Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat beschließt, die im Abrechnungszeitraum 2016 bis 2020 entstandene Kostenüberdeckung (KÜD) von 613.071,35 Euro bei der Schmutzwassergebühr in die Gebührenkalkulation 2023 – 2024 einzustellen und damit die kostendeckende Gebühr entsprechend zu mindern.

 

2.    Der Gemeinderat beschließt für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung unter Berücksichtigung der aus den Vorperioden entstandenen KÜD eine Gebühr von 2,35 €/m³.

 

3.    Der Gemeinderat beschließt für die Beseitigung des Niederschlagswassers eine Gebühr von 0,38 €/m².

 

4.    Der Gemeinderat beschließt die beigefügte 4. Änderungssatzung zur Abwassersatzung vom 20.06.2012.

 

 


Oberbürgermeister Schnurr begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Peter Heyder, Geschäftsführer der Heyder + Partner Gesellschaft für Kommunalberatung mbH, der das Zustandekommen und rechtlichen Grundlagen der vorliegenden Kalkulation erläutert.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Prof. Dr. Moosheimer erklärt Herr Heyder, dass das Gebührenrecht des Landes es nicht vorsieht, die zu erwartenden Kosten wie beispielsweise die des Betriebs der vierten Reinigungsstufe, zu berücksichtigen.

 

Entsprechend der Nachfrage von Stadtrat Prof. Dr. Ehinger erläutert Herr Heyder, dass eine Gebührenerhöhung trotz der hohen Kostenüberdeckung nötig ist. Er begründet dies vor allem mit den prognostizierten höheren Energie- und Personalkosten sowie mit geplanten Investitionen.

 

Herr Bauer, Finanzen – Beteiligungen – Liegenschaften, erläutert auf Nachfrage von Stadtrat Feuerer, dass die Gemeindeprüfungsanstalt in den letzten Prüfungsberichten kritisiert hat, dass die mit der Gebührenfestsetzung beauftragte Stadtwerke Bühl GmbH oftmals den Objektmieter anstelle des Grundstückseigentümers als Gebührenschuldner heranzieht. Aus diesem Grund ist die Änderung der Abwassersatzung wie vorgeschlagen vorgesehen und damit der Prüfungsbemerkung der GPA Rechnung getragen.

 

Stadtrat Hirn dankt Herrn Heyder für die umfangreichen Informationen und signalisiert die Zustimmung der SPD-Fraktion zum Beschlussvorschlag.

 

Stadtrat Seifermann dankt ebenfalls für den Vortrag erklärt, dass die Instandhaltung der Abwasserleitungen und die Aufbereitung des Abwassers aktiver Umweltschutz darstellt und somit die Erhebung einer Abwassergebühr richtig und wichtig ist. Er signalisiert die Zustimmung der GAL-Fraktion zum Beschlussvorschlag.

 

Stadtrat Jäckel schließt sich seinen Vorrednern an. Er verweist auf die gesetzlichen und notwendigen betriebswirtschaftlichen Vorgaben in diesem Zusammenhang und signalisiert abschließend die Zustimmung der FDP-Fraktion.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (25 Ja-Stimmen)