Beschluss:

Der Gemeinderat der Stadt Bühl betraut die Bühler Sportsstätten GmbH mit der bedarfsgerechten Bereitstellung von Versorgungseinrichtungen, öffentlichen Bädern und Sportstätten sowie Breitbandkabeln laut dem beigefügten Betrauungsakt.

 


Auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Schultheiß nach der Formulierung des § 1 Absatz 2 des Betrauungsakts erläutert Herr Benkeser, Finanzen – Beteiligungen – Liegenschaften, dass dieser Satz von den beratenden Rechtsanwälten so abgeändert wurde.

 


Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (23 Ja-Stimmen)