Beschluss:

 

1.               Waldtausch:

a) In einem von der Unteren Flurbereinigungsbehörde durchzuführenden Verfahren zu einem „freiwilligen Landtausch“ gemäß § 103 a ff des Flurbereinigungsgesetzes veräußert die Stadt Bühl das Stadtwaldgrundstück Flst.Nr. 2138/94 mit 1.372.310 m² der Gemarkung Bühl an das Land Baden-Württemberg.

 

Die Stadt Bühl erwirbt gleichzeitig im Tauschwege die in der der Gemeinderatsvorlage beigefügten Anlage 3 aufgeführten Grundstücke auf den Gemarkungen Bühl, Neusatz und Bühlertal mit einer Gesamtfläche von 1.427.938 m².

 

Infolge des Waldtausches hat das Land Baden-Württemberg eine Gesamt-Ausgleichszahlung in Höhe von 412.300 € an die Stadt Bühl zu erbringen.

 

b) Die Grunderwerbsteuer für den Gesamtausgleichsbetrag trägt das Land Baden-Württemberg.

 

c) Es ist eine beidseitige Nachzahlungsverpflichtung zu vereinbaren für eine Frist von 15 Jahren, wonach bei Realisierung von höherwertigeren Nutzungen die Bodenwertsteigerung in Abhängigkeit der Verkehrswerte nachzuentrichten ist.

 

d) Die Grundstücke gehen über wie sie stehen und liegen. Rechte und Lasten werden jeweils ohne finanziellen Ausgleich übernommen. Der jeweilige Übernehmer tritt in bestehende Verträge und Duldungsverpflichtungen ein.

 

e) Die Besitzübergabe soll zum 01.01.2015 erfolgen beziehungsweise alternativ bei Rechtskraft des freiwilligen Landtauschverfahrens.

 

f) Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, im freiwilligen Landtauschverfahren sämtliche erforderlichen Erklärungen zur Veräußerung und zum Erwerb der betreffenden Waldgrundstücke abzugeben, so dass der Waldtausch zu den oben genannten Bedingungen in den Grundbüchern vollzogen werden kann.

           

 

2.                    Mittelfristige Finanzplanung:

Der Gemeinderat erachtet es für sinnvoll, die Erlöse aus dem Waldtausch Stadt / Land vor allem durch geeignete Waldkäufe wieder in den Forstbetrieb der Stadt Bühl zu investieren.

Daher ist ein Betrag in Höhe von 400.000 € in der mittelfristigen Finanzplanung in den Folgejahren wieder für Investitionen in Waldgrundstücke, insbesondere Walderwerbe, bereit zu stellen.

 

 


Oberbürgermeister Schnurr geht auf die Entwicklung in dieser Angelegenheit ein.

 

Vertreter aller Fraktionen sprechen von einem fairen Geschäft.


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (26 Ja-Stimmen)