Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die der Niederschrift beigefügte Satzung zur 6. Änderung der Satzung der Stadt Bühl über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit.

 


Stadtrat Fritz nimmt an der Beratung und Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Oberbürgermeister Schnurr erinnert an die Gespräche zum Thema in der Fraktionsvorsitzendenrunde und die Vorberatung im Verwaltungsausschuss.

 

Stadtrat Prof. Dr. Moosheimer erklärt, dass er der Erhöhung nicht zustimmen wird. Es ist ein gutes Zeichen, die Aufwandsentschädigung nicht zu erhöhen, auch wenn man es mit der Inflation rechtfertigen könnte.

 

Stadtrat Gretz signalisiert die Zustimmung zum Beschlussvorschlag. Er erinnert daran, dass es die letzte Erhöhung 2017 gegeben hat. Bei dieser Gelegenheit ist auch angeregt worden, die Entgelte entsprechend den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst anzupassen.

 

Stadtrat Seifermann bezeichnet die Erhöhung als sinnvoll und notwendig, da die Arbeit im Gemeinderat sehr zeitinvestiv ist und man das nicht nebenher machen kann. Er fordert in diesem Zusammenhang Geschäftsführer für die Fraktionen auf 520,00 Euro-Basis, um den Informationsfluss zu verbessern.

 

Einer Erhöhung nicht zustimmen kann Stadträtin Dr. Burget-Behm. Für sie stellt die Tätigkeit ein Ehrenamt dar. Mit der Erhöhung gewinnt man nicht automatisch neue Kandidaten.

 

Stadträtin Becker stimmt einer Erhöhung zu. Es geht nicht darum, dass jemand mehr Geld braucht, sondern um eine Anerkennung für die geleistete Tätigkeit und letztlich auch um die Demokratie zu sichern.  


Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung