Sitzung: 28.01.2015 Gemeinderat
Vorlage: TEST VO/072/2015
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt nach § 29 Abs. 5 der Gemeindeordnung fest, dass
bei Herrn Patric Kohler kein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 – 4 der
Gemeindeordnung vorliegt und er somit in den Gemeinderat nachrücken kann.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmiger Beschluss (23 Ja-Stimmen)