Sitzung: 28.01.2015 Gemeinderat
Vorlage: TEST VO/083/2015
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die
Elternentgelte für die städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.03.2015
und ab dem 01.03.2016 in nachfolgender Höhe festzulegen (Abrechnungsbasis 12
Monate):
Elternentgelte |
01.03.2015 |
01.03.2016 |
Entgelte für Kinder von 3 bis 6 Jahren: Regelbeitrag für das Erstkind |
83,00 € |
85,00 € |
Regelbeitrag für das Zweitkind |
41,50 € |
42,50 € |
Inanspruchnahme verlängerter Betreuungszeiten |
21,00 € |
22,00 € |
Beitrag Ganztagsbetreuung incl. Essen Betreuungszeit bis 9 Stunden/Stück Betreuungszeit bis 10,50 Stunden/Stück (Bühler Kinderhaus und Kind & Co. Weitenung) Ermäßigung für Zweitkinder |
205,00 € 230,00 € 41,50 € |
210,00 € 235,00 € 42,50 € |
Elternentgelte Krippenkinder (Kinder < 3 J.): Betreuungszeit bis 4,5 Stunden (Regelbetreuung) Betreuungszeit bis 6,5 Stunden
(VÖ) incl. Essen Ganztagsbetreuung bis 10,50 Std. (GT) incl. Essen (Bühler Kinderhaus und Kind & Co. Weitenung) |
125,00 € 205,00 € 330,00 € |
128,00 € 215,00 € 335,00 € |
Stadtrat Müller verlässt die Sitzung.
Oberbürgermeister Schnurr verweist auf die ausliegende Liste, die einen
interkommunalen Vergleich der Elternentgelte für Kindergartenkinder aufzeigt.
Bürgermeister Jokerst erinnert an den Beschluss vor einigen Jahren, die
Entgelte regelmäßig in Abstimmung mit den kirchlichen und freien Trägern
anzupassen. Zuvor gab es immer eine Differenz, die die Stadt ausgeglichen hat.
Gründe für die Erhöhung sind gestiegene Personalkosten und Betriebsaufwendungen
der Träger aber auch die ausgebauten Angebote. Auch der Personalschlüssel hat
sich verändert. Von Seiten des Landes gibt es außerdem eine verringerte
Zuweisung.
Stadtrat Hirn hält die Erhöhung für maßvoll. Er sieht keinen anderen Weg
als die Erhöhung, auch aufgrund des hohen Zuschussbedarfs. Er fragt, ob es
viele Familien gibt, die diese Beiträge nicht leisten können und die Zuschüsse
vom Landkreis in Anspruch nehmen.
Herr Dürk, Bildung – Kultur – Generationen, erklärt, dass einige Eltern
auf den Zuschuss zurückgreifen. Eine konkrete Zahl, wie viele Eltern der
Kinder, auch diejenigen, die einen kirchlichen Kindergarten nutzen, Zuschüsse
erhalten, kann er nicht sagen. Die Zuschüsse sind einkommensabhängig. Neben der
vollen Übernahme des Kindergartenentgelts gibt es auch eine Teilübernahme.
Auf entsprechende Nachfrage von Stadträtin Becker erklärt Herr Dürk,
dass eine Vorberatung im Kultur- und Sozialausschuss aus terminlichen Gründen
nicht möglich war. Oberbürgermeister Schnurr sagt zu, dies zukünftig zu
berücksichtigen.
Stadtrat Woytal stellt fest, dass man mit der Entscheidung zur Erhöhung
der Entgelte die finanzielle Situation der Eltern im Blick haben muss, aber
auch die Notwendigkeit aus Sicht der Verwaltung aufgrund gestiegener Kosten. Er
sieht die Erhöhung als moderat und sozial verträglich an und signalisiert die
Zustimmung der FWG-Fraktion.
Stadtrat Dr. Rassek bemerkt, dass bei diesem Punkt immer Einigkeit im
Gemeinderat herrscht. Zur Anfrage von Stadträtin Becker ergänzt er, dass bei
der Klausur zur Haushaltskonsolidierung im Kloster „Maria Hilf“ und in anderen
Besprechungen dieses Thema schon mehrfach diskutiert wurde. Er hält es auch für
richtig, dieses Thema im Kultur- und Sozialausschuss vorab zu beraten.
Stadträtin Dr. Burget-Behm sieht keine andere Möglichkeit, als die
Erhöhung vorzunehmen, wenn man den Vorgaben der Gemeindeprüfungsanstalt folgen
will, nämlich 20 % der Betriebskosten über Elternentgelte abzudecken. Eine
kontinuierliche Anpassung findet sie angebrachter wie längere Zeit nicht zu
erhöhen und dann eine starke Erhöhung durchzuführen. Als gerechter sieht sie
jedoch ein Modell an, bei dem Eltern, die mehr verdienen, mehr Entgelte zahlen
und Eltern, die weniger verdienen, entsprechend geringere Entgelte entrichten.
Die CDU-Fraktion stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
Auf entsprechende Nachfrage von Stadträtin Dr. Burget-Behm erläutert
Herr Dürk das „Württemberger Modell“.
Stadtrat Seifermann sieht die Erhöhung zwar als unpopulär an, jedoch
muss man im Rahmen der Haushaltskonsolidierung auch diese Fortschreibung
durchführen. Er erwähnt den Gleichschritt mit den kirchlichen und anderen
Träger und dass sich die Stadt im Vergleich mit den anderen Kommunen im unteren
Mittelfeld befindet. Er sieht beim „Badischen Modell“ die Eltern im Vorteil. Er
sichert die Zustimmung der GAL-Fraktion zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmiger
Beschluss (24 Ja-Stimmen)