Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

a)    Der Klima- und Umweltausschuss nimmt das am 03. März 2023 von den Kassenprüfern erstellte Prüfungsprotokoll zur Kenntnis und bestätigt die Entlastung der Verwaltung für die Kassenbuchführung.

 

b)    Das Kassenbuch der Jagdgenossenschaft im Jahr 2022/23
schloss ab mit Einnahmen in Höhe von                                                            21.826,23 €,
die Ausgaben betrugen                                                                                      12.361,99 €,
das Jahresergebnis 2022/23 wird somit auf einen Gewinn
festgestellt in Höhe von                                                                                      9.464,24 €.

 

c)    Der Kassenstand der Jagdgenossenschaft Bühl
betrug zum 01.04.2022                                                                                      53.502,50 €
und zum 03.03.2023                                                                                          62.966,74 €.

 

Darin enthalten ist die Mindestrücklage in Höhe von                                         50.000,00 €.

 

d)    Der die Mindestrücklage übersteigende Anteil der Kassen-

mittel beträgt zum 31.03.2023 insgesamt                                                         12.966,74 €,

 

und darf unter Beachtung des gefassten Beschlusses

bedarfsgerecht verwendet werden für

-     Maßnahmen im Rahmen der Bühler Schwarzwildkonzeption

-     Aktualisierung des Jagdkatasters

 

Die Mindestrücklage von 50.000,00 € darf dabei nicht unterschritten werden.

 

e)    Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt die Aktualisierung des Jagdkatasters auf Kosten der Jagdgenossenschaft Bühl bis zu einem Betrag von 8.000,00 € durchzuführen und hierzu Angebote einzuholen und Verhandlungen zu führen.

 


Herr Frank, Forstbetrieb, informiert über die Kassenprüfung der Jagdgenossenschaft Bühl für das Jahr 2022. Die Kassenprüfung hat keine Beanstandungen ergeben. Die Zielvorgabe der Jagdgenossenschaftsversammlung, den Bestand der Rücklage auf 50.000,00 € zu halten, konnte mit einem Kassenstand von 62.966,74 € erreicht werden. Im Wirtschaftsjahr 2022 entstand ein Gewinn in Höhe von 9.464,24 €. Die Ausgaben in Höhe von 12.361,99 € beinhalten die Schwarzwildprämie, die Betriebskosten für die Wildkammer sowie den Personalkostenaufwand bei der Stadt Bühl für die Jagdgenossenschaft. Als Einnahmen konnten 21.826,23 € durch die Pachtzinsen für die Jagdpachten, die Nutzungsentgelte für die Wildkammer sowie in diesem Jahr auch das Preisgeld für den städtischen Klimaschutzpreis verbucht werden. Gemäß dem Beschluss der Jagdgenossenschaftsversammlung wird der Reinertrag aus der Jagdnutzung der Stadt Bühl zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung schlägt vor, dass ein Teil des die Mindestrücklage übersteigenden Guthabens für die Umsetzung der Maßnahmen zur Bühler Schwarzwildkonzeption sowie für die Aktualisierung des Jagdkatasters verwendet werden soll.

 

Stadtrat Prof. Dr. Moosheimer begrüßt die Mittelverwendung für die Schwarzwildkonzeption, besonders im Hinblick auf die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest und lobt das Angebot der Wildkammer. Zur Aktualisierung des Jagdkatasters erkundigt er sich, wie viele Jagdgenossen es in Bühl gibt und wie dies ermittelt wird. Herr Frank erklärt, dass alle Grundstückseigentümer der bejagbaren Flächen Jagdgenossen sind und nennt als Anzahl circa 7.000. Als Grundlage werden die Grundbuchdaten herangezogen. Herr Damm, Forstbetrieb ergänzt, dass für diese große Aufgabe ein Ingenieurbüro beauftragt wird. Die Flächen müssen auch verifiziert werden, ob sie auch bejagdbar sind.


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (9 Ja-Stimmen)