Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Stadt Bühl beschließt das Förderprogramm „Solar“ und mit folgenden Förderschwerpunkten:

 

-       Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von 3 bis 35 kWp werden mit 150,00 Euro pro volle Kilowatt-Spitzenleistung (kWp) gefördert bis zu einem maximalen Fördersatz in Höhe von 1.500,00 Euro. (Vgl. § 3 Abs. 4 & 5)

-       Für bestehende Anlagen, deren EEG-Förderung ausläuft und die von einer Volleinspeisung auf eine Überschusseinspeisung umgestellt werden, wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für den Austausch des Stromzählers auf einen Zweirichtungszähler in Höhe von 150,00 Euro als Festbetrag gewährt. (Vgl. § 3 Abs. 6)

-       Für steckerfertige Stromerzeugungsanlagen (Balkonmodule/ Mini PV) mit einem Modulwechselrichter und einer maximalen Leistung von 600 Watt wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 300,00 Euro als Festbetrag gewährt. (Vgl. § 3 Abs. 7)

-       Gefördert werden auch Anlagen, deren Inbetriebnahme rückwirkend bis zum 01.01.2022 stattgefunden hat. (Vgl. § 3 Abs. 8)

 

Die Finanzierung soll bis zu einem Gesamtvolumen in Höhe von 80.000 Euro über den Nachhaltigkeitsfonds erfolgen

 

Weitere Einzelheiten der Förderung werden gem. der Anlage „Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen in der Stadt Bühl“ beschlossen.

 


Herr Andreas, Klima und Umwelt, stellt das Förderprogramm „Solar“ vor und erläutert die Gründe, die zum Vorschlag einer zusätzlichen Förderung auf kommunaler Ebene geführt haben.

 

Stadtrat Prof. Dr. Ehinger geht auf den Zubau der Anlagen in Bühl ein und sieht einen erheblichen Nachholbedarf. Das Potential ist vorhanden. Das Programm soll diejenigen ermutigen, die bisher noch keine Anlagen installiert haben. Die Energiewende kann nur bewältigt werden, wenn die entsprechenden Firmen und Mitarbeiter vorhanden sind, die solche Anlagen liefern und einbauen können. Er erinnert auch an die Möglichkeit Balkonmodule zu installieren. Anschließend signalisiert er die Zustimmung der FW-Fraktion zum Beschlussvorschlag. Abschließend verweist auf Verordnungen des Landes im Hinblick auf die Installationspflicht von Photovoltaikanlagen auf betrieblichen und privaten Bauten. Er regt daher an, die Formulierung in § 1, bezüglich der Förderfähigkeit von Anlagen auf und an Neu- und Bestandsgebäuden zu streichen. Außerdem fragt er nach dem Vorgehen im Hinblick auf die Vorlage von Nachweisen im Rahmen des Verfahrens. Er verweist auf Formulierungen der Förderrichtlinien der Stadt Freiburg.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Prof. Dr. Ehinger erläutert Herr Andreas, dass es auch bei diesem Programm, ähnlich wie bei „Bühl Grün“, nur einen einstufigen Antragsprozess geben soll. Es geht darum, dass Neuanlagen, die ans Netz gegangen sind und ein Inbetriebnahmeprotokoll erhalten, als Nachweis eingereicht werden können.

 

Die Energiewende kann laut Stadtrat Seifermann nur gelingen, wenn möglichst viele Anlagen gebaut werden. Das Zuschussprogramm kann dazu beitragen. Die Grundvoraussetzung muss sein, dass von der Bundesregierung wirtschaftliche Bedingungen geschaffen werden. Die lokale Förderung schafft aus seiner Sicht ein zehnfaches an Investition. Er kritisiert, dass auf dem Kinderhaus „Sonnenschein“ noch keine Anlage installiert ist und signalisiert die Zustimmung zum Beschlussvorschlag.

 

Stadtrat Jacobs unterstützt den Beschlussvorschlag nicht. Es ist unnötig einen Anreiz zu schaffen für Anlagen, deren Bezuschussung bereits attraktiv genug ist. Er schlägt vor, die bereitgestellten Mittel eher dafür einzusetzen, städtische Gebäude mit Photovoltaikanlagen auszustatten.

 

Stadtrat Gretz begrüßt das Programm und erwähnt besonders die Balkonmodule. Diese können auch von Personen mit geringem finanziellen Spielraum oder von Mietern, die etwas zur Energiewende beitragen wollen, installiert werden. Er sieht durch das Programm auch die örtliche Wirtschaft gefördert.

 

Stadtrat Böckeler stimmt den Äußerungen von Stadtrat Fritz und Stadtrat Jacobs im Hinblick auf Photovoltaikanlagen auf Dächern zu, auch er sieht den Markt als ausgelastet an. Allerdings kann er auch dem Argument von Stadtrat Gretz im Hinblick auf die Balkonmodule folgen. Er ist der Meinung, dass man eher das Förderprogramm Grün erhöhen sollte und kann daher dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.


Im Hinblick auf die Äußerungen von Stadtrat Böckeler ergänzt Oberbürgermeister Schnurr, dass die Antragstellung bewusst einfach gehalten und die Bearbeitungszeit kurzfristig erfolgen wird. Man muss zunächst Erfahrungen sammeln und nach einem Jahr gegebenenfalls reagieren und Änderungen vornehmen.

 

Stadtrat Jäckel lobt ebenfalls Balkonmodule als kleine Beiträge um den Klimaschutz zu fördern. Auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Jäckel erläutert Herr Andreas die Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen über den Bund.

 

Stadtrat Fallert teilt mit, dass er die hier vorgesehenen Mittel lieber im Förderprogramm für Dachbegrünung gesehen hätte. Insgesamt ist es jedoch wichtig Anreize zu schaffen. Auf seine entsprechende Nachfrage hin antwortet Oberbürgermeister Schnurr, dass beide Förderprogramme ab 01.01.2023 beginnen.

 

Auch Stadtrat Nagel legt Wert darauf, dass die Programme erst ab 01.01.2023 laufen, da sie Anreize darstellen sollen. Deshalb darf man hier nicht rückwirkende Förderungen aussprechen. Auf entsprechende Äußerungen von Stadtrat Prof. Dr. Ehinger teilt er mit, dass auch Neubauten, die förderungsfähig sind, im Eingangsparagraf zu erwähnen sind, wenn der Bauherr über gesetzliche Vorgaben hinaus plant. Abschließend weist er auf einen Fehler in der Präambel hin.

 

Auf entsprechende Nachfrage Stadtrat Prof. Dr. Moosheimer erläutert Herr Andreas, dass in der Richtlinie bezüglich Photovoltaikpflicht festgelegt ist, wieviel der geeigneten Dachfläche belegt sein muss und ab wann es dann eine Förderung gibt. Außerdem fragt er nach Gewährleistungen und Verpflichtungen für diejenigen, die dann Energie aus Photovoltaik ins Netz einspeisen. Herr Andreas sagt ihm zu, diese Informationen nachzureichen.

 

Stadtrat Prof. Dr. Moosheimer bekräftigt, dass das Antragsverfahren begonnen werden sollte, bevor die Anlage gebaut wird. Dies ist zwar ein größerer Aufwand aber aufgrund der Haushaltsmittel, die ausgegeben werden, wichtig.

 

Stadtrat Löschner regt an, ein Förderprogramm für Stromspeicher aufzulegen.

 

Stadträtin Dr. Wendenburg verlässt die Sitzung.

 

Stadtrat Gretz verdeutlicht, dass ihm die Balkonmodule wichtig sind. Er bittet darum, dass ein Teil der Förderung für diese Module reserviert wird, da es für Mieter unter Umständen ein größerer Aufwand darstellt einen Antrag zu stellen, da Rücksprachen mit dem Vermieter und der Hausgemeinschaft nötig sind.

 

Herr Andreas ergänzt, dass nicht zwangsläufig der Vermieter um Erlaubnis gebeten werden muss.

 

Oberbürgermeister Schnurr stellt fest, dass die Mehrheit des Gemeinderats damit einverstanden ist, dass für Balkonmodule 25 Prozent des gesamten Fördervolumens reserviert wird. Wenn es sich gegen Ende des Jahres abzeichnet, dass dies nicht ausgenutzt wird, kann man die Mittel wieder für die übrige Solarförderung verwenden.

 

Stadtrat Feuerer teilt mit, dass er den Vorschlag, das Verfahren einstufig zu halten, auch im Hinblick auf die Bearbeitung der Anträge sinnvoll findet.

 

Oberbürgermeister Schnurr erklärt, dass die Antragstellung effektiv gestaltet werden soll. Er verweist nochmals auf die Evaluation im kommenden Jahr.

 

Stadtrat Prof. Dr. Moosheimer stellt klar, dass es ihm wichtig ist, dass, wenn eine Solaranlage gefördert wird, der Antrag vorab gestellt werden muss. Bei Balkonmodulen kann er mitgehen, dies im Nachhinein zu machen.

 

Herr Andreas erläutert, dass es sich um einen Fördervorentscheid handelt und die Mittel reserviert sind. Sobald die Installation erfolgt ist, werden die Mittel ausgeschüttet. Demensprechend wird abgearbeitet, wer welche Mittel bekommt. Dies heißt nicht, dass jemand benachteiligt wird, wenn das Balkonmodul später geliefert wird.

 

Stadtrat Prof. Dr. Ehinger erläutert kurz die notwendigen Teile für die Installation eines Balkonmoduls.

 

Oberbürgermeister Schnurr sagt zu, die modifizierten Richtlinien den Mitgliedern des Gemeinderats zur Verfügung zu stellen.


Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen