Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die beigefügte 3. Änderungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung vom 23. November 2016.

 


Stadtrat Feuerer bittet darum, zu erklären, worauf die Änderung gezwungenermaßen begründet ist. Grundsätzlich ist er der Meinung der Verwaltung, jedoch ist die rechtliche Auffassung eine andere. Dies muss auch nach außen transportiert werden, da die Satzungsänderung sicherlich für Verärgerung sorgen wird.

 

Herr Bauer, Finanzen – Beteiligungen – Liegenschaften erläutert, dass mit der derzeit geltenden Satzung versucht wurde ein Stück weit für Gerechtigkeit zu sorgen. Bisher galt, dass Grundstücke, die von einer Straße erschlossen werden, für diese Straße zahlen. Wenn eine weitere Straße hinzukommt, wird dieses nur noch mit 50 % und bei einer nochmals dazu kommenden Straße dann nur noch mit 33,33 % der Nutzungsfläche veranlagt. So musste ein Grundstück im ungünstigsten Fall bei drei Erschließungsanlagen insgesamt nur zu 183 % statt zu 300 % der Nutzungsfläche zum Erschließungsbeitrag herangezogen werden. Mit Übergang vom Bundes- ins Landesrecht galt dann, dass die Gemeinde in der Satzung vorsehen kann, dass Grundstücke, die durch eine weitere gleichartige Erschließungsanlage erschlossen werden, bei der Verteilung der beitragsfähigen Erschließungskosten nur anteilig oder überhaupt nicht berücksichtigt werden. Wenn ein Grundstück nachweislich schon zum Beitrag mit 100 % veranlagt wurde, wurde es bei jeder weitern Anlage mit 0 % berücksichtigt. Dies hat bei den Betroffenen für Akzeptanz gesorgt. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat im Rahmen der überörtlichen Finanzprüfung die Regelung kritisiert, da diese Regelung im Hinblick auf das Willkürverbot und den Gleichbehandlungsgrundsatz rechtswidrig sei. Der Gemeindetag sieht das ebenso. Es wurde der Stadt aufgegeben, rechtmäßige Zustände zu schaffen und die Erschließungsbeitragssatzung zu ändern. Inzwischen tendiert auch die Rechtsprechung dazu, solche Regelungen zurückzunehmen.

 

Stadtrat Seifermann fehlt das Verständnis für die Rechtslage und die Rechtsprechung. Niemand kann nachvollziehen, dass ein Grundstück mehrfach für Straßen veranlagt wird. Die Akzeptanz der Bürger hierfür ist gering. Er signalisiert, dass er sich enthält, die Rechtslage muss sich hier in naher Zukunft ändern, da sie weder gerecht noch nachvollziehbar ist.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Stadträtin Dr. Burget-Behm erläutert Herr Bauer, dass bei einer Ablehnung des Beschlussvorschlags eine Verfügung des Regierungspräsidiums als Rechtsaufsichtsbehörde die Folge wäre, die zur Umsetzung des Beschlussvorschlags anweist. In einem Verfahren wäre dann nicht sicher, ob die Stadt mit dieser Satzung durchkommt.

 

Stadtrat Feuerer stellt fest, dass bei einer Ablehnung letztendlich das Regierungspräsidium entscheiden müsste und fragt sich, ob man so einen Weg gehen möchte, da dies auch ein Problem anderer Kommunen ist.

 

Auch für Stadtrat Prof. Dr. Ehinger und die FW-Fraktion ist die Rechtsprechung nicht nachvollziehbar. Damit man Rechtsicherheit hat, muss man jedoch dem vorgelegten Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Stadtrat Hirn erklärt, dass sich bei diesem Thema immer Fronten aufbauen und es Streit gibt. Er signalisiert die Zustimmung der SPD-Fraktion.

 

Stadtrat Nagel erinnert daran, dass man keine wirksame Abrechnung von Erschließungsbeiträgen erstellen kann, wenn dem Beschlussvorschlag nicht zugestimmt wird. Beim Kommunalabgabengesetz handelt sich um Landesrecht, hier könnte die Landesregierung eine Änderung vornehmen.

 

Herr Bauer ergänzt, dass das Landesrecht diese Regelung ermöglicht, die Rechtsprechung tendiert allerdings immer mehr dazu, das Grundgesetz mit dem Willkürverbot und dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu berücksichtigen.

 

Auf Nachfrage von Stadtrat Löschner erläutert Herr Bauer, dass es keine Vermarktungsprobleme aufgrund dieser Regelung vorliegen. Wenn in einem Bebauungsplangebiet ein Grundstück an zwei Straßen angrenzt, wird es für jede nur zu 50 % berücksichtigt. Die vorliegende Problematik gibt es nur, wenn es zu einer bestehenden Straße eine zusätzliche hinzukommt.

 

Entsprechend der Nachfrage von Stadtrat Jäckel erläutert Herr Bauer, dass, wenn die Regelung belassen wird und dagegen Klage erhoben wird, automatisch ein Gerichtsverfahren folgt. So weit möchte man es aber nicht kommen lassen, da die Tendenzen der Gerichte dahingehen, dass diese Regelung so nicht umgesetzt werden darf aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes.

 

Stadtrat Feuerer betont, dass es letztendlich ein hohes Risiko ist, das man bei einer Ablehnung des Beschlussvorschlags eingeht. Es ist ein heikles Thema, welches nicht nur die Stadt Bühl betrifft. Er signalisiert die Zustimmung zum Beschlussvorschlag.


Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen, keine Nein-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen