Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr.1 BauGB zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes „Westliche Eisenbahnstraße“ gemäß dem beigefügten Abgrenzungsplan vom 01.12.2014 und beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung der Begründung der Satzung.

 


Oberbürgermeister Schnurr weist darauf hin, dass dieser Tagesordnungspunkt vorgezogen wird.

 

Stadträtin Dr. Wendenburg wirkt auf Grund Befangenheit bei der Beratung und Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt nicht mit.

 

Vor Beginn der Diskussion gibt Oberbürgermeister Schnurr einen Bericht über den chronologischen Ablauf in Sachen „Villa Lörch“.

 

Er weist auch darauf hin, dass in den letzten Wochen viele Briefe mit zum Teil vertraulichen Informationen über diese Angelegenheit kursierten. Er bittet um Wahrung des Briefgeheimnisses, falls Gemeinderatsmitglieder aus solchen Briefen zitieren möchten.

 

In ihrer ausführlichen Stellungnahme erklärt Stadträtin Dr. Burget-Behm im Namen der CDU-Fraktion, dass die heute zur Entscheidung stehende Aufstellung einer Erhaltungssatzung den geplanten Abriss der Villa Lörch nicht verhindern kann. Mit dem ungeschickten Taktieren gegenüber dem Bauherren ist diese Entscheidung bereits gefallen. Sie führt weiter aus, dass die Chance nicht genutzt wurde, ein für beide Seiten tragfähiges wirtschaftliches Konzept zu entwickeln, in welchem die Villa und die beabsichtigte Kunsthalle hätten verwirklicht werden können. Sie bemängelt, dass man erst Anfang Dezember aus der Presse von der Mail des Investors vom Mai 2014 erfahren hat. Sie fragt sich, was sich zuvor ereignet hat, was zu diesem Rückzug des Betroffenen geführt hat. Sie fragt sich weiter, ob und in welcher Form das Verhalten der Verwaltung dazu beigetragen hat. Sie geht auf weitere Details ein, welche ihrer Meinung nach dazu beigetragen haben, dass die Gesprächsbasis und das Vertrauen zu dem Bauherren zerstört wurden. Letztlich stellte dieser jetzt doch einen Antrag zum Abriss der Villa. Die vorgesehene Erhaltungssatzung bezeichnet sie als rechtlich sehr problematisch, nicht geklärt sind deren Wirksamkeit und mögliche Schadensersatz- bzw. Entschädigungsansprüche gegen die Stadt. Es fehlt ihrer Meinung nach auch ein Konzept was auf dem Lörch-Areal mit dieser Villa wirtschaftlich Sinnvolles entstehen kann. Nach dem Widerstand eines Teils der Bevölkerung gegen den Abriss der Villa war es das neudefinierte Ziel der Mehrheit der CDU-Fraktion, sowohl die Villa zu behalten als auch das Museum zu bauen.

Die zerstörte Gesprächsebene verhindert aber eine Konzeptentwicklung, mit der Erhaltungssatzung wird nun auch noch in das Eigentum eines größeren Kreises von Anwohnern eingegriffen, wozu die CDU-Fraktion nicht bereit ist. Abschließend schlägt sie vor, dass man unverzüglich das Gespräch mit dem Eigentümer suchen muss, um überhaupt noch etwas retten zu können. Nicht besser ist sicherlich, wenn man stattdessen mitten in der Stadt ein verlassenes Baugrundstück hat, auf dem sich eine immer baufälliger werdende Villa befindet.

 

Oberbürgermeister Schnurr  entgegnet, dass in dieser Stellungnahme das, was er gerade ausgeführt hat, ignoriert wird. Bereits im Mai hat man sich mit dem Thema Erhaltungssatzung beschäftigt. Sinn und Zweck eines Bebauungsplanverfahrens ist es, dass gerade Anregungen aus der Öffentlichkeit kommen, was dann im Rahmen der Abwägung vom Gemeinderat zu entscheiden ist.

 

Stadtrat Dr. Rassek erklärt, dass die FDP-Fraktion diesen Tagesordnungspunkt so versteht, dass man für den Erhalt der städtebaulichen Ansicht der Stadt ist. Es geht nicht um ein Vorhaben eines Investors. Aus diesem Grund möchte er auch nicht Vergangenes beleuchten, sondern es geht jetzt darum, ob man die Erhaltungssatzung möchte oder nicht. Er betont, dass Bühl nicht wie manche andere Städte mit einer reichhaltigen historischen Bausubstanz gesegnet ist. Im Rahmen dieses Satzungsverfahrens ist deswegen zu prüfen, wie die Eisenbahnstraße diesbezüglich einzuschätzen ist. Für die Beurteilung von Bauvorhaben ist dann also relevant, wie es sich mit der historischen Baustruktur in diesem Gebiet verhält. Anhand der objektiven Kriterien kann dann eine Einzelfallentscheidung gefällt werden. Heute soll beschlossen werden, welche Gebäude schützenswert sind. Der Sinn dieser Erhaltungssatzung ist eben der Schutz dieses Gebietes, dies ist erforderlich, da diese Gebäude das Ortsbild prägen und damit von städtebaulicher Bedeutung sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzes handelt. Er geht im Folgenden auf den weiteren Verlauf des Verfahrens ein. Er kann auch nicht nachvollziehen, dass die Eigentümer der betreffenden Gebäude in ihrer Verfügbarkeit eingeschränkt sind, er verweist in diesem Zusammenhang auf den Grundsatz, dass Eigentum verpflichtet.

Er betont auch, dass es in vielen anderen Städten Erhaltungssatzungen gibt. Abschließend betont er, dass die Eisenbahnstraße eine wertvolle Bausubstanz darstellt, die man erhalten möchte.

 

Auch Stadtrat Grißtede geht in seinen Äußerungen auf die Geschichte in dieser Angelegenheit ein und nimmt auch Bezug auf die Äußerungen seitens der CDU-Fraktion, die seiner Meinung nach Unterstellungen und Halbwahrheiten enthalten. Im Rahmen des damaligen Bebauungsplanverfahrens war es der Wille des Gemeinderates, dieses Gebäude zu erhalten, weshalb die Verwaltung den Auftrag erhielt, die diesbezüglichen Möglichkeiten zu untersuchen. Die Erhaltungssatzung, die jetzt aus dem Weg gebracht werden soll, wird ein historisches Ensemble mit verschiedenen Gebäuden in der Eisenbahnstraße unter Schutz stellen. Damit wird der Abriss der Lörch-Villa verhindert und deren Bestand für die nächste Zukunft gesichert. Die SPD-Fraktion wird deshalb die Bemühungen der Verwaltung und den heutigen Beschlussvorschlag unterstützen. Er geht im Übrigen davon aus, dass diese Erhaltungssatzung nicht die letzte in Bühl sein wird.

 

Stadtrat Seifermann geht davon aus, dass man sich am Ratstisch bisher und auch immer noch einig war, dass die Lörch-Villa erhalten bleiben soll. Er hält es für richtig, sich dafür einzusetzen, dass diese schönen Häuser in der Eisenbahnstraße insgesamt erhalten bleiben. Er nennt die Eisenbahnstraße die Schmuckstraße von Bühl. Auch er hält den von der Verwaltung vorgeschlagenen Weg für richtig, um die Villa erhalten zu können. Natürlich muss es auch das Ziel aller sein, mit dem Investor hinsichtlich der Lörch-Villa ins Gespräch zu kommen. Es gibt sicherlich mehrere Möglichkeiten einer sinnvollen Nutzung. Abschließend sichert er die Zustimmung der GAL-Fraktion zu der Erhaltungssatzung zu.

 

Stadtrat Prof. Dr. Ehinger erklärt, dass es schon immer die Auffassung der FWG-Fraktion war, dass die Lörch-Villa erhalten bleiben muss. Dafür bleibt in diesem Fall nur die Erhaltungssatzung als einziges Instrument übrig. In der Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen muss man hier die Einschränkung der privaten Handlungsfähigkeit in Kauf nehmen. Die Villa ist von historischer Bedeutung und wichtig für das Stadtbild. Zusammen mit den anderen erhaltenswürdigen Gebäuden dokumentiert diese Straße die Stadtentwicklung.

 

Auf seine entsprechende Nachfrage antworten Oberbürgermeister Schnurr und Frau Beerens, Rechts- und Ausländerwesen, dass zwar die Stadtplanung über bauliche Maßnahmen entscheidet, jedoch nur unter Einbezug des Gemeinderates, indem z.B. bedeutende Vorhaben im Technischen Ausschuss vorgestellt werden.

 

Abschließend sichert Stadtrat Prof. Dr. Ehinger die Zustimmung der FWG-Fraktion zum Beschlussvorschlag zu. Auf seine weitere Frage antwortet Oberbürgermeister Schnurr, dass es im Rahmen der Offenlage natürlich möglich ist, dass noch weitere Gebäude hinzukommen oder auch wegfallen, das muss im Einzelnen eine kunsthistorische Analyse zeigen.

 

Stadtrat Oberle erklärt, dass er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen wird, da er dies als weitere Einschränkung für die Eigentümer der betroffenen Objekte ansieht. Er verweist auf Beispiele in Neusatz, wo es Einschränkungen und Restrektionen aufgrund des Landschaftsschutzgebietes gibt. Er kann auch nicht wie seine Vorredner die Schutzwürdigkeit dieses Gebäudes erkennen. Vielmehr ist die Frage, wie man sich baulich weiterentwickeln kann. Insoweit bezeichnet er diese Erhaltungssatzung eher als Rückschritt.

 

Stadtrat Jäckel betont, dass es heute keine Gewinner gibt, da es sich um eine schwierige Situation handelt und dass es heute nur darum geht, den Abriss dieser Villa zu verhindern. Er ist jedoch der Meinung, dass man durchaus mittels einer neutralen Person nochmals den Kontakt zu dem Investor suchen sollte.

 

Oberbürgermeister Schnurr sagt zu, dass man nichts unversucht lassen wird.

 

Stadträtin Dr. Burget-Behm unterstützt den Vorschlag von Stadtrat Jäckel.

Weiter weist sie darauf hin, dass bei Verhinderung des Abrisses nicht alles gut ist, sondern man eigentlich die Wahl zwischen Abriss und langsamen Verwahrlosen hat. Es stimmt auch nicht, dass man diese Erhaltungssatzung macht, um das Schmuckstück Eisenbahnstraße zu erhalten, sondern lediglich aus dem einen Grund, den Abriss der Villa Lörch zu verhindern.

 

Stadtrat Prof. Dr. Ehinger betont, dass man auch für den Erhalt der anderen Gebäude ist. Damit stehen diese unter einem gewissen Vorbehalt, was aber nicht heißt, dass nichts mehr genehmigungsfähig ist.

 

Stadtrat Dr. Rassek betont, dass die Lörch Villa zwar der Anlass ist, jedoch kann es nicht verkehrt sein, aus früheren Fehlern zu lernen und weitere Gebäude unter Schutz zu stellen, bevor es zu spät ist.

 

Stadtrat Jacobs gibt zu bedenken, dass man bei Zustimmung zu dieser Erhaltungssatzung den Investor so verärgert, dass er auf jeden Fall nichts mehr unternehmen wird.

 

Stadtrat Oberle betont, dass es in Bühl eine Reihe von Gebäuden gibt, die unter Denkmalschutz stehen und damit schützenswert sind.

 

Stadtrat Grißtede weist darauf hin, dass es heute nicht um den Beschluss der Erhaltungssatzung an sich geht, sondern lediglich um die Aufstellung dieser Satzung, wonach dann das Verfahren erst in Gang kommt.

 

Stadträtin Dr. Burget-Behm betont nochmal, dass es ein Rückschritt ist, wenn es hier nur um den Erhalt der Villa geht, nicht jedoch um die weitere sinnvolle und auch wirtschaftliche Nutzung.

 

Oberbürgermeister Schnurr entgegnet, dass die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Gebietes nicht zur Disposition steht, sondern der Erhalt des Straßenzuges. Im Übrigen ist hier auch noch das Bebauungsplanverfahren mit sehr großzügigen Baufenstern in Planung und es ist dem Gemeinderat überlassen, den Bebauungsplan unter Erhalt der Villa wie vorgesehen in Kraft zu setzten.   


Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 1 Stimmenthaltung