Berichterstatter:

Beschluss:

Der Klima- und Umweltausschuss beschließt die Aktualisierung des Konzepts zum Bühler Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsfonds gemäß Anlage. Im Einzelnen wird beschlossen

 

  1. Die eingestellten Mittel werden wie folgt umgeschichtet:
    1. Nachhaltigkeitszuschuss: 70.000 Euro à 40.000 Euro,
    2. Nachhaltige Infrastrukturprojekte: 70.000 Euro à 0 Euro (nachrangige Zuordnung aus Resten von Klimaschutzpreis und Nachhaltigkeitszuschuss)
    3. Förderprogramm Solar: 80.000 Euro (PV-Anlagen 3-35 kWp: 60.000 Euro, Balkonmodule bzw. Mini-PV bis 600W & Zweirichtungszähler: 20.000 Euro)
    4. Förderprogramm Bühl Grün (Dachbegrünung): 20.000 Euro
  2. Die maximalen Fördersummen der Fonds-Bausteine sind befristet und gegenseitig deckungsfähig.
  3. Mittels Verteilung nicht genutzter Mittel soll die Ausnutzung des Fonds optimiert werden.
  4. Anstatt einem werden 4 Bewerbungsfenster für einen Nachhaltigkeitszuschuss eingerichtet.

 

 


Herr Oberbürgermeister Schnurr übergibt das Wort an Herrn Andreas vom Referat Klima und Umwelt.

 

Herr Andreas teilt dem Gremium mit, dass der Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsfonds aus den 3 Säulen Klimaschutzpreis, Nachhaltigkeitszuschüsse für nachhaltige Projekte der Bürgerschaft sowie Nachhaltige Infrastrukturmaßnahmen der Stadt Bühl besteht. Mit den Gemeinderatsbeschlüssen vom 16. November 2022 wurde der Nachhaltigkeitsfonds um zwei kommunale Förderprogramm Bühl Grün und Solar erweitert, die eine grundsätzliche Umverteilung der Finanzmittel sowie klare Regularien zur optimierten Nutzung des Fonds erfordern. Vom 01.01. – 30.06. jedes Jahres besteht eine Garantie der Fördersummen im Förderprogramm Solar, 60.000 Euro für PV-Dachmodule, 20.000 Euro zur Förderung von Balkonmodulen. Bis zum 30.09. sind die Fördersummen der anderen Förderprogramme garantiert, 10.000 Euro für die Klimaschutzpreise, 40.000 Euro für Nachhaltigkeitszuschüsse und 20.000 Euro für Dachbegrünungen. Ab dem 4.Quartal eines Jahres sind die Förderprogramme des Nachhaltigkeitsfonds gegenseitig deckungsfähig, sodass verbliebene Mittel umverteilt werden können. Werden bis zum 30.09. eines Jahres nachhaltige Infrastrukturprojekte der Stadt Bühl im Gemeinderat vorgeschlagen werden verbliebene Mittel prioritär für die Finanzierung bereitgestellt.

 

Oberbürgermeister Schnurr dankt Herrn Andreas für den Vortrag und eröffnet die Fragerunde.

 

Stadtrat Fallert teilt mit, dass man die Erstellung von Gründächern mehr fördern sollte. Herr Andreas teilt mit, dass man hier Erfahrungen sammeln muss. Des Weiteren teilt Stadtrat Fallert mit, dass die Balkonmodule ein rotes Tuch für die Stadtwerke sind. Er bittet hier um Informationen von den Stadtwerken. Herr Andreas teilt mit, dass er in Kontakt mit den Stadtwerken steht. Die Balkonmodule gelten als Solar Kleinstanlage. Die Stadtwerke hat als Stromanbieter ein Formular mit den Voraussetzungen für die Installation von Balkonmodule erstellt. Herr Fallert teilt noch mit, dass die Fördersumme erst nach der Anmeldung bei den Stadtwerken ausbezahlt werden soll. Herr Andreas teilt mit, dass es ein 2-stufiges Verfahren ist. Die Förderprämie wird bei der Anmeldung bei den Stadtwerken reserviert. Hierzu wird dann ein vorläufiger Förderbescheid erteilt. Erst nach der Inbetriebnahme des Moduls erhält der Antragsteller die Auszahlung der Prämie.

 

Stadtrat Fritz merkt an, dass die Fördersumme in Höhe von 150.000 Euro schnell aufgebraucht ist. Man sollte die Summe im nächsten Jahr überdenken. Oberbürgermeister Schnurr teilt mit, dass man Erfahrungen sammeln muss und über die Summe im September 2023 nochmal sprechen sollte, damit man eine entsprechende Summe im Haushalt 2024 aufnehmen kann.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (9-Ja-Stimmen)