Sitzung: 23.03.2023 Klima- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2023/024
Beschluss:
a)
Der
Klima- und Umweltausschuss nimmt das am 03. März 2023 von den Kassenprüfern
erstellte Prüfungsprotokoll zur Kenntnis und bestätigt die Entlastung der
Verwaltung für die Kassenbuchführung.
b)
Das
Kassenbuch der Jagdgenossenschaft im Jahr 2022/23
schloss ab mit Einnahmen in Höhe von 21.826,23
€,
die Ausgaben betrugen 12.361,99
€,
das Jahresergebnis 2022/23 wird somit auf einen Gewinn
festgestellt in Höhe von 9.464,24 €.
c)
Der
Kassenstand der Jagdgenossenschaft Bühl
betrug zum 01.04.2022 53.502,50
€
und zum 03.03.2023 62.966,74
€.
Darin enthalten ist die Mindestrücklage in Höhe von 50.000,00
€.
d) Der die Mindestrücklage übersteigende Anteil
der Kassen-
mittel beträgt zum 31.03.2023 insgesamt 12.966,74
€,
und darf unter Beachtung des gefassten
Beschlusses
bedarfsgerecht verwendet werden für
-
Maßnahmen
im Rahmen der Bühler Schwarzwildkonzeption
-
Aktualisierung
des Jagdkatasters
Die Mindestrücklage von 50.000,00 € darf dabei nicht unterschritten
werden.
e) Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt
die Aktualisierung des Jagdkatasters auf Kosten der Jagdgenossenschaft Bühl bis
zu einem Betrag von 8.000,00 € durchzuführen und hierzu Angebote einzuholen und
Verhandlungen zu führen.
Herr Frank, Forstbetrieb, informiert über die Kassenprüfung der Jagdgenossenschaft Bühl für das Jahr 2022. Die Kassenprüfung hat keine Beanstandungen ergeben. Die Zielvorgabe der Jagdgenossenschaftsversammlung, den Bestand der Rücklage auf 50.000,00 € zu halten, konnte mit einem Kassenstand von 62.966,74 € erreicht werden. Im Wirtschaftsjahr 2022 entstand ein Gewinn in Höhe von 9.464,24 €. Die Ausgaben in Höhe von 12.361,99 € beinhalten die Schwarzwildprämie, die Betriebskosten für die Wildkammer sowie den Personalkostenaufwand bei der Stadt Bühl für die Jagdgenossenschaft. Als Einnahmen konnten 21.826,23 € durch die Pachtzinsen für die Jagdpachten, die Nutzungsentgelte für die Wildkammer sowie in diesem Jahr auch das Preisgeld für den städtischen Klimaschutzpreis verbucht werden. Gemäß dem Beschluss der Jagdgenossenschaftsversammlung wird der Reinertrag aus der Jagdnutzung der Stadt Bühl zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung schlägt vor, dass ein Teil des die Mindestrücklage übersteigenden Guthabens für die Umsetzung der Maßnahmen zur Bühler Schwarzwildkonzeption sowie für die Aktualisierung des Jagdkatasters verwendet werden soll.
Stadtrat Prof. Dr. Moosheimer begrüßt die Mittelverwendung für die Schwarzwildkonzeption, besonders im Hinblick auf die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest und lobt das Angebot der Wildkammer. Zur Aktualisierung des Jagdkatasters erkundigt er sich, wie viele Jagdgenossen es in Bühl gibt und wie dies ermittelt wird. Herr Frank erklärt, dass alle Grundstückseigentümer der bejagbaren Flächen Jagdgenossen sind und nennt als Anzahl circa 7.000. Als Grundlage werden die Grundbuchdaten herangezogen. Herr Damm, Forstbetrieb ergänzt, dass für diese große Aufgabe ein Ingenieurbüro beauftragt wird. Die Flächen müssen auch verifiziert werden, ob sie auch bejagdbar sind.
Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (9 Ja-Stimmen)