Sitzung: 13.07.2022 Gemeinderat
Vorlage: 2022/116
Beschluss:
Gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Haushaltsrechts in Verbindung mit § 95 b Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW) und § 16 Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung fest.
1.
Für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung wird
dem Oberbürgermeister Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2018 erteilt.
2.
Die örtliche Prüfung durch das
Rechnungsprüfungsamt (Fachbereich Revision) gemäß § 111 GemO ist erfolgt.
3.
Der Jahresabschluss 2018 wird gemäß § 16 des
Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz – EigBG)
ortsüblich bekannt gemacht und an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.
4.
Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als
Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmiger Beschluss (22
Ja-Stimmen)