Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt vom Beschluss Kenntnis.

 


Der Vorsitzende des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Großen Kreisstadt Bühl und Leiter der Geschäftsstelle, Eckhard Vandersee, erläutert, wie die Bodenrichtwerte im Zuge der Grundsteuerreform ermittelt wurden. Grundlage war das Landesgrundsteuergesetz vom 1. November 2020.

 

Oberbürgermeister Schnurr hält es für plausibel, dass nur das, was baulich genutzt ist, entsprechend grundsteuermäßig belastet wird und Gartenflächen einen anderen Wert haben wie Bauland.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Stadträtin Dr. Burget-Behm erläutert Herr Vandersee, dass die Bürger ihre Angaben über die Software ELSTER der Finanzverwaltung eingeben sollen. Die Daten müssen bis Ende Oktober eingegeben sein. Da aber die Software erst kürzlich zusammengebrochen ist und die Steuerverwaltung mit der Bearbeitung der Erklärungen nicht hinterherkommt, ist mit einer Fristverlängerung zu rechnen.

 

Stadtrat Jäckel ergänzt, dass auch einzelne Steuerberater Probleme mit der Software haben. Das neue Bodenrichtwertmodell in Baden-Württemberg hat aus seiner Sicht keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht. Er berichtet von Bürgern, die in ihren Berechnungen Verdoppelungen und Verdreifachungen verzeichnen müssen. Eigentümer von vor allem älteren Einfamilienhäusern mit großem Gartengrundstück müssen mit hohen Mehrbelastungen rechnen.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Seifermann erklärt Herr Bauer, Finanzen - Beteiligungen - Liegenschaften, dass bei der Grund- wie bei der Einkommensteuer eine individuelle Steuererklärung und -abgabe vorgesehen ist. Der Weg der Daten direkt an die Finanzverwaltung wäre natürlich einfacher, ist jedoch gesetzlich anders vorgegeben. Auch der Stadtverwaltung wäre ein direkter Weg lieber.

 

Stadtrat Prof. Dr. Moosheimer dankt für den Vortrag und die geleistete Arbeit. Er erinnert daran, dass die Höhe der Grundsteuer letztendlich auch am Hebesatz liegt, den der Gemeinderat festlegt. Er dankt auch für die Hilfestellungen an Bürgerinnen und Bürgern im Hinblick auf die Elster-Software, soweit dies möglich ist. 

 

Auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Schultheiß erklärt Herr Vandersee, dass die Werte, die im steuerlichen Verfahren ermittelt wurden, für sieben Jahre bestehen. Es sei denn, es entsteht ein neues Bau- oder Sanierungsgebiet.

 


Abstimmungsergebnis: