Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, die Elternentgelte für die städtischen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.03.2015 und ab dem 01.03.2016 in nachfolgender Höhe festzulegen (Abrechnungsbasis 12 Monate):

 

 

Elternentgelte

01.03.2015

01.03.2016

 

Entgelte für Kinder von 3 bis 6 Jahren:

 

 

Regelbeitrag für das Erstkind

 

 

 

 

83,00 €

 

 

 

 

85,00 €

 

Regelbeitrag für das Zweitkind

 

41,50 €

 

42,50 €

 

Inanspruchnahme verlängerter Betreuungszeiten

 

21,00 €

 

22,00 €

 

Beitrag Ganztagsbetreuung incl. Essen

Betreuungszeit bis 9 Stunden/Stück

 

Betreuungszeit bis 10,50 Stunden/Stück

(Bühler Kinderhaus und Kind & Co. Weitenung)

 

Ermäßigung für Zweitkinder

 

 

 

205,00 €

 

230,00 €

 

 

41,50 €

 

 

 

210,00 €

 

235,00 €

 

 

42,50 €

 

 

Elternentgelte Krippenkinder (Kinder < 3 J.):

 

Betreuungszeit bis 4,5 Stunden

(Regelbetreuung)

 

 Betreuungszeit bis 6,5 Stunden (VÖ) incl. Essen

 

Ganztagsbetreuung bis 10,50 Std. (GT) incl. Essen

(Bühler Kinderhaus und Kind & Co. Weitenung)

 

 

 

 

 

125,00 €

 

 

205,00 €

 

330,00 €

 

 

 

 

128,00 €

 

 

215,00 €

 

335,00 €

 

 


Stadtrat Müller verlässt die Sitzung.

 

Oberbürgermeister Schnurr verweist auf die ausliegende Liste, die einen interkommunalen Vergleich der Elternentgelte für Kindergartenkinder aufzeigt.

 

Bürgermeister Jokerst erinnert an den Beschluss vor einigen Jahren, die Entgelte regelmäßig in Abstimmung mit den kirchlichen und freien Trägern anzupassen. Zuvor gab es immer eine Differenz, die die Stadt ausgeglichen hat. Gründe für die Erhöhung sind gestiegene Personalkosten und Betriebsaufwendungen der Träger aber auch die ausgebauten Angebote. Auch der Personalschlüssel hat sich verändert. Von Seiten des Landes gibt es außerdem eine verringerte Zuweisung.

 

Stadtrat Hirn hält die Erhöhung für maßvoll. Er sieht keinen anderen Weg als die Erhöhung, auch aufgrund des hohen Zuschussbedarfs. Er fragt, ob es viele Familien gibt, die diese Beiträge nicht leisten können und die Zuschüsse vom Landkreis in Anspruch nehmen.

 

Herr Dürk, Bildung – Kultur – Generationen, erklärt, dass einige Eltern auf den Zuschuss zurückgreifen. Eine konkrete Zahl, wie viele Eltern der Kinder, auch diejenigen, die einen kirchlichen Kindergarten nutzen, Zuschüsse erhalten, kann er nicht sagen. Die Zuschüsse sind einkommensabhängig. Neben der vollen Übernahme des Kindergartenentgelts gibt es auch eine Teilübernahme.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Stadträtin Becker erklärt Herr Dürk, dass eine Vorberatung im Kultur- und Sozialausschuss aus terminlichen Gründen nicht möglich war. Oberbürgermeister Schnurr sagt zu, dies zukünftig zu berücksichtigen.

 

Stadtrat Woytal stellt fest, dass man mit der Entscheidung zur Erhöhung der Entgelte die finanzielle Situation der Eltern im Blick haben muss, aber auch die Notwendigkeit aus Sicht der Verwaltung aufgrund gestiegener Kosten. Er sieht die Erhöhung als moderat und sozial verträglich an und signalisiert die Zustimmung der FWG-Fraktion.

 

Stadtrat Dr. Rassek bemerkt, dass bei diesem Punkt immer Einigkeit im Gemeinderat herrscht. Zur Anfrage von Stadträtin Becker ergänzt er, dass bei der Klausur zur Haushaltskonsolidierung im Kloster „Maria Hilf“ und in anderen Besprechungen dieses Thema schon mehrfach diskutiert wurde. Er hält es auch für richtig, dieses Thema im Kultur- und Sozialausschuss vorab zu beraten.

 

Stadträtin Dr. Burget-Behm sieht keine andere Möglichkeit, als die Erhöhung vorzunehmen, wenn man den Vorgaben der Gemeindeprüfungsanstalt folgen will, nämlich 20 % der Betriebskosten über Elternentgelte abzudecken. Eine kontinuierliche Anpassung findet sie angebrachter wie längere Zeit nicht zu erhöhen und dann eine starke Erhöhung durchzuführen. Als gerechter sieht sie jedoch ein Modell an, bei dem Eltern, die mehr verdienen, mehr Entgelte zahlen und Eltern, die weniger verdienen, entsprechend geringere Entgelte entrichten. Die CDU-Fraktion stimmt dem Beschlussvorschlag zu.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Stadträtin Dr. Burget-Behm erläutert Herr Dürk das „Württemberger Modell“.

 

Stadtrat Seifermann sieht die Erhöhung zwar als unpopulär an, jedoch muss man im Rahmen der Haushaltskonsolidierung auch diese Fortschreibung durchführen. Er erwähnt den Gleichschritt mit den kirchlichen und anderen Träger und dass sich die Stadt im Vergleich mit den anderen Kommunen im unteren Mittelfeld befindet. Er sieht beim „Badischen Modell“ die Eltern im Vorteil. Er sichert die Zustimmung der GAL-Fraktion zu.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmiger Beschluss (24 Ja-Stimmen)