Beschluss:

 

 


Eine Bürgerin erinnert an ihre Anfrage zum Bebauungsplan Bühlertalstraße/Herrenbergstraße in Altschweier in der letzten Gemeinderatssitzung und fragt nach einer Rückmeldung. Außerdem fragt sie, wer die Federführung und Entscheidungsbefugnis bei der Entwicklung eines Bebauungsplans hat.

 

Oberbürgermeister Schnurr erklärt, dass zur Beantwortung ihrer in der letzten Gemeinderatssitzung gestellten Frage die Abteilung Baurecht zuständig ist. Außerdem erläutert er, dass ein Bebauungsplan eine Satzung ist, deren Festsetzungen der Gemeinderat beschließt. Der Entwurf des Bebauungsplans erfolgt durch die Verwaltung, beziehungsweise ein beauftragtes Büro, in Abstimmung mit dem Gemeinderat. Dies ist ein vorgeschriebenes Verfahren, in dem auch mehrere Stufen der Bürgerbeteiligung vorgesehen sind. Über eingehende Anregungen muss der Gemeinderat dann auch entscheiden. Am Ende steht der Satzungsbeschluss in öffentlicher Sitzung.

 

Weiter fragt sie, wie es sein kann, dass ein Bebauungsplan entwickelt wird, der riesige Baukörper hervorbringt, obwohl dies mit dem Bebauungsplan verhindert werden sollte. Sie hält die Planungen für das Ortsbild um die Kirche herum für unmöglich und das Ganze für eine Bausünde. Sie stellt die Frage, wie die Aussage von Oberbürgermeister Schnurr, dass der gesamte Bereich um die Pfarrkirche St. Gallus in seiner historisch gewachsenen Struktur und kleingliedrigen Bebauung behutsam entwickelt werden soll, dazu passt und warum man nicht ein Neubau in die Umgebung verträglich eingliedern kann. Abschließend fragt sie, ob man sich über die Verkehrssituation in der Bühlertal- und Herrenbergsstraße Gedanken gemacht hat, da 32 neue Wohnungen geplant sind.

 

Oberbürgermeister Schnurr lädt die Bürgerin Anfang August zu einem persönlichen Gespräch ein, um ihre Fragen und Einschätzungen zu besprechen.

 


Abstimmungsergebnis: