Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt von der Evaluation Kenntnis. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Sperrzeit an Freitagen, an Samstagen und an den Tagen vor gesetzlichen Feiertagen für die Außenbewirtschaftungen der Bühler Gaststätten auf 24:00 Uhr festzusetzen. Diese Regelung gilt vom 1. Mai bis zum 31. Oktober 2024. Im Herbst erfolgt dann eine Evaluation, danach wird entschieden, ob diese Ausnahmeregelung auch im Folgejahr beantragt werden kann.

 


Stadtrat Schultheiß findet es wichtig, hinsichtlich der Änderung der Sperrzeit für die Außenbewirtschaftung Bilanz zu ziehen. Die Verkürzung war für die Gastronomie ein wichtiges Instrument, um für die Gäste attraktiv zu bleiben. Bühl hat im Sommer ein schönes Bild gezeigt und es war Leben in den Straßen sowie bei einigen Wirten Live-Musik. Die Einhaltung der TA-Lärm, die weiterhin gilt, war gegeben. Er erinnert auch daran, dass der bis Jahresende ermäßigte Steuersatz von 7 % in der Gastronomie nicht verlängert wird, auch vor diesem Hintergrund sollte die Änderung der Sperrzeit im nächsten Jahr wieder beschlossen werden.

 

Stadtrat Teichmann berichtet von positiven Erlebnissen und Rückmeldungen, die Gastronomen haben sich vorbildlich verhalten, genauso wie die Besucher und Musiker.

 

Stadtrat Feuerer freut sich, dass es sich keine größeren Probleme gab.

 

Stadtrat Seifermann schlägt vor, dass der Beschluss gleich gefasst wird und nicht erst im Frühjahr, somit hat man Planungs- und Rechtssicherheit.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (25 Ja-Stimmen)