Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, die die Elternentgelte für den städtischen Schülerhort und die städtischen Kernzeitenbetreuungen der Bühler Schulen und Kindertageseinrichtungen ab dem 1. Oktober 2022 in nachfolgender Höhe festzulegen:

 

Schülerhort

für das 1. Kind

für das 2. Kind

 

  215,00 €

  180,00 €

 

Kernzeitenbetreuung (KZB) Neusatz

45,00 €

Kernzeitenbetreuung (KZB) Altschweier

45,00 €

Kernzeitenbetreuung Altschweier mit

„flexibler Nachmittagsbetreuung“

 

60,00 €

KZB Kinderhaus Kind & Co. Weitenung

45,00 €

KZB Kinderhaus Kind & Co. Weitenung

mit „flexibler Nachmittagsbetreuung“

 

60,00 €

KZB Weststadtgrundschule;

Frühbetreuung und Freitagnachmittag

 

26,00 €

KZB Bachschloss-Schule;

Frühbetreuung und Freitagnachmittag

 

26,00 €

 

 


Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen, 4 Stimmenhaltungen