Beschluss:

 

1. Gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Haushaltsrechts in Verbindung mit § 95 b Abs. 1 GemO BW und § 16 Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Breitbandnetz fest.

 

2. Dem Oberbürgermeister wird für das Wirtschaftsjahr 2021 des Eigenbetriebs Breitbandnetz Entlastung erteilt.

 

3. Der Jahresabschluss 2021 wird gem. § 16 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) ortsüblich bekannt gemacht und an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.

 

4. Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt.

 


Auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Feuerer erläutert Herr Bauer, Finanzen – Beteiligungen – Liegenschaften, dass man sich zukünftig im Hinblick auf den im städtischen Haushalt abgebildeten Fehlbetrag besser abstimmen wird. Zu seiner Frage bezüglich der Netzpacht erläutert Herr Bauer, dass sich diese aus einer Grundgebühr für jeden abgeschlossenen Vertrag und aus einem Anteil aller aktiven Anschlüsse, die die Stadtwerke an den Eigenbetrieb bezahlen. Sie entwickelt sich leider nicht so, wie man sich das vorab vorgestellt hat. Hier geht man jedoch noch mit den Stadtwerken ins Gespräch.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (24 Ja-Stimmen)