Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22

Beschluss:

 

Gemäß § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.F. vom 24. Juli 2000 (GBl. 582), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2018 (GBl. S. 221) stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss 2017 wie folgt fest und nimmt den Schlussbericht der Revision zum Jahresabschluss 2017 zur Kenntnis:

 

1.

Die ordentlichen Erträge betragen

Die ordentlichen Aufwendungen betragen

 

Es ergibt sich ein ordentliches Ergebnis von

81.924.991,93 €

-78.637.253,79 €

 

        3.287.738,14 €

 

2.

Die außerordentlichen Erträge betragen

Die außerordentlichen Aufwendungen betragen

 

Es ergibt sich ein Sonderergebnis von

 

und somit ein Gesamtergebnis von

780.476,46 €

-815.144,27 €

 

            -34.667,81 €

 

3.253.070,33 €

 

3.

Die Einzahlungen des Ergebnishaushalts betragen

Die Auszahlungen des Ergebnishaushalts betragen

 

Es ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss aus
der Ergebnisrechnung

 

82.984.174,69 €

-69.524.384,97 €

 

 

13.459.789,72 €

 

4.

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen

Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betragen

 

Es ergibt sich ein Finanzierungsmittelbedarf von

3.313.963,22 €

 

-6.057.175,10 €

 

-2.743.211,88 €

-2-

 

 

5.

Der Finanzierungsmittelbedarf aus

Finanzierungstätigkeit beträgt

 

-3.611.476,78 €

 

 

6.

Die Haushaltsreste zum Ende des Rechnungsjahres betragen

 

 

im Ergebnishaushalt              Aufwendungen

 

im Finanzhaushalt                  Auszahlungen

 

93.819,34 €

 

174.103,69 €

 

7.

Die Rückstellungen für Unterhaltungsmaßnahmen
zum Ende des Rechnungsjahres betragen

 

1.274.601,95 €

 

8.

Der Stand des Vermögens

beträgt                                  am 01.01.2017

                                             am 31.12.2017

 

Der Stand der Schulden

beträgt                                  am 01.01.2017

                                             am 31.12.2017

 

289.455.998,82 €

282.971.460,45 €

 

 

22.591.278,14 €

14.157.797,06 €

9.

Der Jahresabschluss 2017 wird gem. § 95 b Abs. 2 GemO ortsüblich bekannt gemacht und an sieben Tagen öffentlich ausgelegt.

 

10.

Dem Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde wird die Feststellung des Jahresabschlusses mitgeteilt.

 


Stadtrat Feuerer dankt den zuständigen Mitarbeitenden des Fachbereichs Finanzen – Beteiligungen – Liegenschaften für die Erstellung des Jahresabschlusses, der umfangreiche Arbeit erfordert.

 

 

Auch die Stadträte Prof. Dr. Ehinger, Hirn und Seifermann danken für die geleistete Arbeit und erinnern an das positive Ergebnis des Jahres 2017.


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (22 Ja-Stimmen)