Sitzung: 14.12.2022 Gemeinderat
Vorlage: 2022/221
Beschluss:
Gemäß § 95 b der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.F. vom 24. Juli 2000 (GBl. 582),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2018 (GBl. S. 221) stellt der
Gemeinderat den Jahresabschluss 2016 wie folgt fest und nimmt den
Schlussbericht der Revision zum Jahresabschluss 2016 zur Kenntnis:
1. Die Einzahlungen des
Ergebnishaushalts betragen 65.550.959,08 €
Die Auszahlungen des
Ergebnishaushalts betragen -69.156.556,13 €
Es ergibt sich ein
Zahlungsmittelbedarf aus der Ergebnisrechnung -3.605.597,05 €
2. Die Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit betragen 7.510.276,80 €
Die Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit betragen -6.270.729,17 €
Es ergibt sich ein
Finanzierungsmittelüberschuss von 1.239.547,63 €
3. Der Finanzierungsmittelüberschuss
aus Finanzierungstätigkeit beträgt 3.986.542,66 €
4. Die Haushaltsreste zum
Ende des Rechnungsjahres betragen
im Ergebnishaushalt
Aufwendungen 269.849,63 €
im Finanzhaushalt Auszahlungen
3.190.635,08 €
5. Die Rückstellungen für
Unterhaltungsmaßnahmen zum Ende des Rechnungsjahres betragen 97.364,84 €
6. Der Stand des Vermögens
beträgt am 01.01.2016 284.516.110,76
€
am 31.12.2016 289.455.998,82 €
Der Stand der Schulden
beträgt am 01.01.2016
11.304.271,53 €
am 31.12.2016 22.591.278,14 €
7. Der Jahresabschluss 2016
wird gem. § 95 b Abs. 2 GemO ortsüblich bekannt gemacht
und an sieben Tagen öffentlich
ausgelegt.
8. Dem Regierungspräsidium
Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung
des Jahresabschlusses mitgeteilt.
Stadtrat Feuerer stellt fest, dass das Jahr 2016 zeigt, dass man den Weg der Haushaltskonsolidierung weiterhin konsequent gehen muss.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmiger Beschluss (23 Ja-Stimmen)