Beschluss:

 

a)       Der Gemeinderat stimmt der von der Verwaltung vorgelegten Kalkulation der Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen mit der o. g. Änderung zu.

 

Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, keine Stimmenthaltungen

 

b)      Der Gemeinderat beschließt die die der Niederschrift beigefügte Satzung der Stadt Bühl über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen – Bestattungsgebührenordnung – vom 1. März 2023.

 

Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, keine Stimmenthaltungen

 


Oberbürgermeister Schnurr gibt, aufgrund von Rückfragen aus der Mitte des Gemeinderats im Vorfeld der Sitzung, einen redaktionellen Hinweis zur Gemeinderatsvorlage weiter. Auf der Tabelle „Nutzungsrechte an Grabstätten“, Zeile 03, ist nicht der Sarg inklusive, sondern eine Sargbestattung gemeint.

 

Stadtrat Fallert erklärt, dass nur die entstandenen Preissteigerungen ausgeglichen werden und die Kostendeckung weiterhin unter 50 Prozent liegt. Jedoch liegt man weiterhin deutlich unter der Gebührenobergrenze, was er richtig findet. Zukünftig soll die Kalkulation alle drei Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Er teilt mit, dass die FW-Fraktion nicht einheitlich abstimmen wird.

 

Entsprechend der Äußerung von Stadtrat Fallert berichtet Oberbürgermeister Schnurr, dass die Verwaltung beabsichtigt, künftig die Kalkulation immer nach zwei Jahren zu aktualisieren und dem Gemeinderat gegebenenfalls neue Gebührenvorschläge vorlegen wird.

 

Stadtrat Hirn sieht keine andere Möglichkeit und bezeichnet die geplante Gebührenerhöhung als notwendiges Übel. Auch er stellt fest, dass lediglich Preissteigerungen ausgeglichen werden. Eine regelmäßige Überprüfung der Kalkulation hält er für wichtig.

 

Stadtrat Böckeler schließt sich seinen Vorrednern an und signalisiert die Zustimmung der FDP-Fraktion.

 

Stadtrat Jacobs zeigt sich überrascht über die enorme Erhöhung. Er verweist auf die umliegenden Gemeinden, die alle weniger berechnen. Er wird der Vorlage nicht zustimmen.

 

Auch Stadtrat Woytal kritisiert den langen Zeitraum seit der letzten Kalkulation. Er verweist auf viele Bürger, die sich die neuen Gebühren nicht leisten können. Ihm fehlt die Sozialverträglichkeit. Er teilt mit, dass er der neuen Gebührenordnung nicht zustimmen wird und bittet um eine getrennte Abstimmung.

 

Stadtrat Seifermann spricht die Zahl der Friedhöfe in Bühl an, die aus seiner Sicht zu hoch ist. Er regt an, dieses strukturelle Überangebot zu überdenken. Die Vorlaufzeit ist lange und das Thema sehr sensibel. Der Punkt muss vor dem Hintergrund des Haushalts aber auch aufgrund verträglicher Friedhofsgebühren angegangen werden. Er bittet darum, dies in der Haushaltsstrukturkommission zu besprechen.

 

Stadtrat Prof. Dr. Ehinger sieht die Bürger in den vergangenen Jahren im Vorteil vor dem Hintergrund der günstigeren Gebühren. Es ist dringend notwendig, die Kalkulation alle zwei Jahre zu überprüfen. Die Friedhöfe sind schön und haben viel Grün, brauchen aber auch viel Pflege. Er wird dem Beschlussvorschlag zustimmen, weil es notwendig ist.

 

Stadtrat Feuerer findet es erstaunlich, dass sich die Kosten innerhalb der Zeit verdoppelt haben. Enorm sind die Kosten für die Dienstleistungen. Die Einsegnungshallen sind sogar günstiger geworden. Er kritisiert die unverhältnismäßig hohen Kosten für die Nutzung der Tiefgräber.

 

Herr Bauer, Finanzen – Beteiligungen – Liegenschaften, teilt mit, dass die Kosten für die Einsegnungshallen zurückgegangen sind. Dies liegt an der verminderten Nutzung der Hallen. Man hat sich dagegen entschieden, die Gebühr zu senken, aber auch keine höhere Gebühr anzusetzen. Das liegt an der Konkurrenzsituation. Er berichtet, dass Tiefgräber nur schwach in Anspruch genommen werden, weshalb die lineare Erhöhung belassen wurde.

 

Stadtrat Feuerer schlägt vor, bei Ziffer 14 im Gebührenverzeichnis anstatt 1.600 Euro, 1.200 Euro als Zuschlag für ein Tiefgrab anzusetzen.

 

Oberbürgermeister Schnurr erklärt, diesen Vorschlag mitzutragen und das Gebührenverzeichnis entsprechend zu ändern.

 

Stadtrat Gretz stellt fest, dass es ein Versäumnis der Verwaltung und des Gemeinderats ist, die Gebühren nicht regelmäßig überprüft zu haben. Er beantragt, die Gebühren in zwei Stufen im April und Dezember anzupassen.

 

Herr Bauer erklärt, dass die Satzung aufgrund des Antrags von Stadtrat Gretz nicht beschlossen werden kann, da sie entsprechend überarbeitet werden muss. Jeder Zeitpunkt für eine Gebührenerhöhung ist ungünstig. Er plädiert dafür, die Erhöhung in einem Schritt zu erhöhen.

 

Stadtrat Gretz zieht seinen Antrag zurück, ihm war nicht bewusst, dass die Satzung dann nicht in dieser Sitzung beschlossen werden kann.

 

Stadträtin Becker schließt sich den Ausführungen von Stadtrat Gretz an.

 

Oberbürgermeister Schnurr teilt die Auffassung, dass die Erhöhung ein großer Schritt ist und sagt erneut zu, die Kalkulation alle zwei Jahre zu überprüfen und dem Gemeinderat vorzulegen.