschaft und auch der Landkreis selbst. Der Landrat ist der
Vorsitzende.
Auf entsprechende Nachfrage von
Stadtrat Prof. Dr. Moosheimer bestätigt Herr Wolff, dass die Kulisse für ganz
Baden-Württemberg entsprechend aktualisiert und auf die örtlichen Gegebenheiten
angepasst werden muss. Die Kernräume und Suchräume entfalten keine
Rechtswirksamkeit. Gerade bei brachliegenden Flächen beispielsweise im Weinberg
ist es gut möglich, dass die Flächen angepasst werden.
Im Hinblick auf laufende
Flurneuordnungsverfahren bestätigt Herr Wolff auf entsprechende Nachfrage von
Stadtrat Schultheiß, dass die Fachbehörden bei diesen Terminen beteiligt
werden. Gerade die Flurneuordnung kann für den Verbund Flächen verfügbar
machen.
Oberbürgermeister Schnurr
erinnert an die Flurneuordnung in Kappelwindeck, hier kann man durchaus den
Verband mit einbeziehen.
Auf entsprechende Nachfrage von
Stadtrat Feuerer erklärt Oberbürgermeister Schnurr, dass sich von Seiten der
Verwaltung der Fachbereich Stadtentwicklung – Bauen – Immobilien zusammen mit
dem Fachbereich Bürgerservice – Sicherheit – Recht um die ordnungsrechtliche
Seite kümmert. Verfügungen gibt es derzeit noch keine.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmiger Beschluss (21
Ja-Stimmen)