Beschluss:

-           Der Gemeinderat ermächtigt den Oberbürgermeister, den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Grundstückeigentümer, dem Landratsamt und der Stadt Bühl zu unterzeichnen.

 

-           Unter der Voraussetzung des unterzeichneten öffentlich-rechtlichen Vertrages beschließt der Gemeinderat die Änderung des Geltungsbereiches vom 20. Mai 2015 gegenüber dem Aufstellungsbeschluss.

 

-           Der Gemeinderat beschließt die vorgebrachten Stellungnahmen unter Abwägung öffentlicher und privater Belange gemäß der Stellungnahme der Verwaltung.

 

-           Der Gemeinderat billigt den erneuten Entwurf zur 3. Änderung, Ergänzung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Süd“ in Bühl-Neusatz mit textlichen Festsetzungen, Örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht vom 20. Mai 2015 und beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer erneuten Offenlage durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu hören.

 


Stadtrat Oberle sichert die grundsätzliche Zustimmung der CDU-Fraktion zu.

 

Auf seine entsprechende Nachfrage sagt Oberbürgermeister Schnurr zu, dass man die Frage der Erschließungsbeitragspflicht für dieses betroffene Grundstück klären und ihm die Antwort schriftlich zukommen lassen wird.

 

Auf entsprechende Nachfrage von Stadtrat Dr. Rassek betont Oberbürgermeister Schnurr, dass der Aufwand für die Erhaltung des Baumes im Wendekreisel der Draisstraße sehr hoch ist und man deshalb auf den Baum an dieser Stelle verzichten möchte und dafür an anderer Stelle einen Baum pflanzen wird.

 

Stadtrat Wäldele ist der Meinung, dass mit diesem Bebauungsplan Klarheit geschaffen wird und auch wieder eine gewisse Attraktivität in das Gebiet hinein kommt.

 

Hinsichtlich des genannten Grundstücks schlägt er vor, den alten Bestand am Gewässer zu halten und auch darauf zu achten, dass die Bebauung in diesem Bereich eine stufigen Abgang in die Landschaft nimmt.

 

Oberbürgermeister Schnurr sagt ihm zu, dass er noch darüber informiert wird, wie es sich mit der Geschosshöhe im Hinblick auf die Entwässerungsbeiträge verhält.

 

Stadtrat Fallert sichert die Zustimmung der FW-Fraktion zu und betont, dass es sinnvoll ist, in diesem Gebiet Gewerbeflächen auszuweisen, da der Aufwand sehr gering ist. Er verweist auch darauf, dass es in Bühl nicht mehr sehr viele Gewerbeflächen gibt.

 

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss (26 Ja-Stimmen)