Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der Neufassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Regelung des Kostenersatzes der Überlandhilfe der Feuerwehren im und außerhalb des Landkreises Freudenstadt zu. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.

 


Stadtrat Prof. Dr. Moosheimer stellt fest, dass die Überlandhilfe notwendig ist. Er stellt grundsätzlich die Frage, ob es erforderlich ist, einen solchen Vertrag abzuschließen und Kosten untereinander zu verrechnen, da es sich oftmals ausgleicht. Er regt an, langfristig darauf hinzuwirken, es so zu handhaben wie bei den Feuerwehren innerhalb des Landkreises Rastatt.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Prof. Dr. Moosheimer bestätigt Herr Bohnert, Bürgerservice – Sicherheit – Recht, dass innerhalb des Landkreises Rastatt Gebührenfreiheit vereinbart wurde. Der Landkreis Freudenstadt hat die jetzt vorliegende Regelung vorgeschlagen und dies wurde von den beteiligten Kommunen übernommen, für die Stadt Bühl betrifft dies lediglich einige Stellen im Höhengebiet. Auf seine Frage hinsichtlich der Verrechnung des LF KatS für den Katastrophenschutz bei einem Einsatz in einer Nachbargemeinde, sagt Herr Bohnert zu, eine Antwort nachzureichen.


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (23 Ja-Stimmen)