Beschluss:

 

Gemäß § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.F. vom 24. Juli 2000 (GBl. 582), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2018 (GBl. S. 221) stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2016 wie folgt fest und nimmt den Schlussbericht der Revision zum Jahresabschluss 2016 zur Kenntnis:

1. Die Einzahlungen des Ergebnishaushalts betragen 65.550.959,08 €

Die Auszahlungen des Ergebnishaushalts betragen -69.156.556,13 €

Es ergibt sich ein Zahlungsmittelbedarf aus der Ergebnisrechnung -3.605.597,05 €

2. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 7.510.276,80 €

Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betragen -6.270.729,17 €

Es ergibt sich ein Finanzierungsmittelüberschuss von 1.239.547,63 €

3. Der Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit beträgt 3.986.542,66 €

4. Die Haushaltsreste zum Ende des Rechnungsjahres betragen

im Ergebnishaushalt Aufwendungen 269.849,63 €

im Finanzhaushalt Auszahlungen 3.190.635,08 € 

5. Die Rückstellungen für Unterhaltungsmaßnahmen zum Ende des Rechnungsjahres betragen 97.364,84 €

6. Der Stand des Vermögens

beträgt am 01.01.2016 284.516.110,76 €

am 31.12.2016 289.455.998,82 €

Der Stand der Schulden

beträgt am 01.01.2016 11.304.271,53 €

am 31.12.2016 22.591.278,14 €

7. Der Jahresabschluss 2016 wird gem. § 95 b Abs. 2 GemO ortsüblich bekannt gemacht

und an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.

8. Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung

des Jahresabschlusses mitgeteilt.

 


Stadtrat Feuerer stellt fest, dass das Jahr 2016 zeigt, dass man den Weg der Haushaltskonsolidierung weiterhin konsequent gehen muss.

 


Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (23 Ja-Stimmen)