Beschluss:

 

a)            Die Stadt Bühl übernimmt die Ausfallbürgschaften nach §§ 765 ff. BGB für ein zum Rückerwerb der Süwag-Anteile an der Stadtwerke Bühl GmbH notwendiges Darlehen der Bühler Sportstätten GmbH in Höhe von 6 Mio. € bei der KfW aus dem Programm 148 – IKU-Kommunale Unternehmen

b)            Die Stadt Bühl übernimmt die Ausfallbürgschaften nach §§ 765 ff. BGB für die zum Rückerwerb der Süwag-Anteile an der Stadtwerke Bühl GmbH notwendigen Darlehen der Bühler Sportstätten GmbH in Höhe von 4 Mio. € bei örtlichen Kreditinstituten.

c)            Für die Bürgschaften wird eine Avalprovision in Höhe von 0,2 % jährlich aus der Restschuld zum Jahresende vereinbart.

d)            Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde gem. § 88 GemO ist einzuholen.

 

 


Stadträtin Dr. Wendenburg verlässt die Sitzung.

 

Oberbürgermeister Schnurr und Frau Balaskas, Finanzen, erläutern, dass es keine Tischvorlage gibt, da sie nicht erforderlich ist.

 

Auf entsprechende Nachfragen von Stadtrat Seifermann und Stadtrat Prof. Dr. Ehinger  geht Frau Balaskas auf die Vorlage ein, insbesondere auf die vorgeschlagene Kreditstruktur.

 

Auch Stadtrat Grißtede sichert seine Zustimmung zu.


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (25 Ja-Stimmen)