Beschluss:

1.         Der Gemeinderat beschließt die Einrichtung eines Jugendrates in Bühl.

 

2.         Beschlüsse des Jugendrates sind Empfehlungen und Vorschläge an den Gemeinderat, an die Ausschüsse, die Ortschaftsräte bzw. an den Oberbürgermeister. Sie sind in diesen Organen und Gremien im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu behandeln. Der Jugendrat soll hierzu angehört werden.

 

3.         Der Gemeinderat stellt dem Jugendrat jährlich ein Budget zur Verfügung.

 

 

 


In einleitenden Worten geht Bürgermeister Jokerst auf den Hintergrund der Vorlage ein und beleuchtet die Entwicklung in dieser Angelegenheit. Anschließend stellen sich einige Jugendliche aus der gebildeten Arbeitsgruppe vor und erläutern das Modell des geplanten Bühler Jugendrates. Danach stehen sie für Fragen der Gemeinderatsmitglieder zur Verfügung.

 

Vertreter aller Fraktionen äußern sich positiv über die Einrichtung eines Jugendrates und über das Engagement der Jugendlichen selbst.

 

Oberbürgermeister Schnurr erklärt, dass er den Vorschlag von Stadträtin Becker aufnehmen wird, dass unter Ziffer 2 des Beschlussvorschlages in letzten Satz das Wort „kann“ durch „soll“ ersetzt wird.

 

Die Jugendlichen nehmen die Vorschläge und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates für die noch zu erarbeitende Geschäftsordnung auf. Unter anderem schlägt Stadtrat Fallert vor, jährlich eine Wahl durchzuführen, jedoch nur die Hälfte des Gremiums zu wählen, so dass eine gewisse Kontinuität entsteht.

 

Thema in der Diskussion ist auch die vorgesehene Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat. 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmiger Beschluss (26 Ja-Stimmen)