Sitzung: 14.12.2022 Gemeinderat
Stadträtin Dr.
Wendenburg und Stadtrat Nagel nehmen an der Sitzung teil.
Oberbürgermeister Schnurr bringt
mit folgender Rede den Haushalt 2023 ein:
„Sehr
geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
liebe
Mitbürgerinnen und Mitbürger,
meine
Damen und Herren,
vor zwei Jahren war das den Haushalt und damit auch meine Haushaltsrede
beherrschende Thema die Corona-Pandemie, die das tägliche Leben erheblich
einschränkte. Ein Jahr danach, mit der Einbringung des Haushalts 2022, hat sich
daran vor allem aufgrund der damaligen vierten Infektionswelle und der neu
entstandenen Mutation nicht viel geändert.
Nachdem sich die Situation hinsichtlich der Pandemie nun in diesem Jahr
weitgehend beruhigt hat, beherrscht inzwischen der im Februar 2022 von Russland
begonnene Krieg in der Ukraine das tägliche Leben. Sie können seitdem täglich,
oft sogar stündlich, dem Internet, den Printmedien und in sonstigen Kanälen
Informationen zu dem Kriegsgeschehen entnehmen. Ich werde Ihnen deshalb an
dieser Stelle nähere Ausführungen hierzu ersparen und weise lediglich darauf
hin, dass die Folgen dieses Krieges auch bei uns spürbar sind.
Das ifo-Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der
Universität München e. V. – führt in seiner Prognose vom September 2022 aus,
dass die hohen Inflationsraten die realen Einkommen der privaten Haushalte und
deren Ersparnisse dahinschmelzen lassen und die Kaufkraft reduzieren. Das
ifo-Institut prognostiziert, dass das Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr noch
um 1,6 % zulegen und dann im kommenden Jahr um 0,3 % schrumpfen wird. Die
Inflationsrate wird in diesem Jahr bei durchschnittlich 8,1 % liegen und im
kommenden Jahr 2023 auf 9,3 % steigen, wobei sie ihren Höhepunkt
voraussichtlich im 1. Quartal 2023 mit ca. 11 % erreichen wird. Das Institut
geht davon aus, dass sich im darauffolgenden Jahr 2024 die Konjunktur wieder normalisieren,
die Wirtschaftsleistung mit 1,8 % zulegen und die Inflationsrate auf 2,4 %
sinken wird.
Grundsätzlich sind nach Einschätzung des Instituts die Auftragsbücher
der produzierenden Unternehmen noch überdurchschnittlich gut gefüllt. Dadurch
hat sich das Geschäftsklima in der Industrie und den industrienahen
Dienstleistungsbereichen in den vergangenen Monaten nur geringfügig
verschlechtert.
Allerdings zeichnet sich bei der Baukonjunktur ein
deutlicher Abschwung ab. Neben den hohen Baukosten dürfte dazu vor allem die
Zinswende, die zusätzlich die Finanzierungskosten in die Höhe treibt,
verantwortlich sein. Deutlich gestiegene Auftragsstornierungen und rückläufige
Neuaufträge ließen das Geschäftsklima im Baugewerbe seit März so stark sinken
wie zuletzt während der Weltfinanzkrise im Jahr 2008. Dies haben wir auch in
diesem Jahr bei den Verkäufen von Bauplätzen festgestellt. In der Vergangenheit
hat es noch nie Rückgaben von schon zugeteilten Bauplätzen gegeben; in den
letzten Monaten haben wir schon mehrfach Bauplätze an die vom Gemeinderat
beschlossenen nachfolgenden Bewerber vergeben.
Die von der Bundesregierung aus dem Entlastungspaket III getroffenen
Maßnahmen dürften zwar der allgemeinen Entwicklung etwas entgegenwirken, sie
aber bei weitem nicht ausgleichen. Dies alles steht vor allem auch unter der
Annahme, dass in diesem Winter Gas in ausreichendem Umfang zur Verfügung steht.
Das Institut prognostiziert, dass die Energiepreise deshalb nicht weiter
steigen und spätestens ab dem Frühjahr 2023 wieder sinken sollten. Hoffen wir
es!
Inwieweit dies alles so eintreffen wird, kann momentan nur vermutet
werden, die Realität wird es uns letztendlich zeigen.
Zum vorläufigen Ergebnis des Jahres 2021 und über die Entwicklung im
laufenden Jahr 2022 habe ich Ihnen am 27. Juli 2022 in meinem ersten
Finanzbericht 2022 berichtet.
Nachdem wir auch in diesem Jahr den kommenden Haushalt 2023 wiederum
schon im Dezember einbringen können, lege ich Ihnen nicht zusätzlich einen
zweiten Finanzbericht vor, sondern verbinde ihn mit dieser Haushaltsrede.
Werfen wir deshalb zunächst einen Blick zurück in das Haushaltsjahr
2021:
Vorläufiges Ergebnis 2021
In meinem ersten Finanzbericht vom 27. Juli 2022 habe ich Ihnen
berichtet, dass die ordentlichen Erträge insgesamt um rund 4,8 Mio. € höher als
geplant ausgefallen sind. Zusätzlich mit den im Bereich der Aufwendungen
entstandenen deutlichen Minderausgaben und Einsparungen von insgesamt 3,7 Mio.
€ konnte das im Nachtrag festgesetzte ordentliche Ergebnis von minus 8,4 Mio. €
in einen Überschuss von knapp 74.000 € und in ein Gesamtergebnis von knapp
unter 1 Mio. € gewandelt werden. Ein höchst erfreuliches Ergebnis, welches uns
zusätzliche Möglichkeiten für die kommenden Jahre eröffnet.
Wie sieht es nun im aktuellen Haushaltsjahr aus?
Haushaltsjahr 2022
Nachdem
die Corona-Pandemie weitestgehend ihre Schrecken verloren zu haben scheint,
habe ich Ihnen bereits in meinem Finanzbericht im Sommer ankündigen müssen,
dass nunmehr der Ukrainekrieg mit der damit einhergehenden Energiekrise und
einer stark gestiegenen Inflation – wie überall – sich auch auf unseren
Haushalt auswirkt.
Im
Ergebnishaushalt 2022 sind 89,2 Mio. €
an Erträgen eingestellt, denen 90,3
Mio. € Aufwendungen gegenüberstehen. Damit haben wir im Haushalt planmäßig
ein ordentliches Ergebnis von minus
1,1 Mio. €, also einen
Fehlbetrag vorgesehen.
Bereits
in meinem ersten Finanzbericht im Sommer habe ich ferner angekündigt, dass sich
dieser Fehlbetrag nicht – wie im Vorjahr – verbessern lassen, sondern
voraussichtlich höher als geplant ausfallen wird. Als Gründe hierfür zeichneten
sich schon damals die Auswirkungen des Ukrainekrieges mit der einhergehenden
Energiekrise und weiterer Kostensteigerungen ab. Nach aktuellem Stand muss ich
diese Einschätzung nun bestätigen: das geplante Defizit wird sich nicht halten
lassen. Dies hat aber vor allem folgenden Grund:
Im
Sommer habe ich Ihnen berichtet, dass wir bei einem Planansatz von
17,5 Mio. € ein komfortables Gewerbesteuer-Soll von 17 Mio. € haben. Für
die zweite Jahreshälfte rechneten wir erfahrungsgemäß mit weiteren
Nachzahlungen aus Vorjahren aufgrund von Steuerprüfungen. Während diese auch
eintrafen und wir ein Gewerbesteuer-Soll von 18,6 Mio. € erreicht haben,
erhielten wir vor wenigen Wochen Veranlagungen zurück bis in das Jahr 2008, die
insgesamt eine Steuerherabsetzung von knapp über 2 Mio. € bedeuten. Dies führt
Stand heute zu einem Gewerbesteuer-Soll von 16,6 Mio. €, somit rund 900 T€
unter unserem Planansatz. Zusätzlich fallen hierzu noch Erstattungszinsen von
rund 640 T€ an.
Sie
sehen hier wieder einmal, wie schwierig es ist, bei der Gewerbesteuer
einigermaßen seriöse Prognosen treffen zu können. Steuerzahlungen und
Steuererstattungen aus Betriebsprüfungen für teilweise schon lange
zurückliegende Jahre können wir weder absehen noch beeinflussen, sie werden uns
in der Regel leider auch nicht – rechtzeitig und damit planbar – angekündigt.
Dies in
Kombination mit den durch die hohe Inflation stark gestiegenen Preisen führt
dazu, dass sich das ordentliche Ergebnis gegenüber dem Plan verschlechtern wird
und wir einen deutlich höheren Fehlbetrag als geplant ausweisen werden müssen.
Hinzu kommen die aufgrund der Systematik des Finanzausgleichs auch höheren
Zahlungen wegen der 2020 vom Bund und Land geleisteten Kompensationszahlung zur
Gewerbesteuer, die uns jetzt im Haushaltsjahr 2022 treffen.
Positiv
für mich ist aber die Feststellung, dass der Fehlbetrag ohne weiteres aus der
hohen Rücklage der vergangenen Jahre von über 21,7 Mio. € gedeckt werden wird.
Doch nun
zu den Orientierungsdaten für das vor uns liegende Jahr
Orientierungsdaten 2023
Nach
einer Mitteilung der Bundesregierung sollen die diesjährigen Ergebnisse der
Steuerschätzung als „Momentaufnahmen in Zeiten hoher Unsicherheiten“ verstanden
werden. Auch die kommunalen Verbände verweisen explizit darauf, dass die
Orientierungsdaten lediglich Anhaltspunkte für die individuelle
gemeindliche Finanzplanung bieten können.
Insgesamt
wird vor allem in den Jahren 2024 bis 2026 von höheren Steuereinnahmen
ausgegangen. Allerdings sind hier noch nicht einige Maßnahmen zur Entlastung
der Bürger*Innen und Unternehmen enthalten, welche in der Zukunft zu
Mindereinnahmen führen werden. Hierzu gehören insbesondere das
Inflationsausgleichsgesetz sowie das Jahressteuergesetz 2022.
Im
Vergleich zum Vorjahr steigt der auszuschüttende kommunale Anteil an der Lohn-
und Einkommensteuer im Jahr 2023 deutlich auf rund 7,76 Milliarden €. Die Schlüsselzuweisungen
haben einen Kopfbetrag von rund 1.844 € (im Vorjahr 1.808 €),
die Kommunale Investitionspauschale beträgt 107 € (im Vorjahr 102 €). Die
Umsatzsteuer wird zum sechsten Mal in Folge mit 1,134 Milliarden €
deutlich oberhalb der Milliardengrenze erwartet.
Dies führt
zu einem deutlichen Anstieg der allgemeinen Zuweisungen aus dem FAG, die im
Jahr 2023 insgesamt 15,3 Mio. € betragen (Vorjahr
13,4 Mio. €). Die Zuweisungen betragen insgesamt 25,8 Mio. € (Vorjahr
21,5 Mio. €). Dazu kommen unsere eigenen Steuer- und Finanzerträge von
knapp 55,1 Mio. € (Vorjahr 51,2
Mio. €), sodass sich hieraus insgesamt eine Summe von 80,9 Mio. € ergibt, dies sind gegenüber dem Vorjahr rund 8,2 Mio. €
mehr.
Umlagen
Davon
müssen im Jahr 2023 insgesamt 27 Mio. € Umlagen
abgeführt werden. Diese setzen sich zusammen aus der
Mio. € Mio.
€ (Vj)
Ø
Gewerbesteuerumlage 1,8 1,6
Ø
Finanzausgleichsumlage 11,2 9,5
Ø Kreisumlage
14,0 12,1
Meine
Damen und Herren, dies sind aufgrund der Systematik des FAG rund 3,8 Mio. € mehr als im vergangenen
Jahr.
Finanzierungssaldo
Der zu
unseren Gunsten verbleibende Finanzierungssaldo – also Steuererträge und
Zuweisungen abzüglich der drei großen Umlagen – erreicht mit nunmehr 54 Mio. € nach wie vor nicht die Rekordhöhe
der vergangenen Jahre, ist aber deutlich höher als im vergangenen Jahr mit 49,5
Mio. € und vor allem im Jahr 2020 mit 38,4 Mio. €.
Nun zu
den weiteren Eckdaten des Haushaltsentwurfs.
Ergebnishaushalt–Erträge
Die Erträge im Ergebnishaushalt 2023 summieren
sich auf
insgesamt 99,0 Mio. € 89,2
Mio. € (Vj)
Sie
setzen sich zusammen aus
Ø Steuereinnahmen 55,1 51,2
Ø Zuweisungen und Zuwendungen 25,7 21,5
Ø Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen 1,4 1,4
Ø Entgelten und Gebühreneinnahmen 7,4 6,4
Ø sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 4,2 3,5
Ø Kostenerstattungen und -umlagen 2,2 2,2
Ø Zinsen und aktivierte Eigenleistungen 0,7 0,5
Ø sonstige ordentliche Erträge 2,3 2,5
Ergebnishaushalt-Aufwendungen
Dem gegenüber stehen die Aufwendungen von
Mio. € Mio. € (VJ)
98,9 90,3
Sie setzen sich zusammen aus
Ø Personal 29,4
28,7
Ø Ausgaben
für Sach- und Dienstleistungen
17,6 13,4
Ø Abschreibungen 7,8 7,9
Ø Zinsaufwand
für Darlehen 0,2
0,3
Ø Zuschüsse
an Dritte, vor allem für die Kinder-
betreuung, an Vereine und an
Zweckverbände 12,4 12,0
Ø ergebniswirksame
Umlagen an Land und Kreis 26,9 23,2
Ø sonstige
ordentliche Aufwendungen 4,6
4,8
Erlauben Sie mir eine kurze
Erläuterung der – nach den Umlagen – beiden größten Aufwandspositionen:
Der schon in den vergangenen
fünf Jahren eingeschlagene Kurs der Aufarbeitung von Rückständen sowohl bei den
Gebäudeinstandsetzungen als auch bei den Unterhaltungsmaßnahmen soll auch im
kommenden Jahr 2023 fortgesetzt werden.
Im Haushaltsplanentwurf sind deshalb
unter der Position „Sach- und Dienstleistungen“ 3,2 Mio. € (Vorjahr: 2,7 Mio. €) eingestellt. Es handelt sich
wieder um ein enormes Pensum, welches wir, Ihre Zustimmung vorausgesetzt,
umsetzen wollen. Nur durch diese, im Prinzip unvermeidbaren, Ausgaben kann der
langfristige Erhalt unseres Vermögens sichergestellt werden.
Daneben sind zwei weitere
wichtige Auswirkungen des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine zu
beachten:
Durch die ausgelöste
Energiekrise sind die Preise für Strom und Gas deutlich gestiegen. Diesem
Umstand tragen wir mit einer signifikanten Erhöhung unserer Energieaufwendungen
von bisher 1,29 Mio. € auf 1,65 Mio. € Rechnung.
Doch während wir nur mittelbar,
d. h. vor allem in finanzieller Hinsicht unter den Folgen leiden, trifft es die
ukrainische Bevölkerung direkt, weshalb es in den vergangenen Monaten erneut zu
einer sehr starken Flüchtlingsbewegung innerhalb Europas gekommen ist. Auch
dieser Umstand prägt unseren kommenden Haushalt. So planen wir beinahe mit den
doppelten Mietaufwendungen gegenüber dem Vorjahr, diese Erhöhung um rd. 760 T€
kommt überwiegend aus der Anmietung von weiteren Flüchtlingsunterkünften.
Aus der Gegenüberstellung von
Erträgen und Aufwendungen ergibt sich deshalb folgendes Bild:
Ergebnishaushalt
Die Gewerbesteuer ist zwar im
Vergleich zu den Vorjahren seit 2019 deutlich zurückgegangen. Dennoch zeichnet
sich wieder ein stetig positiver Trend ab. Nachdem im Jahr 2020 ein überwiegend
der Corona-Pandemie geschuldeter Einbruch der Steuer auf 13,9 Mio. € erfolgte,
erholte sich die Gewerbesteuer im darauffolgenden Jahr auf 16,8 Mio. €.
Die aktuellen Gespräche mit den
Unternehmen haben uns veranlasst, für den Haushaltsplan 2023 wieder einen
Gewerbesteueransatz von 19,5 Mio. € zu veranschlagen. Wir sind zuversichtlich,
dass wir diesen auch erreichen werden.
Bei den Schlüsselzuweisungen im
Rahmen des FAG mit 15,0 Mio. € können wir gegenüber dem Haushaltsjahr 2022 mit
ca. 1,9 Mio. € mehr rechnen. Während die sonstigen allgemeinen Zuweisungen des
Landes mit einem Ansatz von 357.400 € annähernd dem Vorjahresansatz
entsprechen, erhöhen sich die Zuweisungen des Landes für laufende Zwecke um
rund 2,5 Mio. €. Insgesamt fallen die Zuweisungen somit um rund 4,3 Mio. €
höher aus als im Vorjahr.
Die ordentlichen Erträge sind
mit 99,0 Mio. € gegenüber dem Vorjahr (89,2 Mio. €) um 9,8 Mio. € höher.
Trotzdem setzen wir unsere Überprüfungen der Ansätze auf der Aufwandseite auf
ihre absolute Notwendigkeit sowie den begonnenen Konsolidierungskurs gemeinsam
mit Ihnen, liebe Stadträtinnen und Stadträte, fort.
Ergebnishaushalt – Gesamtbetrachtung
In der Gesamtbetrachtung des
Haushalts 2023 stehen 99,0 Mio. € Erträgen 98,9 Mio. € Aufwendungen gegenüber.
Wir können deshalb nicht nur einen ausgeglichenen Haushalt aufstellen und damit
unseren Ressourcenverbrauch vollständig aus den erwirtschafteten Mitteln des
Jahres decken, sondern sogar einen Überschuss von knapp 97.700 € erzielen. Die
von mir in meiner letztjährigen Haushaltsrede prognostizierte Verbesserung der
Haushaltssituation bildet sich hier – und dies sieht man letztlich in der
mittelfristigen Planung – auch tatsächlich ab. Hierzu trägt sicherlich auch die
von Ihnen in diesem Jahr beschlossene moderate Erhöhung der Hebesätze bei der
Grundsteuer B und der Gewerbesteuer bei.
Zu der Neufestsetzung der
Grundsteuer B ab dem Jahr 2025 kann ich Ihnen berichten, dass wir inzwischen
vom Finanzamt schon über 700 Bescheide für die Steuer ab 2025 erhalten haben.
Alle neuen Festsetzungen tragen wir in eine Excelliste ein und stellen die
bisherige Grundsteuer gegenüber.
So erhalten wir eine
aussagekräftige Übersicht über die Auswirkungen der Neubewertungen. Da die
Neufestsetzung möglichst neutral erfolgen soll, ist dies eine gute
Entscheidungsgrundlage, ob der Hebesatz der Grundsteuer B verändert werden
soll. Eine vollständige Aufkommensneutralität ist leider nicht möglich, so dass
es sicherlich für einige Grundstücke teurer, für andere dafür günstiger als
bisher werden wird. Unterm Strich wollen wir aber mit der Grundsteuerreform – und
so sind alle Städte und Gemeinden bisher angetreten – keine Mehreinnahmen
generieren.
Mit dem geplanten Überschuss im
kommenden Haushaltsjahr wird sich die aufgrund der vergangenen positiven Jahre
bestehende Rücklage erhöhen.
Für den Finanzhaushalt sind wir
im Planentwurf 2022 von einem, um zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen
bereinigten, Finanzierungsüberschuss von 4,5 Mio. € ausgegangen.
Im Planentwurf für das Jahr 2023
stehen im Finanzhaushalt den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
von 97,2 Mio. € Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 91,3 Mio. €
gegenüber, so dass ein Zahlungsmittelüberschuss von 5,9 Mio. €
besteht.
Finanzhaushalt – Finanzierung
Zu diesem eben erläuterten
Zahlungsmittelüberschuss kommen noch Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von
9,1 Mio. € dazu:
Sie
setzen sich zusammen aus
Mio. € Mio. €
(VJ)
Ø Investitionszuwendungen
1,5 6,2
Ø
Erschließungsbeiträge 0,3 1,4
Ø
der Veräußerung von Sachvermögen 3,0
1,8
Ø Rückflüsse
von Ausleihungen von
verbundenen Unternehmen 4,3 0,0
Ø sonstige
Investitionstätigkeiten 0,0 0,8
Zur Finanzierung der
vorgesehenen Investitionen, hier vor allem für die Generalsanierung des
Windeck-Gymnasiums sowie den Neubau der Mensa „Campus Bühl“ ist eine
Kreditaufnahme von 5,4 Mio. € vorgesehen.
Die vorgesehenen Mittel für die
Investitionen gegengerechnet verbleibt damit ein Zahlungsmittelbedarf von 1,0
Mio. € (Vorjahr 0,9 Mio. €), der aus den bestehenden Kassenmitteln finanziert
wird.
Finanzhaushalt – Investitionsausgaben
Sämtliche in der Planung
enthaltenen Investitionen wurden wiederum auf eine mögliche Gegenfinanzierung
untersucht. Soweit eine solche vorliegt, wurde sie in die Planung
mitaufgenommen.
Beispiele hierfür sind die
Kostenbeteiligung des Landkreises für die Generalsanierung der südlichen
Hauptstraße, der Zuschuss für die barrierefreie Umgestaltung von
Bushaltestellen oder auch die Zuschüsse für die Beschaffung von
Feuerwehrfahrzeugen.
Der Finanzhaushalt 2023 ist im
Hochbaubereich geprägt durch den Neubau der Mensa „Campus Bühl“ sowie den
Beginn der Generalsanierung des Windeck-Gymnasiums. Damit steht wiederum
insbesondere der Bereich Bildung im Fokus des Haushaltsplans.
Im Tiefbaubereich wird der
Haushalt 2023 vor allem durch die Erschließung des Baugebiets „Im Feil“ in
Altschweier, die Sanierung der Kreisstraße 3749 in Neusatz (Gehwege und Kanal),
die Fortsetzung der barrierefreien Umgestaltung von Bushaltestellen sowie
diverse Brückensanierungen geprägt.
Die wichtigsten
Investitionsbereiche sind nach Arten:
Ø 12,1 Mio. € für Hochbauinvestitionen, die wiederum vorrangig in
Schulbau-maßnahmen fließen;
Ø 2,4 Mio. € für Tiefbaumaßnahmen, zu denen weitere 3,0 Mio. € aus dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung und 3,9 Mio. € aus dem Eigenbetrieb
Breitbandnetz hinzukommen;
Ø 2,3 Mio. € für den Erwerb von beweglichem Vermögen, also Fahrzeugen,
Mobiliar, EDV-Ausstattung und Arbeitsgeräten;
Ø 1,1 Mio. € für den Erwerb von Grundstücken zur Baulandentwicklung, um sowohl
den Bau von privaten Wohnungen und Eigenheimen zu unterstützen als auch die
Entwicklung von Gewerbegebieten vorzunehmen;
Ø 1,0 Mio. € zur Erhöhung des Eigenkapitals der
Bühler Sportstätten GmbH
Ø
0,8 Mio. € für Investitionszuschüsse an
Dritte, zum Beispiel für Kindertagesstätten, Kirchen oder Vereine.
Gesamtstadt – Investitionen 2023
Sofern Sie uns den Auftrag dazu
geben, werden wir im Haushaltsjahr 2023 im Stadthaushalt und in den
Eigenbetrieben nahezu 26,6 Mio. € in
unsere Bildungseinrichtungen, in die Infrastruktur und in den Wohnungsbau
investieren. Dies ist wiederum – wie schon die im aktuellen Haushaltsjahr 2022
vorgesehenen Investitionen von 27,8 Mio. € – eine enorme Herausforderung,
welche wir abermals nur bewältigen können, wenn wir alle uns über jede
Einzelmaßnahme einig sind.
Es fanden auch in diesem Jahr
verwaltungsintern eine Vielzahl intensiver Gespräche und Überlegungen statt, um
dieses gewaltige Investitionsprogramm nicht nur mit der finanziellen Lage
unserer Stadt, insbesondere auch der Erhaltung der Liquidität, sondern auch mit
der personellen Ausstattung in Einklang zu bringen.
Im Ergebnis sind wir
zuversichtlich, auch in diesem Haushaltsplan ein zukunftsweisendes, aber auch
finanzierbares Programm aufgestellt zu haben.
Aus dem bisherigen
Investitionsprogramm des Jahres 2022 kann ich Ihnen berichten, dass im
kommenden Haushaltsjahr der
Hoch- und Tiefbaubereich noch mit der Abwicklung begonnener Maßnahmen aus
Vorjahren stark gefordert sein wird.
Hier möchte ich im Hochbaubereich
beispielhaft den Abschluss des Großprojektes „Einbau der RLT-Anlagen“ in über
220 Räumen der Bühler Schulen und Kindertageseinrichtungen und im
Tiefbaubereich die Umgestaltung bzw. Kanalsanierung der südlichen Hauptstraße
nennen, wobei auch noch viele weitere Vorhaben weiter betrieben werden müssen.
Finanzplanung – Ergebnisentwicklung
Angesichts des ambitionierten
Investitionsprogramms stellt sich die Frage, wie es mit den Finanzmitteln in
den nächsten Jahren, das heißt in den Jahren 2024 und danach aussieht.
Die bisher befürchteten
verschärften Bedingungen durch die Corona-Pandemie sind zum Glück nicht
eingetreten. Allerdings hat sich die Gewerbesteuer – ich habe Ihnen schon
mehrfach davon berichtet – immer wieder von ihrer unzuverlässigen Seite gezeigt;
eine überaus launische Diva.
Die Signale, die wir aus den
Gesprächen mit den Unternehmen erhalten haben, lassen uns trotz der
Auswirkungen des Ukrainekriegs doch optimistisch in die Zukunft blicken.
Beim aktuellen Haushaltsjahr
2022 gehen wir – Stand heute – davon aus, dass sich leider der ursprünglich im
Planwerk enthaltene Fehlbetrag von 1,1 Mio. € wegen der nicht geplanten und
auch nicht planbaren Gewerbesteuerrück-zahlung sowie der höheren
Umlagezahlungen aus der Gewerbesteuer-kompensationszahlung nicht halten lässt.
Ich habe Ihnen dazu schon unter der Rubrik Entwicklung im Jahr 2022 berichtet.
Aus dem Zeitraum 2012 bis 2021
haben wir eine Rücklage von 21,7 Mio. €, die sich wegen des voraussichtlichen
Ergebnisses 2022 verringern wird.
Wie ich bereits erwähnt habe,
können wir nach den Gesprächen mit den Unternehmen in den Folgejahren wieder
von einem gegenüber den Vorjahren höheren Niveau der Gewerbesteuereinnahmen
ausgehen. Dies haben wir so auch in die Finanzplanung aufgenommen.
Liquidität
Das Jahr 2022 startete mit einem
Kassenbestand von ca. 13,9 Mio. €, der sich Ende des Jahres auf ca. 16,5 Mio. € erhöhen wird. Dies ist Stand heute auch der
Anfangsstand für das Jahr 2023. Bei der
Liquiditätsberechnung ist aber zu berücksichtigen, dass von den Planwerten
ausgegangen werden muss. Dies bedeutet, dass sich dieser Betrag noch –
eventuell auch deutlich – verändern kann. Sicher
ist jedenfalls, dass die gesetzliche Mindestliquidität im gesamten
Planungszeitraum jederzeit weit überschritten wird.
Verschuldung
Der städtische Schuldenstand
konnte auch im Haushaltsjahr 2022 wie in den Vorjahren weiter planmäßig getilgt
werden. Da das Großprojekt „Generalsanierung Windeck-Gymnasium“ nicht wie
ursprünglich geplant begonnen werden konnte, mussten – auch im Hinblick auf die
gute Liquiditätslage der Stadtkasse – die in den Haushaltsplänen 2021 und 2022
enthaltenden Kreditermächtigungen von 3,3 Mio. € bzw. 4,9 Mio. €, zusammen 8,2
Mio. € noch nicht in Anspruch genommen werden.
Dementsprechend beträgt die Verschuldung
des Stadthaushalts zum Jahresende 2022 nur noch 9,4 Mio. €.
In meiner letztjährigen
Haushaltsrede habe ich schon angekündigt, dass wegen der guten Liquiditätslage
der Stadtkasse als Einheitskasse letztmals im Haushaltsjahr 2019 Darlehen aufgenommen
werden mussten, wir aber aufgrund der umfangreichen Investitionen in den beiden
Eigenbetrieben Abwasser und Breitbandnetz nicht umhinkommen werden, kurzfristig
von den bestehenden Kreditermächtigungen der Jahre 2020 und 2021 Gebrauch
machen zu müssen.
Wir haben deshalb am 07. März
2022 in den Eigenbetrieben ein Darlehen von 8,4 Mio. € (Abwasser) bzw. von 3,2
Mio. € (Breitbandnetz) jeweils zu einem Zinssatz von 1,14 % mit einer Laufzeit
und Zinsbindung von 20 Jahren aufgenommen.
Pro-Kopf-Verschuldung
Für den gesamten Konzern Stadt
(Stadthaushalt, beide Eigenbetriebe, Bühler Sportstätten GmbH sowie Stadtwerke
Bühl GmbH) gesehen haben wir umgerechnet auf unsere Einwohner zum Jahresende
2022 eine Pro-Kopf-Verschuldung von insgesamt 2.558 € (Vorjahr: 2.196 €), die sich folgendermaßen zusammensetzt:
Stand 31.12.2022 Pro-Kopf
Ø
Stadthaushalt 9.440.125
€ 322 € 13 %
Ø
Eigenbetrieb Abwasser 36.216.275
€ 1.236 € 48 %
Ø
Eigenbetrieb Breitbandnetz 6.548.000
€ 223 € 9 %
Ø
Bühler Sportstätten GmbH 13.670.638
€ 466 € 18 %
Ø
Stadtwerke Bühl GmbH 9.103.538
€ 311 € 12 %
gesamt 74.978.588
€ 2.558 € 100 %
Berücksichtigt man nur den
Stadthaushalt und die beiden Eigenbetriebe, beträgt die Verschuldung je
Einwohner 1.781 € (Vorjahr: 1.463 €). Sie setzt sich damit zu 18 % aus dem
Stadthaushalt und zu 82 % aus den beiden Eigenbetrieben zusammen.
Sollten im Haushaltsjahr 2023
alle geplanten Darlehen (Stadt 5,4 Mio. €, Eigenbetrieb Abwasser 7,2 Mio. €
incl. Umschuldung Trägerdarlehen und Eigenbetrieb Breitband 1,5 Mio. €) aufgenommen
werden, würde sich der Schuldenstand im Stadthaushalt und den beiden
Eigenbetrieben abzüglich der Tilgungen Ende des Jahres auf insgesamt 63 Mio. € erhöhen, dies wären dann 2.150 €
je Einwohner.
Zum Schluss will ich noch kurz
auf die Wirtschaftspläne der beiden Eigenbetriebe eingehen:
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Im Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung gehen wir bei Erträgen von 5,4 Mio. € und Aufwendungen von 5,8 Mio. € von einem geringen Defizit in Höhe von 400 T€ aus.
Den Investitionsbereich prägen
neben der Fortsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenkontrollverordnung
mit 1,1 Mio. € vor allem die Maßnahmen
Ø
Kanalsanierung Weinstraße, Eisental 0,5 Mio. €
Ø
Erschließung Baugebiet Im Feil, Altschweier 0,4 Mio. €
Ø
Kanalsanierung Kreisstraße K3749, Neusatz 0,3
Mio. €
Ø
Kanalsanierung Zielenweg 0,2
Mio. €
Ø
Regenklärbecken Robert-Bosch-Str. II 0,2 Mio. €
Eigenbetrieb Breitbandnetz
Im Eigenbetrieb Breitbandnetz
treiben wir den Ausbau eines schnellen und leistungsfähigen Glasfasernetzes
weiter voran. Mit Investitionen von 3,9 Mio. € stellen wir den Zugang in weiteren Ortsteilen und
den noch nicht versorgten Bereichen in der Kernstadt her.
Zum Ende meiner Ausführungen zum Haushaltsplanentwurf 2023 erlauben Sie
mir noch ein zusammenfassendes Resümee:
Das inzwischen fast vergangene Jahr 2022 hat uns zwar hinsichtlich der
Corona-Pandemie nochmals vor Herausforderungen gestellt, die aber im Vergleich
zu den beiden vorangegangenen Jahren deutlich moderater ausgefallen sind. Dafür
hat der im Februar 2022 von Russland begonnene Krieg gegen die Ukraine
erhebliche Auswirkungen, die sich auch in das kommende Jahr erstrecken werden,
denen wir uns aber gemeinsam mit Ihnen stellen wollen. Außerdem beabsichtigen
wir, ebenfalls zusammen mit Ihnen, den bisher eingeschlagenen
Konsolidierungskurs fortzusetzen.
In meiner letztjährigen Haushaltsrede bin ich noch davon ausgegangen,
dass uns dieser Konsolidierungskurs mittel- bis langfristig wieder einen
ausgeglichenen Haushalt bringen wird und es sich um ein zwar ambitioniertes,
aber erfüllbares Ziel handelt.
Betrachtet man die Jahre seit der Umstellung im Jahr 2012 auf das neue
Haushaltsrecht, haben wir insgesamt bis einschließlich zum Jahr 2021 eine
Rücklage aus dem ordentlichen Ergebnis von 19,7 Mio. € und aus dem
Sonderergebnis von 2,0 Mio. €, damit eine Gesamtrücklage von 21,7 Mio. €.
Einen Fehlbetrag wiesen bisher die Haushaltsjahre 2012, 2015, 2016 und
2020 aus. In allen anderen Jahren konnte ein – teilweise auch deutliches – positives
Ergebnis erzielt werden.
Nach unserer derzeitigen Hochrechnung können wir im
aktuellen Jahr 2022 den geplanten Fehlbetrag von knapp 1,1 Mio. € nicht halten.
Gründe sind die höheren Zahlungen aus dem FAG und die uns vor einigen Tagen –
ich habe Ihnen dazu schon berichtet – zugegangenen Gewerbesteuerbescheide für
längst zurückliegende Jahre mit einer Rückzahlung von knapp über 2 Mio. € sowie
Zinsen von knapp 640.000 €. Dass es sich hier um Rückzahlungen für bis zu 14
Jahre zurückliegende Steuerveranlagungen handelt, die nicht planbar sind und
waren, ist sehr ärgerlich. Gleichzeitig aber kann man feststellen, dass es sich
gerade deswegen bei dem im Haushaltsjahr 2022 entstehenden Fehlbetrag nicht um
ein strukturelles Problem handelt.
Hoffnungsvoll stimmen mich in diesem Zusammenhang auch die
Ihnen mit diesem Haushaltsplanentwurf 2023 vorgelegten Zahlen.
Plangemäß werden wir im kommenden und im übernächsten Jahr
ein – vor allem in 2024 deutliches – positives Ergebnis erzielen, das ebenso
plangemäß im Jahr 2025 von einem – noch moderatem – Fehlbetrag von knapp unter
1,2 Mio. € abgelöst wird.
Die in den Planungsjahren 2025 und 2026 ausgewiesenen
Fehlbeträge resultieren in erster Linie aus der Systematik des
Finanzausgleichs, wobei sich hier auch schon die höheren Zinsen durch die für
die Großbauprojekte benötigten Darlehen und auch die Abschreibung bemerkbar
machen. Wie sich die Zahlen in drei, vier oder sogar mehr Jahren in der Zukunft
entwickeln, kann jedoch Stand heute niemand voraussagen. Wir haben die Ertrags-
und Aufwandarten nach bestem Wissen und Gewissen geplant. Wie es aber der
Begriff wortwörtlich aussagt, handelt es sich um eine Planung, das heißt
um eine Absichtserklärung. Gewissheit haben wir immer erst nach Abschluss des
jeweiligen Haushaltsjahres, sobald wir Bilanz ziehen.
Angesichts der bisherigen und auch im Hinblick auf die
geplanten Ergebnisse kann jedoch nicht von einem strukturellen Defizit unseres
Haushalts gesprochen werden. Ein Auf und ein Ab sowie Fehlbeträge, aber
wiederum auch deutlich positive Ergebnisse hat es schon immer gegeben und wird
es auch in Zukunft geben. Nichtsdestotrotz werden wir, aber mit Augenmaß,
gemeinsam mit Ihnen die Konsolidierungsmaßnahmen fortsetzen. Einsparungen und
damit eine Verbesserung des Jahresergebnisses helfen immer für die Zukunft. Wir
dürfen aber bei allem Sparwillen nicht aus dem Auge verlieren, dass die
Verwaltung nicht um ihrer selbst, sondern für den Bürger arbeitet und deshalb
ein Großteil der Aufwendungen den Bürgern unmittelbar oder mittelbar
zugutekommt.
Das kommende Jahr und auch das darauffolgende Jahr werden
von uns auf Sicht gefahren, alles andere sind momentan lediglich
Zukunftsplanungen.
Meine sehr geehrten Stadträtinnen und Stadträte, auch in diesem Jahr
erhalten Sie im Zeitalter der Digitalisierung keinen ausgedruckten
Haushaltsplanentwurf. Dieser wird Ihnen morgen zusammen mit dieser
Haushaltsrede digital im Ratssystem mit sämtlichen Anlagen und Tabellen sowie
den Wirtschaftsplänen der beiden Eigenbetriebe zur Verfügung gestellt werden.
Sie können dieses wiederum umfangreiche Zahlenwerk in den nächsten
Wochen in aller Ruhe studieren und bewerten. Dazu wünsche ich Ihnen viele gute
Gedanken und Einsichten.
Wie es guter Brauch ist, möchte
ich mich an dieser Stelle auch wieder bei all denjenigen bedanken, die zum
Gedeihen unserer schönen Stadt beitragen:
Ø bei allen Betriebsinhabern und
Unternehmen dafür, dass sie weiterhin treu zum Standort Bühl stehen und in
besonderem Maß ihre Zukunft bei uns sehen;
Ø bei allen Steuer- und
Abgabenpflichtigen dafür, dass sie uns erneut einen soliden Haushaltsentwurf
ermöglichen;
Ø bei Ihnen, liebe Stadträtinnen
und Stadträte, dafür, dass Sie engagiert mit uns immer nach der besten Lösung
suchen;
Ø
bei meinen Fachbereichs- und Referatsleiterinnen und -leitern,
stellvertretend für alle Mitarbeitenden der Verwaltung.
Schon heute lade ich Sie zu den
folgenden Terminen herzlich ein:
Ø
zu der Haushaltsvorberatung im Verwaltungsausschuss am
16. und 19. Januar 2023
Ø
zur Verabschiedung des Haushaltsplans und der Wirtschaftspläne am
1. März 2023.
Meine sehr geehrten Damen und
Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.“
Stadtrat Fritz nimmt an der
Sitzung teil.