Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Auf Vorschlag der Verwaltung und des Kreisforstamtes Rastatt, Bezirksleitung Bühl, beschließt der Klima- und Umweltausschuss den der Vorlage beigefügten Bewirtschaftungsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2024. Die ausgewiesenen Einnahme- u. Ausgabeansätze des Ertrags-/ Aufwandsplanes und des Investitionsplanes sind in den städt. Haushaltsplan 2024 zu übernehmen.

 

 


Herr Damm, Finanzen – Beteiligungen – Liegenschaften, erläutert den vorliegenden Bewirtschaftungsplan für den Stadtwald Bühl im kommenden Forstwirtschaftsjahr. Insbesondere geht er auf die Einnahmesituation und die erwarteten Förderungen ein.

 

Herr Erbacher, Leiter des Kreisforstbezirks, bekräftigt die Ausführungen von Herrn Damm.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Nagel erläutert Herr Damm, dass 430.000,00 Euro für Holzerntearbeiten eingeplant sind, die an externe Unternehmen vergeben werden.

 

Herr Erbacher ergänzt, dass besonders bei der Holzernte die Erlöse direkt mit Aufwendungen verbunden sind. Wenn man weniger Holzernten vergibt, bei denen Unternehmen mit Maschinen und Personal eingesetzt werden, hat man auch weniger Erträge.

 

Oberbürgermeister Schnurr verweist auf die große Leistungsfähigkeit der eingesetzten Lohnunternehmen.

 

Herr Damm verdeutlicht, dass alle Arbeiten ausgeschrieben und somit an fachlich versierte, zertifizierte und wirtschaftlich günstige Betriebe vergeben werden.

 

Stadtrat Wäldele verlässt die Sitzung.

 

Auf weitere Nachfrage von Stadtrat Nagel betont Herr Damm, dass das Einstellen von weiteren Facharbeitern äußerst schwierig ist. Hier setzt man auf die eigenen Auszubildenden.

 

Herr Erbacher erläutert auf Nachfrage von Stadtrat Löschner, dass die Forstmaschinen nur auf den Fahrwegen und Rückegassen fahren dürfen. Ansonsten muss das Holz mit Seilzügen oder einem Kran herangezogen werden. Wenn die Maschinen die Wege verlassen würden, würde das vorhandene Zertifikat entzogen werden. Darüber hinaus verweist er auf vorhandene Standards und gesetzliche Vorgaben.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Nagel erklärt Herr Damm, dass im Bereich der Heidelberger Hütte ein Unternehmer im Einsatz war, der auch nur auf vorgeschriebenen Rückegassen und Wegen tätig war.

 

Herr Erbacher ergänzt, dass er schon mehrfach aufgefordert wurde, entstandene Spurrillen zunächst bis zum Herbst zu belassen, da sich auf den weichen Böden, besonders in den Auewäldern, Gelbbauchunken angesiedelt haben.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (10 Ja-Stimmen)