Bekanntgaben des Oberbürgermeisters

 

Vollzug des Haushalts 2023

 

Ab sofort werden hauswirtschaftliche Sperren im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt erlassen. Grund hierfür ist die Tarifeinigung im öffentlichen Dienst sowie eine negative Entwicklung bei der Gewerbesteuer.

 

Stadträtin Gässler erinnert in diesem Zusammenhang an die Haushaltsberatungen und den Hinweis der GAL-Fraktion, die Ansätze im Hinblick auf die Tarifverhandlungen stärker zu erhöhen.

 

 

Foto-Ausstellung Ukraine in Hamburg

 

Die Foto-Ausstellung, die Geflüchtete aus der Ukraine in Bühl in Begleitung des Tafelladens organisiert haben und mehrere Wochen im Friedrichsbau zu sehen war, wird nun in Hamburg präsentiert. Bürgermeister Jokerst war auf Einladung des ukrainischen Generalkonsulats kurzfristig in Hamburg, zusammen mit den Ausstellungsorganisatoren. Diese Bühler Ausstellung könnte auch nach Berlin in die ukrainische Botschaft weiterziehen. Am Rande der Veranstaltung gab es Gelegenheit zum Austausch mit der Generalkonsulin über die kommunale Lage in der Ukraine. Bürgermeister Jokerst wird hierzu weiter berichten.

 

Stadtrat Seifermann und Stadtrat Gretz schlagen vor, im Sinne einer Partnerschaft eine Kommune in der Ukraine zu unterstützen, etwa in der größe Bühls, ähnlich wie bei der Städtepartnerschaft mit Kalarasch.

 

 

Verkehrszählung

 

Auf entsprechende Nachfrage von Stadträtin Gässler erklärt Oberbürgermeister Schnurr, dass die Zahlen der Verkehrszählung zur Verfügung gestellt werden. Er berichtet in diesem Zusammenhang, dass die Stelle der Verkehrsplanerin besetzt werden konnte, allerdings kommt die Mitarbeiterin erst im Oktober.

 

 

Bestattungsgebührenordnung

 

Herr Bauer, Finanzen – Beteiligungen – Liegenschaften, erklärt auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Jacobs, dass der Anteil des öffentlichen Grüns zirka 4 bis 5 Prozentpunkte an der Kostendeckung ausmacht. Dies ist so lange nicht relevant, bis die volle Kostendeckung erreicht ist. Erst dann muss der Gemeinderat entscheiden, ob das öffentliche Grün herausgenommen wird. Diese Kosten müssten jedoch dann an anderer Stelle verbucht werden. Der eingebrachte Gebührenvorschlag beinhaltet zirka die Hälfte der kostendeckenden Gebühr. Ob der Kostendeckungsgrad bei 60 oder 65 Prozent beträgt, war für die Gebührenvorschlagsrechnung nicht relevant. Das Argument mit dem öffentlichen Grün geht also fehl. Ein Vergleich mit umliegenden Gemeinden wurde bewusst nicht durchgeführt, aufgrund der unterschiedlichen Strukturen und Voraussetzungen.

 

Stadtrat Seifermann betont, dass keine willkürlichen Preiserhöhungen vorgenommen wurden, wie in einem Zeitungsbericht erwähnt. Wenn man in Bühl weniger Friedhöfe anbieten würde, wären insgesamt die Kosten auch geringer.