Sitzung: 21.06.2023 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2023/064
Beschluss:
Gemäß Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des
Haushaltsrechts in Verbindung mit
§ 95 b Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW) und § 16
Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat den
Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung fest.
1.
Für den
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung wird dem Oberbürgermeister Entlastung für das
Wirtschaftsjahr 2019 erteilt.
2.
Die örtliche
Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (Fachbereich Revision) gemäß § 111 GemO
ist erfolgt.
3.
Der
Jahresabschluss 2019 wird gemäß § 16 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden
(Eigenbetriebsgesetz – EigBG) ortsüblich bekannt gemacht und an sieben Tagen
öffentlich ausgelegt.
4.
Dem
Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung
des Jahresabschlusses mitgeteilt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (21 Ja-Stimmen)