Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Klima- und Umweltausschuss stimmt der Teilnahme am Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ zu und beauftragt die Verwaltung mit der Stellung des entsprechenden Zuwendungsantrags sowie den weiteren notwendigen Schritten.

 


Oberbürgermeister Schnurr begrüßt Herrn Clemens Erbacher vom Kreisforstamt Rastatt, Bezirksleitung Bühl. Herr Erbacher stellt das neue Förderprogramm des Bundes „Klimaangepasstes Waldmanagement“ vor. Es handelt sich um eine neuartige Förderung für Waldbesitzer, da nicht einzelne Maßnahmen gefördert werden, sondern es sich um eine Förderung für die komplette Waldfläche handelt. Die Kriterien, welche Herr Erbacher im Einzelnen kurz erläutert, müssen für 10 beziehungsweise 20 Jahre eingehalten werden. Zur Förderhöhe führt er aus, dass der Bund die Freistellung des Förderprogramms von der De-Minimis-Regelung, welche die Förderhöhe begrenzt, bei der EU beantragt jedoch noch nicht erhalten hat. Ohne De-Minimis-Regelung würde Bühl in den nächsten 20 Jahren circa 1,6 Millionen € Förderung erhalten, mit der Begrenzung wären es circa 670.000 €. Da die Förderung nach dem „Windhund“-Prinzip verteilt wird, ist eine rasche Antragstellung sinnvoll. Falls sich in der konkreten Umsetzung Probleme ergeben sollten, müsste man einen Abbruch des Programms in Kauf nehmen. Die konkreten Details sind schwierig im Vorfeld abzuschätzen und werden mit einem Auditor geklärt.

 

Stadtrat Prof. Dr. Moosheimer unterstützt die Teilnahme am Förderprogramm. Er möchte zum Kriterium Nr. 10 „Düngung und Pflanzenschutzmittel“ wissen, ob Waldkalkung, wie sie in Bühl vorgenommen wird, als Düngung zu sehen ist. Herr Erbacher gibt an, dass dies zum aktuellen Zeitpunkt noch unklar ist.

 

Stadtrat Nagel nimmt an der Sitzung teil.

 

Stadtrat Prof. Dr. Moosheimer spricht das Kriterium Nr. 12 „Natürliche Waldentwicklung“ mit einem Nutzungsverzicht von 5 % der Waldfläche an. Er fragt, ob weitere Ökopunkteflächen ausgewiesen werden könnten. Herr Damm, Finanzen - Beteiligungen - Liegenschaften erläutert, dass mit dem Konzept der „Urwaldinseln“ Bühl sich ohnehin für die Stilllegung gewisser Flächen verpflichtet hat. Diese Flächen werden für die geforderte Quote von 5 % Nutzungsverzicht herangezogen. Im Förderantrag wird das Ökokontoprojekt „Falkenfelsen“ herausgenommen – künftige Ökokontoprojekte können definiert werden, müssen jedoch dann in der Fläche wieder abgezogen werden.

 

Stadtrat Prof. Dr. Moosheimer erkundigt sich, wie weit entfernt man von den Anforderungen des Kriteriums Nr. 2 „Naturverfügung“ ist. Herr Damm teilt mit, dass hier die meisten Punkte bereits erfüllt werden.

 

Stadtrat Fallert fragt sich, mit welchen Mindereinnahmen zu rechnen ist. Herr Erbacher erläutert, dass neben dem Verzicht der Bewirtschaftung von 5 % der Waldfläche - welcher jedoch durch die Heranziehung der ohnehin geplanten „Urwaldinseln“ nicht mehr sonderlich ins Gewicht fällt - beispielsweise einheimische Baumarten, die weniger ertragreich sind, angepflanzt werden.

 

Stadtrat Fritz wird der Vorlage zustimmen, da die Verwaltung die Förderbedingungen gut geprüft hat. Es ist sinnvoll, Maßnahmen an den Klimawandel anzupassen. Er sieht den 5%igen Nutzungsverzicht etwas kritisch. Der Wald sollte bewirtschaftet werden – jedoch nachhaltig. Herr Damm entgegnet, dass mit der geplanten Ausweisung der „Urwaldinseln“ bereits nahezu die geforderte Quote erreicht wird. Er verweist auf die Ausstiegsoption, falls das Programm nicht weiterverfolgt werden soll. Herr Erbacher ergänzt, dass die Bindungsfrist für dieses Kriterium 20 Jahre beträgt. Danach kann die Fläche wieder zur Bewirtschaftung genutzt werden, wenn es gewünscht wird.

 

Stadträtin Becker, Stadtrat Wäldele, Stadtrat Prof. Dr. Ehinger und Stadtrat Löschner befürworten die Teilnahme am Förderprogramm und loben die geplanten Maßnahmen.


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (10 Ja-Stimmen)