Beschluss:

Der Klima- und Umweltausschuss nimmt das am 10. März 2022 von den Kassenprüfern erstellte Prüfungsprotokoll zur Kenntnis und bestätigt die Entlastung der Verwaltung für die Kassenbuchführung.

 

Das Kassenbuch der Jagdgenossenschaft im Jahr 2021/2022

schloss ab mit Einnahmen in Höhe von                                           42.326,28 Euro

die Ausgaben betrugen                                                                     73.845,31 Euro

das Jahresergebnis 2021/2022 wird somit auf einen Verlust

festgestellt in Höhe von                                                                    31.519,03 Euro

 

Der Kassenstand der Jagdgenossenschaft Bühl

betrug zum 01.04.2021                                                                     85.021,53 Euro

und zum 10.03.2022                                                              53.502,50 Euro

Darin enthalten ist die Mindestrücklage in Höhe von                       50.000,00 Euro

 

Der die Mindestrücklage übersteigende Anteil der Kassen-

mittel beträgt zum 31.03.2022 insgesamt                               3.502,50 Euro

und darf unter Beachtung des gefassten Beschlusses bedarfsgerecht für Maßnahmen im Rahmen der Bühler Schwarzwildkonzeption verwendet werden.

 

Die Mindestrücklage von 50.000,00 Euro darf dabei nicht unterschritten werden.

 


OB Schnurr übergibt das Wort an Herrn Frank vom Fachbereich Finanzen. Herr Frank teilt dem Gremium mit, dass die Kassenprüfung für das Jagdjahr 2021 am 10.03.2022 durchgeführt wurde. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. Bei Einnahmen von 42.326,28 Euro und Ausgaben von 73.845,31 Euro entstand im Wirtschaftsjahr 2021 ein Defizit von 31.519,03 Euro. Der Hauptgrund für das deutliche Minus waren die Anschaffungs- und Baukosten für die bereits vor zwei Jahren geplante Wildkammer, die im August letzten Jahres errichtet und in Betrieb genommen wurde. Mit den Fundament- und Erschließungskosten betrugen diese Ausgaben insgesamt 56.000,00 Euro. In diesem Zusammenhang fiel auch der zu leistende Personalkostenersatz für die Verwaltung der Jagdgenossenschaft aufgrund des mit der Baumaßnahme verbundenen Mehraufwands mit 9.936,00 Euro höher aus. Die von diesem Ausschuss mit Beschluss vom 10.03.2021 bewilligten Maßnahmen zu Öffentlichkeitsarbeit und zur Verbesserung des Jagd-Images sowie auch zur Bühler Schwarzwildkonzeption wurden ebenfalls im vergangenen Wirtschaftsjahr umgesetzt. Lobend zu erwähnen ist auch die Unterstützung vom Land Baden-Württemberg beim Bau der Wildkammer. Das Land förderte die Maßnahme mit einem Zuschuss in Höhe von 22.370 Euro aus dem Förderprogramm „Infra-Wild“. Dieser Zuschussbetrag bildet zusammen mit den Jagdpachteinnahmen die Einnahmen des Wirtschaftsjahres 2021. OB Schnurr dankt Herrn Frank für den Vortrag und eröffnet die Fragerunde.

 

Stadtrat Wäldele dankt Herrn Frank für die Informationen und regt an, dass die Forstverwaltung das Gremium in der nächsten Sitzung über den Sachstand der Bühler Schwarzwildkonzeption informiert.

 

Stadtrat Löschner fragt an, ob die Wildkammer gut ausgelastet ist. OB Schnurr übergibt das Wort an Herrn Damm vom Forstbetrieb. Herr Damm teilt mit, dass die Wildkammer sehr gut von den Jägern angenommen wird. Sie haben viele Anfragen diesbezüglich. Ca. 55 Wildtiere wurden bisher dort schon bearbeitet.

 

Stadtrat Prof. Dr. Moosheimer teilt mit, dass er selbst Nutzer der Wildkammer ist. Die Benutzung der Wildkammer ist genial. Im hinteren Bereich kann man das Wild einlagern. Er dankt den Herren für die Umsetzung der Wildkammer.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmiger Beschluss (9 Ja-Stimmen)