Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die Sperrzeit an Freitagen, an Samstagen und an den Tagen vor gesetzlichen Feiertagen für die Außenbewirtschaftungen der Bühler Gaststätten auf 24:00 Uhr festzusetzen. Diese Regelung gilt vom 1. Mai bis zum 31. Oktober 2023. Im Herbst erfolgt dann eine Evaluation, danach wird entschieden, ob diese Ausnahmeregelung auch im Folgejahr beantragt werden kann.

 


Stadtrat Fallert lobt die Verwaltung für die kurzfristige Erstellung der Vorlage. Die Sperrzeitveränderung der letzten Jahre hat die Gastronomie gestärkt und für mehr Umsatz gesorgt. Vermehrte Klagen sind keine mitgeteilt worden. Positiv sieht die FW-Fraktion auch, dass die Änderung der Sperrzeit jedes Jahr neu beantragt werden muss. Außerdem trägt ein lebendiges Kultur- und Nachtleben dazu bei, die Stadt zu beleben. Er signalisiert die Zustimmung der Fraktion.

 

Stadtrat Gretz erläutert, dass man die Interessen der Anwohner auf Ruhe und der der Gastronomie überein bringen muss, was nicht immer einfach ist. Grundsätzlich stimmt die Fraktion der Vorlage zu, jedoch sollten Mechanismen eingebaut werden. Er findet es gut, dass die Änderung der Sperrzeit jedes Jahr neu genehmigt werden muss. Er fordert nach einem Jahr einen ein Bericht an den Gemeinderat über eingegange Beschwerden. Abschließend bittet er darum, bei Musikveranstaltungen restriktiver vorzugehen als bisher und nicht zu viel zu genehmigen. Es muss mehr Rücksicht auf die Anwohner genommen werden.

 

Herr Renner, Bürgerservice – Sicherheit – Recht, erläutert, dass Musikdarbietungen im Außenbereich bereits ab 22.00 Uhr enden müssen, auch hier gilt die TA-Lärm.

 

Oberbürgermeister Schnurr verweist darauf, dass die Verlängerung der Sperrzeit bis 31. Oktober befristet ist.

 

Stadtrat Feuerer berichtet, dass es oft nach Beendigung der musikalischen Darbietungen noch bis 24.00 Uhr weitergeht und sich die Besucher weiter unterhalten. Hier sind durchaus Klagen der Anwohner bekannt. Auch er plädiert für eine Evaluierung und eine Beschränkung auf ein Jahr.

 

Herr Renner erläutert, dass, wenn kein anderer Beschluss gefasst wird, jedes Jahr jedem Antragsteller eine Genehmigung für den genannten Zeitraum ausgestellt wird. Ein Automatismus entsteht daraus nicht.

 

Die Unterstützung der Gastronomie begrüßt Stadtrat Jäckel. Man sieht aber auch deutlich die Interessen der Anwohner. Auch er spricht sich für eine Evaluation im Herbst aus. Die Abendveranstaltungen sind eine Aufwertung für die Stadt, jedoch muss man auch an die Gastronomen appellieren und auf die Eigenverantwortung hinweisen.

 

Stadtrat Prof. Dr. Ehinger stellt fest, dass die geplante Änderung eine Attraktivitätssteigerung für die Stadt darstellt, von der auch die Gastronomie profitiert. Jedoch dürfen die Anwohner nicht über Gebühr belästigt werden, daher ist es gut, wenn die Änderung der Sperrzeit befristet ist, evaluiert wird und jährlich neu beantragt werden muss. Zudem gilt sie nur an Freitagen, Samstagen und vor gesetzlichen Feiertagen. Auch die geltenden Lärmschutzrichtlinien müssen eingehalten werden. Die Gastwirte sind für die Einhaltung der vorgeschriebenen Werte verantwortlich.

 

Auch Stadtrat Hirn betont, dass weiterhin die TA-Lärm einzuhalten und zu überwachen ist, weshalb er die Beschränkung auf 22.00 Uhr begrüßt. Das Thema insgesamt ist nicht neu, es gibt schon länger den Wunsch der Änderung der Sperrzeit von Seiten der Wirte aber auch Klagen von Anwohnern sind bekannt. Mit dem Beschluss trägt man beiden Parteien Rechnung, den Anwohnern und den Gastwirten.

 

Stadtrat Seifermann berichtet, dass auch die GAL-Fraktion lange abgewogen hat und spricht sich für die geplante Änderung der Sperrzeit aus. Der Testlauf war erfolgreich und hat wenig Beschwerden gebracht. Der Schutz der Anwohner ist wichtig.

 

Stadtrat Fallert betont nochmals, dass nicht die Zeiten für Musikdarbietungen verlängert wird und die Gastronomie angehalten ist, die Vorgaben einzuhalten.

 

Stadtrat Teichmann ergänzt, dass er es als Anwohner und auch als Musiker mit der Änderung der Sperrzeit einverstanden ist, verweist aber auch auf die Verantwortung der Wirte, die Lärmrichtlinien einzuhalten.

 

Stadtrat Jacobs fügt an, dass die Anwohner besonders nach der Coronazeit sich nicht gleich beschwert haben. Er bittet darum, die Wirte hinsichtlich des Lärmschutzes nochmals zu sensibilisieren. 

 

Aufgrund der vorangegangenen Diskussion formuliert Herr Renner die letzten beiden Sätze des Beschlussvorschlages wie folgt neu: Diese Regelung gilt vom 1. Mai bis zum 31. Oktober 2023. Im Herbst erfolgt dann eine Evaluation, danach wird entschieden, ob diese Ausnahmeregelung auch im Folgejahr beantragt werden kann.

 

 


Einstimmiger Beschluss (24 Ja-Stimmen)