Beschluss:

Der Gemeinderat stellt nach § 29 Abs. 5 der Gemeindeordnung fest, dass bei Herrn Patric Kohler kein Hinderungsgrund nach § 29 Abs. 1 – 4 der Gemeindeordnung vorliegt und er somit in den Gemeinderat nachrücken kann.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmiger Beschluss (23 Ja-Stimmen)