Stadträtin Dr. Wendenburg und Stadtrat Nagel nehmen an der Sitzung teil.

 

Oberbürgermeister Schnurr bringt mit folgender Rede den Haushalt 2023 ein:

 

„Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,

liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

meine Damen und Herren,

 

vor zwei Jahren war das den Haushalt und damit auch meine Haushaltsrede beherrschende Thema die Corona-Pandemie, die das tägliche Leben erheblich einschränkte. Ein Jahr danach, mit der Einbringung des Haushalts 2022, hat sich daran vor allem aufgrund der damaligen vierten Infektionswelle und der neu entstandenen Mutation nicht viel geändert.

 

Nachdem sich die Situation hinsichtlich der Pandemie nun in diesem Jahr weitgehend beruhigt hat, beherrscht inzwischen der im Februar 2022 von Russland begonnene Krieg in der Ukraine das tägliche Leben. Sie können seitdem täglich, oft sogar stündlich, dem Internet, den Printmedien und in sonstigen Kanälen Informationen zu dem Kriegsgeschehen entnehmen. Ich werde Ihnen deshalb an dieser Stelle nähere Ausführungen hierzu ersparen und weise lediglich darauf hin, dass die Folgen dieses Krieges auch bei uns spürbar sind.

Das ifo-Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V. – führt in seiner Prognose vom September 2022 aus, dass die hohen Inflationsraten die realen Einkommen der privaten Haushalte und deren Ersparnisse dahinschmelzen lassen und die Kaufkraft reduzieren. Das ifo-Institut prognostiziert, dass das Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr noch um 1,6 % zulegen und dann im kommenden Jahr um 0,3 % schrumpfen wird. Die Inflationsrate wird in diesem Jahr bei durchschnittlich 8,1 % liegen und im kommenden Jahr 2023 auf 9,3 % steigen, wobei sie ihren Höhepunkt voraussichtlich im 1. Quartal 2023 mit ca. 11 % erreichen wird. Das Institut geht davon aus, dass sich im darauffolgenden Jahr 2024 die Konjunktur wieder normalisieren, die Wirtschaftsleistung mit 1,8 % zulegen und die Inflationsrate auf 2,4 % sinken wird.

 

Grundsätzlich sind nach Einschätzung des Instituts die Auftragsbücher der produzierenden Unternehmen noch überdurchschnittlich gut gefüllt. Dadurch hat sich das Geschäftsklima in der Industrie und den industrienahen Dienstleistungsbereichen in den vergangenen Monaten nur geringfügig verschlechtert.

 

Allerdings zeichnet sich bei der Baukonjunktur ein deutlicher Abschwung ab. Neben den hohen Baukosten dürfte dazu vor allem die Zinswende, die zusätzlich die Finanzierungskosten in die Höhe treibt, verantwortlich sein. Deutlich gestiegene Auftragsstornierungen und rückläufige Neuaufträge ließen das Geschäftsklima im Baugewerbe seit März so stark sinken wie zuletzt während der Weltfinanzkrise im Jahr 2008. Dies haben wir auch in diesem Jahr bei den Verkäufen von Bauplätzen festgestellt. In der Vergangenheit hat es noch nie Rückgaben von schon zugeteilten Bauplätzen gegeben; in den letzten Monaten haben wir schon mehrfach Bauplätze an die vom Gemeinderat beschlossenen nachfolgenden Bewerber vergeben.

 

Die von der Bundesregierung aus dem Entlastungspaket III getroffenen Maßnahmen dürften zwar der allgemeinen Entwicklung etwas entgegenwirken, sie aber bei weitem nicht ausgleichen. Dies alles steht vor allem auch unter der Annahme, dass in diesem Winter Gas in ausreichendem Umfang zur Verfügung steht. Das Institut prognostiziert, dass die Energiepreise deshalb nicht weiter steigen und spätestens ab dem Frühjahr 2023 wieder sinken sollten. Hoffen wir es!

 

Inwieweit dies alles so eintreffen wird, kann momentan nur vermutet werden, die Realität wird es uns letztendlich zeigen.

 

Zum vorläufigen Ergebnis des Jahres 2021 und über die Entwicklung im laufenden Jahr 2022 habe ich Ihnen am 27. Juli 2022 in meinem ersten Finanzbericht 2022 berichtet.

Nachdem wir auch in diesem Jahr den kommenden Haushalt 2023 wiederum schon im Dezember einbringen können, lege ich Ihnen nicht zusätzlich einen zweiten Finanzbericht vor, sondern verbinde ihn mit dieser Haushaltsrede.

 

Werfen wir deshalb zunächst einen Blick zurück in das Haushaltsjahr 2021:

 

Vorläufiges Ergebnis 2021

In meinem ersten Finanzbericht vom 27. Juli 2022 habe ich Ihnen berichtet, dass die ordentlichen Erträge insgesamt um rund 4,8 Mio. € höher als geplant ausgefallen sind. Zusätzlich mit den im Bereich der Aufwendungen entstandenen deutlichen Minderausgaben und Einsparungen von insgesamt 3,7 Mio. € konnte das im Nachtrag festgesetzte ordentliche Ergebnis von minus 8,4 Mio. € in einen Überschuss von knapp 74.000 € und in ein Gesamtergebnis von knapp unter 1 Mio. € gewandelt werden. Ein höchst erfreuliches Ergebnis, welches uns zusätzliche Möglichkeiten für die kommenden Jahre eröffnet.

 

Wie sieht es nun im aktuellen Haushaltsjahr aus?

 

Haushaltsjahr 2022

Nachdem die Corona-Pandemie weitestgehend ihre Schrecken verloren zu haben scheint, habe ich Ihnen bereits in meinem Finanzbericht im Sommer ankündigen müssen, dass nunmehr der Ukrainekrieg mit der damit einhergehenden Energiekrise und einer stark gestiegenen Inflation – wie überall – sich auch auf unseren Haushalt auswirkt.

 

Im Ergebnishaushalt 2022 sind 89,2 Mio. € an Erträgen eingestellt, denen 90,3 Mio. € Aufwendungen gegenüberstehen. Damit haben wir im Haushalt planmäßig ein ordentliches Ergebnis von minus 1,1 Mio. €, also einen Fehlbetrag vorgesehen.

 

Bereits in meinem ersten Finanzbericht im Sommer habe ich ferner angekündigt, dass sich dieser Fehlbetrag nicht – wie im Vorjahr – verbessern lassen, sondern voraussichtlich höher als geplant ausfallen wird. Als Gründe hierfür zeichneten sich schon damals die Auswirkungen des Ukrainekrieges mit der einhergehenden Energiekrise und weiterer Kostensteigerungen ab. Nach aktuellem Stand muss ich diese Einschätzung nun bestätigen: das geplante Defizit wird sich nicht halten lassen. Dies hat aber vor allem folgenden Grund:

 

Im Sommer habe ich Ihnen berichtet, dass wir bei einem Planansatz von 17,5 Mio. € ein komfortables Gewerbesteuer-Soll von 17 Mio. € haben. Für die zweite Jahreshälfte rechneten wir erfahrungsgemäß mit weiteren Nachzahlungen aus Vorjahren aufgrund von Steuerprüfungen. Während diese auch eintrafen und wir ein Gewerbesteuer-Soll von 18,6 Mio. € erreicht haben, erhielten wir vor wenigen Wochen Veranlagungen zurück bis in das Jahr 2008, die insgesamt eine Steuerherabsetzung von knapp über 2 Mio. € bedeuten. Dies führt Stand heute zu einem Gewerbesteuer-Soll von 16,6 Mio. €, somit rund 900 T€ unter unserem Planansatz. Zusätzlich fallen hierzu noch Erstattungszinsen von rund 640 T€ an.

 

Sie sehen hier wieder einmal, wie schwierig es ist, bei der Gewerbesteuer einigermaßen seriöse Prognosen treffen zu können. Steuerzahlungen und Steuererstattungen aus Betriebsprüfungen für teilweise schon lange zurückliegende Jahre können wir weder absehen noch beeinflussen, sie werden uns in der Regel leider auch nicht – rechtzeitig und damit planbar – angekündigt.

 

Dies in Kombination mit den durch die hohe Inflation stark gestiegenen Preisen führt dazu, dass sich das ordentliche Ergebnis gegenüber dem Plan verschlechtern wird und wir einen deutlich höheren Fehlbetrag als geplant ausweisen werden müssen. Hinzu kommen die aufgrund der Systematik des Finanzausgleichs auch höheren Zahlungen wegen der 2020 vom Bund und Land geleisteten Kompensationszahlung zur Gewerbesteuer, die uns jetzt im Haushaltsjahr 2022 treffen.

Positiv für mich ist aber die Feststellung, dass der Fehlbetrag ohne weiteres aus der hohen Rücklage der vergangenen Jahre von über 21,7 Mio. € gedeckt werden wird.

 

Doch nun zu den Orientierungsdaten für das vor uns liegende Jahr

 

Orientierungsdaten 2023

Nach einer Mitteilung der Bundesregierung sollen die diesjährigen Ergebnisse der Steuerschätzung als „Momentaufnahmen in Zeiten hoher Unsicherheiten“ verstanden werden. Auch die kommunalen Verbände verweisen explizit darauf, dass die Orientierungsdaten lediglich Anhaltspunkte für die individuelle gemeindliche Finanzplanung bieten können.

 

Insgesamt wird vor allem in den Jahren 2024 bis 2026 von höheren Steuereinnahmen ausgegangen. Allerdings sind hier noch nicht einige Maßnahmen zur Entlastung der Bürger*Innen und Unternehmen enthalten, welche in der Zukunft zu Mindereinnahmen führen werden. Hierzu gehören insbesondere das Inflationsausgleichsgesetz sowie das Jahressteuergesetz 2022.

 

Im Vergleich zum Vorjahr steigt der auszuschüttende kommunale Anteil an der Lohn- und Einkommensteuer im Jahr 2023 deutlich auf rund 7,76 Milliarden €. Die Schlüsselzuweisungen haben einen Kopfbetrag von rund 1.844 € (im Vorjahr 1.808 €), die Kommunale Investitionspauschale beträgt 107 € (im Vorjahr 102 €). Die Umsatzsteuer wird zum sechsten Mal in Folge mit 1,134 Milliarden € deutlich oberhalb der Milliardengrenze erwartet.

 

Dies führt zu einem deutlichen Anstieg der allgemeinen Zuweisungen aus dem FAG, die im Jahr 2023 insgesamt 15,3 Mio. € betragen (Vorjahr 13,4 Mio. €). Die Zuweisungen betragen insgesamt 25,8 Mio. € (Vorjahr 21,5 Mio. €). Dazu kommen unsere eigenen Steuer- und Finanzerträge von knapp 55,1 Mio. € (Vorjahr 51,2 Mio. €), sodass sich hieraus insgesamt eine Summe von 80,9 Mio. € ergibt, dies sind gegenüber dem Vorjahr rund 8,2 Mio. € mehr.

 

Umlagen

Davon müssen im Jahr 2023 insgesamt 27 Mio. € Umlagen abgeführt werden. Diese setzen sich zusammen aus der

                                                                                                               Mio. €            Mio. € (Vj)

Ø  Gewerbesteuerumlage                                                                               1,8                   1,6

Ø  Finanzausgleichsumlage                                                                         11,2                   9,5

Ø  Kreisumlage                                                                                             14,0                 12,1

 

Meine Damen und Herren, dies sind aufgrund der Systematik des FAG rund 3,8 Mio. € mehr als im vergangenen Jahr.

 

Finanzierungssaldo

Der zu unseren Gunsten verbleibende Finanzierungssaldo – also Steuererträge und Zuweisungen abzüglich der drei großen Umlagen – erreicht mit nunmehr 54 Mio. nach wie vor nicht die Rekordhöhe der vergangenen Jahre, ist aber deutlich höher als im vergangenen Jahr mit 49,5 Mio. € und vor allem im Jahr 2020 mit 38,4 Mio. €.

 

Nun zu den weiteren Eckdaten des Haushaltsentwurfs.

 

Ergebnishaushalt–Erträge

Die Erträge im Ergebnishaushalt 2023 summieren

sich auf insgesamt                                                                             99,0 Mio. €    89,2 Mio. € (Vj)

                                                                                                                                                        

Sie setzen sich zusammen aus

Ø  Steuereinnahmen                                                                                   55,1                     51,2

Ø  Zuweisungen und Zuwendungen                                                           25,7                     21,5

Ø  Auflösung von Zuschüssen und Beiträgen                                               1,4                     1,4

Ø  Entgelten und Gebühreneinnahmen                                                        7,4                       6,4

Ø  sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte                                             4,2                       3,5

Ø  Kostenerstattungen und -umlagen                                                           2,2                       2,2

Ø  Zinsen und aktivierte Eigenleistungen                                                      0,7                       0,5

Ø  sonstige ordentliche Erträge                                                                     2,3                       2,5

 

Ergebnishaushalt-Aufwendungen

Dem gegenüber stehen die Aufwendungen von

                                                                                                             Mio. €          Mio. € (VJ)

                                                                                                                98,9                     90,3

Sie setzen sich zusammen aus

Ø  Personal                                                                                                  29,4                     28,7

Ø  Ausgaben für Sach- und Dienstleistungen                                            17,6                     13,4

Ø  Abschreibungen                                                                                        7,8                       7,9

Ø  Zinsaufwand für Darlehen                                                                        0,2                       0,3

Ø  Zuschüsse an Dritte, vor allem für die Kinder-                                             

betreuung, an Vereine und an Zweckverbände                                     12,4                     12,0

Ø  ergebniswirksame Umlagen an Land und Kreis                                    26,9                     23,2

Ø  sonstige ordentliche Aufwendungen                                                        4,6                       4,8

 

Erlauben Sie mir eine kurze Erläuterung der – nach den Umlagen – beiden größten Aufwandspositionen:

 

Der schon in den vergangenen fünf Jahren eingeschlagene Kurs der Aufarbeitung von Rückständen sowohl bei den Gebäudeinstandsetzungen als auch bei den Unterhaltungsmaßnahmen soll auch im kommenden Jahr 2023 fortgesetzt werden.

Im Haushaltsplanentwurf sind deshalb unter der Position „Sach- und Dienstleistungen“ 3,2 Mio. € (Vorjahr: 2,7 Mio. €) eingestellt. Es handelt sich wieder um ein enormes Pensum, welches wir, Ihre Zustimmung vorausgesetzt, umsetzen wollen. Nur durch diese, im Prinzip unvermeidbaren, Ausgaben kann der langfristige Erhalt unseres Vermögens sichergestellt werden.

 

Daneben sind zwei weitere wichtige Auswirkungen des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine zu beachten:

 

Durch die ausgelöste Energiekrise sind die Preise für Strom und Gas deutlich gestiegen. Diesem Umstand tragen wir mit einer signifikanten Erhöhung unserer Energieaufwendungen von bisher 1,29 Mio. € auf 1,65 Mio. € Rechnung.

 

Doch während wir nur mittelbar, d. h. vor allem in finanzieller Hinsicht unter den Folgen leiden, trifft es die ukrainische Bevölkerung direkt, weshalb es in den vergangenen Monaten erneut zu einer sehr starken Flüchtlingsbewegung innerhalb Europas gekommen ist. Auch dieser Umstand prägt unseren kommenden Haushalt. So planen wir beinahe mit den doppelten Mietaufwendungen gegenüber dem Vorjahr, diese Erhöhung um rd. 760 T€ kommt überwiegend aus der Anmietung von weiteren Flüchtlingsunterkünften.

Aus der Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen ergibt sich deshalb folgendes Bild:

 

Ergebnishaushalt

Die Gewerbesteuer ist zwar im Vergleich zu den Vorjahren seit 2019 deutlich zurückgegangen. Dennoch zeichnet sich wieder ein stetig positiver Trend ab. Nachdem im Jahr 2020 ein überwiegend der Corona-Pandemie geschuldeter Einbruch der Steuer auf 13,9 Mio. € erfolgte, erholte sich die Gewerbesteuer im darauffolgenden Jahr auf 16,8 Mio. €.

 

Die aktuellen Gespräche mit den Unternehmen haben uns veranlasst, für den Haushaltsplan 2023 wieder einen Gewerbesteueransatz von 19,5 Mio. € zu veranschlagen. Wir sind zuversichtlich, dass wir diesen auch erreichen werden.

 

Bei den Schlüsselzuweisungen im Rahmen des FAG mit 15,0 Mio. € können wir gegenüber dem Haushaltsjahr 2022 mit ca. 1,9 Mio. € mehr rechnen. Während die sonstigen allgemeinen Zuweisungen des Landes mit einem Ansatz von 357.400 € annähernd dem Vorjahresansatz entsprechen, erhöhen sich die Zuweisungen des Landes für laufende Zwecke um rund 2,5 Mio. €. Insgesamt fallen die Zuweisungen somit um rund 4,3 Mio. € höher aus als im Vorjahr.

Die ordentlichen Erträge sind mit 99,0 Mio. € gegenüber dem Vorjahr (89,2 Mio. €) um 9,8 Mio. € höher. Trotzdem setzen wir unsere Überprüfungen der Ansätze auf der Aufwandseite auf ihre absolute Notwendigkeit sowie den begonnenen Konsolidierungskurs gemeinsam mit Ihnen, liebe Stadträtinnen und Stadträte, fort.

 

Ergebnishaushalt – Gesamtbetrachtung

In der Gesamtbetrachtung des Haushalts 2023 stehen 99,0 Mio. € Erträgen 98,9 Mio. € Aufwendungen gegenüber. Wir können deshalb nicht nur einen ausgeglichenen Haushalt aufstellen und damit unseren Ressourcenverbrauch vollständig aus den erwirtschafteten Mitteln des Jahres decken, sondern sogar einen Überschuss von knapp 97.700 € erzielen. Die von mir in meiner letztjährigen Haushaltsrede prognostizierte Verbesserung der Haushaltssituation bildet sich hier – und dies sieht man letztlich in der mittelfristigen Planung – auch tatsächlich ab. Hierzu trägt sicherlich auch die von Ihnen in diesem Jahr beschlossene moderate Erhöhung der Hebesätze bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer bei.

 

Zu der Neufestsetzung der Grundsteuer B ab dem Jahr 2025 kann ich Ihnen berichten, dass wir inzwischen vom Finanzamt schon über 700 Bescheide für die Steuer ab 2025 erhalten haben. Alle neuen Festsetzungen tragen wir in eine Excelliste ein und stellen die bisherige Grundsteuer gegenüber.

So erhalten wir eine aussagekräftige Übersicht über die Auswirkungen der Neubewertungen. Da die Neufestsetzung möglichst neutral erfolgen soll, ist dies eine gute Entscheidungsgrundlage, ob der Hebesatz der Grundsteuer B verändert werden soll. Eine vollständige Aufkommensneutralität ist leider nicht möglich, so dass es sicherlich für einige Grundstücke teurer, für andere dafür günstiger als bisher werden wird. Unterm Strich wollen wir aber mit der Grundsteuerreform – und so sind alle Städte und Gemeinden bisher angetreten – keine Mehreinnahmen generieren.

 

Mit dem geplanten Überschuss im kommenden Haushaltsjahr wird sich die aufgrund der vergangenen positiven Jahre bestehende Rücklage erhöhen.

 

Für den Finanzhaushalt sind wir im Planentwurf 2022 von einem, um zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen bereinigten, Finanzierungsüberschuss von 4,5 Mio. € ausgegangen.

 

Im Planentwurf für das Jahr 2023 stehen im Finanzhaushalt den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 97,2 Mio. € Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 91,3 Mio. € gegenüber, so dass ein Zahlungsmittelüberschuss von 5,9 Mio. € besteht.

 

 

Finanzhaushalt – Finanzierung

Zu diesem eben erläuterten Zahlungsmittelüberschuss kommen noch Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 9,1 Mio. € dazu:

 

Sie setzen sich zusammen aus

                                                                                                                   Mio. €          Mio. € (VJ)

Ø  Investitionszuwendungen                                                                        1,5                       6,2

Ø  Erschließungsbeiträge                                                                              0,3                       1,4

Ø  der Veräußerung von Sachvermögen                                                      3,0                       1,8

Ø  Rückflüsse von Ausleihungen von
verbundenen Unternehmen                                                                      4,3                       0,0

Ø  sonstige Investitionstätigkeiten                                                                 0,0                       0,8

 

Zur Finanzierung der vorgesehenen Investitionen, hier vor allem für die Generalsanierung des Windeck-Gymnasiums sowie den Neubau der Mensa „Campus Bühl“ ist eine Kreditaufnahme von 5,4 Mio. € vorgesehen.

 

Die vorgesehenen Mittel für die Investitionen gegengerechnet verbleibt damit ein Zahlungsmittelbedarf von 1,0 Mio. € (Vorjahr 0,9 Mio. €), der aus den bestehenden Kassenmitteln finanziert wird.

 

Finanzhaushalt – Investitionsausgaben

Sämtliche in der Planung enthaltenen Investitionen wurden wiederum auf eine mögliche Gegenfinanzierung untersucht. Soweit eine solche vorliegt, wurde sie in die Planung mitaufgenommen.

 

Beispiele hierfür sind die Kostenbeteiligung des Landkreises für die Generalsanierung der südlichen Hauptstraße, der Zuschuss für die barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen oder auch die Zuschüsse für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen.

 

Der Finanzhaushalt 2023 ist im Hochbaubereich geprägt durch den Neubau der Mensa „Campus Bühl“ sowie den Beginn der Generalsanierung des Windeck-Gymnasiums. Damit steht wiederum insbesondere der Bereich Bildung im Fokus des Haushaltsplans.

 

Im Tiefbaubereich wird der Haushalt 2023 vor allem durch die Erschließung des Baugebiets „Im Feil“ in Altschweier, die Sanierung der Kreisstraße 3749 in Neusatz (Gehwege und Kanal), die Fortsetzung der barrierefreien Umgestaltung von Bushaltestellen sowie diverse Brückensanierungen geprägt.

 

 

Die wichtigsten Investitionsbereiche sind nach Arten:

 

Ø  12,1 Mio. € für Hochbauinvestitionen, die wiederum vorrangig in Schulbau-maßnahmen fließen;

Ø  2,4 Mio. € für Tiefbaumaßnahmen, zu denen weitere 3,0 Mio. € aus dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung und 3,9 Mio. € aus dem Eigenbetrieb Breitbandnetz hinzukommen;

Ø  2,3 Mio. € für den Erwerb von beweglichem Vermögen, also Fahrzeugen, Mobiliar, EDV-Ausstattung und Arbeitsgeräten;

Ø  1,1 Mio. € für den Erwerb von Grundstücken zur Baulandentwicklung, um sowohl den Bau von privaten Wohnungen und Eigenheimen zu unterstützen als auch die Entwicklung von Gewerbegebieten vorzunehmen;

Ø  1,0 Mio. € zur Erhöhung des Eigenkapitals der Bühler Sportstätten GmbH

Ø  0,8 Mio. € für Investitionszuschüsse an Dritte, zum Beispiel für Kindertagesstätten, Kirchen oder Vereine.

 

Gesamtstadt – Investitionen 2023

Sofern Sie uns den Auftrag dazu geben, werden wir im Haushaltsjahr 2023 im Stadthaushalt und in den Eigenbetrieben nahezu 26,6 Mio. € in unsere Bildungseinrichtungen, in die Infrastruktur und in den Wohnungsbau investieren. Dies ist wiederum – wie schon die im aktuellen Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Investitionen von 27,8 Mio. € – eine enorme Herausforderung, welche wir abermals nur bewältigen können, wenn wir alle uns über jede Einzelmaßnahme einig sind.

 

Es fanden auch in diesem Jahr verwaltungsintern eine Vielzahl intensiver Gespräche und Überlegungen statt, um dieses gewaltige Investitionsprogramm nicht nur mit der finanziellen Lage unserer Stadt, insbesondere auch der Erhaltung der Liquidität, sondern auch mit der personellen Ausstattung in Einklang zu bringen.

 

Im Ergebnis sind wir zuversichtlich, auch in diesem Haushaltsplan ein zukunftsweisendes, aber auch finanzierbares Programm aufgestellt zu haben.

 

Aus dem bisherigen Investitionsprogramm des Jahres 2022 kann ich Ihnen berichten, dass im kommenden Haushaltsjahr der Hoch- und Tiefbaubereich noch mit der Abwicklung begonnener Maßnahmen aus Vorjahren stark gefordert sein wird.

 

Hier möchte ich im Hochbaubereich beispielhaft den Abschluss des Großprojektes „Einbau der RLT-Anlagen“ in über 220 Räumen der Bühler Schulen und Kindertageseinrichtungen und im Tiefbaubereich die Umgestaltung bzw. Kanalsanierung der südlichen Hauptstraße nennen, wobei auch noch viele weitere Vorhaben weiter betrieben werden müssen.

 

Finanzplanung – Ergebnisentwicklung

Angesichts des ambitionierten Investitionsprogramms stellt sich die Frage, wie es mit den Finanzmitteln in den nächsten Jahren, das heißt in den Jahren 2024 und danach aussieht.

 

Die bisher befürchteten verschärften Bedingungen durch die Corona-Pandemie sind zum Glück nicht eingetreten. Allerdings hat sich die Gewerbesteuer – ich habe Ihnen schon mehrfach davon berichtet – immer wieder von ihrer unzuverlässigen Seite gezeigt; eine überaus launische Diva.

Die Signale, die wir aus den Gesprächen mit den Unternehmen erhalten haben, lassen uns trotz der Auswirkungen des Ukrainekriegs doch optimistisch in die Zukunft blicken.

 

Beim aktuellen Haushaltsjahr 2022 gehen wir – Stand heute – davon aus, dass sich leider der ursprünglich im Planwerk enthaltene Fehlbetrag von 1,1 Mio. € wegen der nicht geplanten und auch nicht planbaren Gewerbesteuerrück-zahlung sowie der höheren Umlagezahlungen aus der Gewerbesteuer-kompensationszahlung nicht halten lässt. Ich habe Ihnen dazu schon unter der Rubrik Entwicklung im Jahr 2022 berichtet.

 

Aus dem Zeitraum 2012 bis 2021 haben wir eine Rücklage von 21,7 Mio. €, die sich wegen des voraussichtlichen Ergebnisses 2022 verringern wird.

Wie ich bereits erwähnt habe, können wir nach den Gesprächen mit den Unternehmen in den Folgejahren wieder von einem gegenüber den Vorjahren höheren Niveau der Gewerbesteuereinnahmen ausgehen. Dies haben wir so auch in die Finanzplanung aufgenommen.

 

Liquidität

Das Jahr 2022 startete mit einem Kassenbestand von ca. 13,9 Mio. €, der sich Ende des Jahres auf ca. 16,5 Mio. € erhöhen wird. Dies ist Stand heute auch der Anfangsstand für das Jahr 2023. Bei der Liquiditätsberechnung ist aber zu berücksichtigen, dass von den Planwerten ausgegangen werden muss. Dies bedeutet, dass sich dieser Betrag noch – eventuell auch deutlich – verändern kann. Sicher ist jedenfalls, dass die gesetzliche Mindestliquidität im gesamten Planungszeitraum jederzeit weit überschritten wird.

 

Verschuldung

Der städtische Schuldenstand konnte auch im Haushaltsjahr 2022 wie in den Vorjahren weiter planmäßig getilgt werden. Da das Großprojekt „Generalsanierung Windeck-Gymnasium“ nicht wie ursprünglich geplant begonnen werden konnte, mussten – auch im Hinblick auf die gute Liquiditätslage der Stadtkasse – die in den Haushaltsplänen 2021 und 2022 enthaltenden Kreditermächtigungen von 3,3 Mio. € bzw. 4,9 Mio. €, zusammen 8,2 Mio. € noch nicht in Anspruch genommen werden.

Dementsprechend beträgt die Verschuldung des Stadthaushalts zum Jahresende 2022 nur noch 9,4 Mio. €.

 

In meiner letztjährigen Haushaltsrede habe ich schon angekündigt, dass wegen der guten Liquiditätslage der Stadtkasse als Einheitskasse letztmals im Haushaltsjahr 2019 Darlehen aufgenommen werden mussten, wir aber aufgrund der umfangreichen Investitionen in den beiden Eigenbetrieben Abwasser und Breitbandnetz nicht umhinkommen werden, kurzfristig von den bestehenden Kreditermächtigungen der Jahre 2020 und 2021 Gebrauch machen zu müssen.  

 

Wir haben deshalb am 07. März 2022 in den Eigenbetrieben ein Darlehen von 8,4 Mio. € (Abwasser) bzw. von 3,2 Mio. € (Breitbandnetz) jeweils zu einem Zinssatz von 1,14 % mit einer Laufzeit und Zinsbindung von 20 Jahren aufgenommen.

 

Pro-Kopf-Verschuldung

Für den gesamten Konzern Stadt (Stadthaushalt, beide Eigenbetriebe, Bühler Sportstätten GmbH sowie Stadtwerke Bühl GmbH) gesehen haben wir umgerechnet auf unsere Einwohner zum Jahresende 2022 eine Pro-Kopf-Verschuldung von insgesamt 2.558 € (Vorjahr: 2.196 €), die sich folgendermaßen zusammensetzt:

 

Stand 31.12.2022                                                                                       Pro-Kopf

Ø  Stadthaushalt                                                        9.440.125 €                   322 €                13 %

Ø  Eigenbetrieb Abwasser                                       36.216.275 €                1.236 €                48 %

Ø  Eigenbetrieb Breitbandnetz                                   6.548.000 €                   223 €                  9 %

Ø  Bühler Sportstätten GmbH                                  13.670.638 €                   466 €                18 %

Ø  Stadtwerke Bühl GmbH                                         9.103.538 €                   311 €                12 %

gesamt                                                                74.978.588 €                2.558 €              100 %

 

Berücksichtigt man nur den Stadthaushalt und die beiden Eigenbetriebe, beträgt die Verschuldung je Einwohner 1.781 € (Vorjahr: 1.463 €). Sie setzt sich damit zu 18 % aus dem Stadthaushalt und zu 82 % aus den beiden Eigenbetrieben zusammen.

 

Sollten im Haushaltsjahr 2023 alle geplanten Darlehen (Stadt 5,4 Mio. €, Eigenbetrieb Abwasser 7,2 Mio. € incl. Umschuldung Trägerdarlehen und Eigenbetrieb Breitband 1,5 Mio. €) aufgenommen werden, würde sich der Schuldenstand im Stadthaushalt und den beiden Eigenbetrieben abzüglich der Tilgungen Ende des Jahres auf insgesamt 63 Mio. € erhöhen, dies wären dann 2.150 € je Einwohner.

 

Zum Schluss will ich noch kurz auf die Wirtschaftspläne der beiden Eigenbetriebe eingehen:

Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung gehen wir bei Erträgen von 5,4 Mio. € und Aufwendungen von 5,8 Mio. € von einem geringen Defizit in Höhe von 400 T€ aus.

 

Den Investitionsbereich prägen neben der Fortsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenkontrollverordnung mit 1,1 Mio. € vor allem die Maßnahmen

 

Ø Kanalsanierung Weinstraße, Eisental                                                                           0,5 Mio. €

Ø Erschließung Baugebiet Im Feil, Altschweier                                                               0,4 Mio. €

Ø Kanalsanierung Kreisstraße K3749, Neusatz                                                               0,3 Mio. €

Ø Kanalsanierung Zielenweg                                                                                            0,2 Mio. €

Ø Regenklärbecken Robert-Bosch-Str. II                                                                         0,2 Mio. €

 

Eigenbetrieb Breitbandnetz

Im Eigenbetrieb Breitbandnetz treiben wir den Ausbau eines schnellen und leistungsfähigen Glasfasernetzes weiter voran. Mit Investitionen von 3,9 Mio. € stellen wir den Zugang in weiteren Ortsteilen und den noch nicht versorgten Bereichen in der Kernstadt her.

 

Zum Ende meiner Ausführungen zum Haushaltsplanentwurf 2023 erlauben Sie mir noch ein zusammenfassendes Resümee:

 

Das inzwischen fast vergangene Jahr 2022 hat uns zwar hinsichtlich der Corona-Pandemie nochmals vor Herausforderungen gestellt, die aber im Vergleich zu den beiden vorangegangenen Jahren deutlich moderater ausgefallen sind. Dafür hat der im Februar 2022 von Russland begonnene Krieg gegen die Ukraine erhebliche Auswirkungen, die sich auch in das kommende Jahr erstrecken werden, denen wir uns aber gemeinsam mit Ihnen stellen wollen. Außerdem beabsichtigen wir, ebenfalls zusammen mit Ihnen, den bisher eingeschlagenen Konsolidierungskurs fortzusetzen.

 

In meiner letztjährigen Haushaltsrede bin ich noch davon ausgegangen, dass uns dieser Konsolidierungskurs mittel- bis langfristig wieder einen ausgeglichenen Haushalt bringen wird und es sich um ein zwar ambitioniertes, aber erfüllbares Ziel handelt.

 

Betrachtet man die Jahre seit der Umstellung im Jahr 2012 auf das neue Haushaltsrecht, haben wir insgesamt bis einschließlich zum Jahr 2021 eine Rücklage aus dem ordentlichen Ergebnis von 19,7 Mio. € und aus dem Sonderergebnis von 2,0 Mio. €, damit eine Gesamtrücklage von 21,7 Mio. €.

 

Einen Fehlbetrag wiesen bisher die Haushaltsjahre 2012, 2015, 2016 und 2020 aus. In allen anderen Jahren konnte ein – teilweise auch deutliches – positives Ergebnis erzielt werden.

 

Nach unserer derzeitigen Hochrechnung können wir im aktuellen Jahr 2022 den geplanten Fehlbetrag von knapp 1,1 Mio. € nicht halten. Gründe sind die höheren Zahlungen aus dem FAG und die uns vor einigen Tagen – ich habe Ihnen dazu schon berichtet – zugegangenen Gewerbesteuerbescheide für längst zurückliegende Jahre mit einer Rückzahlung von knapp über 2 Mio. € sowie Zinsen von knapp 640.000 €. Dass es sich hier um Rückzahlungen für bis zu 14 Jahre zurückliegende Steuerveranlagungen handelt, die nicht planbar sind und waren, ist sehr ärgerlich. Gleichzeitig aber kann man feststellen, dass es sich gerade deswegen bei dem im Haushaltsjahr 2022 entstehenden Fehlbetrag nicht um ein strukturelles Problem handelt.

 

Hoffnungsvoll stimmen mich in diesem Zusammenhang auch die Ihnen mit diesem Haushaltsplanentwurf 2023 vorgelegten Zahlen.

 

Plangemäß werden wir im kommenden und im übernächsten Jahr ein – vor allem in 2024 deutliches – positives Ergebnis erzielen, das ebenso plangemäß im Jahr 2025 von einem – noch moderatem – Fehlbetrag von knapp unter 1,2 Mio. € abgelöst wird.

Die in den Planungsjahren 2025 und 2026 ausgewiesenen Fehlbeträge resultieren in erster Linie aus der Systematik des Finanzausgleichs, wobei sich hier auch schon die höheren Zinsen durch die für die Großbauprojekte benötigten Darlehen und auch die Abschreibung bemerkbar machen. Wie sich die Zahlen in drei, vier oder sogar mehr Jahren in der Zukunft entwickeln, kann jedoch Stand heute niemand voraussagen. Wir haben die Ertrags- und Aufwandarten nach bestem Wissen und Gewissen geplant. Wie es aber der Begriff wortwörtlich aussagt, handelt es sich um eine Planung, das heißt um eine Absichtserklärung. Gewissheit haben wir immer erst nach Abschluss des jeweiligen Haushaltsjahres, sobald wir Bilanz ziehen.

 

Angesichts der bisherigen und auch im Hinblick auf die geplanten Ergebnisse kann jedoch nicht von einem strukturellen Defizit unseres Haushalts gesprochen werden. Ein Auf und ein Ab sowie Fehlbeträge, aber wiederum auch deutlich positive Ergebnisse hat es schon immer gegeben und wird es auch in Zukunft geben. Nichtsdestotrotz werden wir, aber mit Augenmaß, gemeinsam mit Ihnen die Konsolidierungsmaßnahmen fortsetzen. Einsparungen und damit eine Verbesserung des Jahresergebnisses helfen immer für die Zukunft. Wir dürfen aber bei allem Sparwillen nicht aus dem Auge verlieren, dass die Verwaltung nicht um ihrer selbst, sondern für den Bürger arbeitet und deshalb ein Großteil der Aufwendungen den Bürgern unmittelbar oder mittelbar zugutekommt.

Das kommende Jahr und auch das darauffolgende Jahr werden von uns auf Sicht gefahren, alles andere sind momentan lediglich Zukunftsplanungen.

 

Meine sehr geehrten Stadträtinnen und Stadträte, auch in diesem Jahr erhalten Sie im Zeitalter der Digitalisierung keinen ausgedruckten Haushaltsplanentwurf. Dieser wird Ihnen morgen zusammen mit dieser Haushaltsrede digital im Ratssystem mit sämtlichen Anlagen und Tabellen sowie den Wirtschaftsplänen der beiden Eigenbetriebe zur Verfügung gestellt werden.

 

Sie können dieses wiederum umfangreiche Zahlenwerk in den nächsten Wochen in aller Ruhe studieren und bewerten. Dazu wünsche ich Ihnen viele gute Gedanken und Einsichten.      

 

Wie es guter Brauch ist, möchte ich mich an dieser Stelle auch wieder bei all denjenigen bedanken, die zum Gedeihen unserer schönen Stadt beitragen:  

 

Ø  bei allen Betriebsinhabern und Unternehmen dafür, dass sie weiterhin treu zum Standort Bühl stehen und in besonderem Maß ihre Zukunft bei uns sehen;

Ø  bei allen Steuer- und Abgabenpflichtigen dafür, dass sie uns erneut einen soliden Haushaltsentwurf ermöglichen;

Ø  bei Ihnen, liebe Stadträtinnen und Stadträte, dafür, dass Sie engagiert mit uns immer nach der besten Lösung suchen;

Ø  bei meinen Fachbereichs- und Referatsleiterinnen und -leitern, stellvertretend für alle Mitarbeitenden der Verwaltung.

 

Schon heute lade ich Sie zu den folgenden Terminen herzlich ein:

 

Ø  zu der Haushaltsvorberatung im Verwaltungsausschuss am

 

16. und 19. Januar 2023

 

Ø  zur Verabschiedung des Haushaltsplans und der Wirtschaftspläne am

 

1. März 2023.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.“

 

Stadtrat Fritz nimmt an der Sitzung teil.